Bitte beachte, dass aufgrund des Cyber-Angriffs auf die UDE noch nicht alle externen Links wieder funktionieren.
Berufsbegleitende Ausbildung: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
Gianna (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(6 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Teaser|Text=Die berufsbegleitende Ausbildung nach [ | {{Teaser|Text=Die berufsbegleitende Ausbildung nach [https://www.schulministerium.nrw/berufsbegleitender-vorbereitungsdienst-obas OBAS] ermöglicht es [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteiger*innen]] eine Lehramtsbefähigung zu erwerben. Als Seiteneinsteiger*in kannst du dich für eine Einstellung in den Schuldienst in Verbindung mit der berufsbegleitenden Ausbildung, auch berufsbegleitender Vorbereitungsdienst genannt, bewerben.}} | ||
==Voraussetzungen== | ==Voraussetzungen== | ||
Allgemeine Voraussetzungen für eine Bewerbung findest du auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/berufsbegleitender-vorbereitungsdienst-obas Webseite] des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Möchtest du anschließend im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die berufsbegleitende Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Stellenausschreibungen für den [[Seiteneinstieg]] findest du im Portal [ | Allgemeine Voraussetzungen für eine Bewerbung findest du auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/berufsbegleitender-vorbereitungsdienst-obas Webseite] des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB). Möchtest du anschließend im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die berufsbegleitende Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Stellenausschreibungen für den [[Seiteneinstieg]] findest du im Portal [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote LOIS]. | ||
==Allgemeines== | ==Allgemeines== | ||
Die berufsbegleitende Ausbildung dauert insgesamt 24 Monate. Du schließt deine Ausbildung mit einer Staatsprüfung ab und erwirbst so die entsprechende Lehramtsbefähigung. Wenn du die persönlichen Anforderungen dazu erfüllst, kannst du auch in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Weitere Informationen dazu findest du | Die berufsbegleitende Ausbildung dauert insgesamt 24 Monate. Du schließt deine Ausbildung mit einer Staatsprüfung ab und erwirbst so die entsprechende Lehramtsbefähigung. Wenn du die persönlichen Anforderungen dazu erfüllst, kannst du auch in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Weitere Informationen dazu findest du auf der [https://www.schulministerium.nrw/berufsbegleitender-vorbereitungsdienst-obas Webseite] des MSB. Die Informationsbroschüre zum Seiteneinstieg in den Schuldienst ist dort unten im Text verlinkt. | ||
==Beratung== | ==Beratung== | ||
Beratungsmöglichkeiten findest du in unserem Artikel zum Thema [[Seiteneinstieg#Beratung|Seiteneinstieg]]. | Beratungsmöglichkeiten findest du in unserem Artikel zum Thema [[Seiteneinstieg#Beratung|Seiteneinstieg]]. | ||
==OBAS== | |||
Das Kürzel [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000076 OBAS] steht für ''Ordnung zur berufsbegleitende Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung''. Wenn du als Seiteneinsteiger*in eine Weiterbildung zur vollwertigen Lehrkraft anstrebst, dann regelt die OBAS deine berufsbegleitende Ausbildung. | |||
{{Fluid}} | {{Fluid}} | ||
{{Gültigkeit|DATUM= | {{Gültigkeit|DATUM=2023-11-13}} |
Aktuelle Version vom 28. Oktober 2022, 16:09 Uhr
Voraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen für eine Bewerbung findest du auf der Webseite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB). Möchtest du anschließend im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die berufsbegleitende Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg findest du im Portal LOIS.
Allgemeines
Die berufsbegleitende Ausbildung dauert insgesamt 24 Monate. Du schließt deine Ausbildung mit einer Staatsprüfung ab und erwirbst so die entsprechende Lehramtsbefähigung. Wenn du die persönlichen Anforderungen dazu erfüllst, kannst du auch in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Weitere Informationen dazu findest du auf der Webseite des MSB. Die Informationsbroschüre zum Seiteneinstieg in den Schuldienst ist dort unten im Text verlinkt.
Beratung
Beratungsmöglichkeiten findest du in unserem Artikel zum Thema Seiteneinstieg.
OBAS
Das Kürzel OBAS steht für Ordnung zur berufsbegleitende Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung. Wenn du als Seiteneinsteiger*in eine Weiterbildung zur vollwertigen Lehrkraft anstrebst, dann regelt die OBAS deine berufsbegleitende Ausbildung.
Dieser Artikel ist gültig bis 2023-11-13