Berufsbegleitende Ausbildung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Entscheidung über den Zugang zur Ausbildung für den Lehrerberuf basiert auf der Einschätzung der Eignung des Bewerbers im Rahmen einer Prognose über den zu diesem Zeitpunkt erwarteten Ausbildungserfolg in den beiden Fächern, die im Einstellungsverfahren getroffen wird.  
Die Entscheidung über den Zugang zur Ausbildung für den Lehrerberuf basiert auf der Einschätzung der Eignung des Bewerbers im Rahmen einer Prognose über den zu diesem Zeitpunkt erwarteten Ausbildungserfolg in den beiden Fächern, die im Einstellungsverfahren getroffen wird.  


Die Ausbildung umfasst im Regelfall 24 Monate.
Die Ausbildung umfasst 24 Monate und schließt mit der Staatsprüfung und dem Erwerb der Lehramtsbefähigung ab. Mit Bestehen der Staatsprüfung und einer positiven Beurteilung der Schule werden diese Lehrkräfte auf Dauer in den Schuldienst des Landes übernommen.
 
Sie schließt mit der Staatsprüfung und Erwerb der Lehramtsbefähigung. Mit Bestehen der Staatsprüfung werden diese Lehrkräfte den grundständig ausgebildeten Lehrkräften gleichgestellt und in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis übernommen.


Bei der vorgesehenen Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis werden diese Lehrkräfte bei Vorliegen der Voraussetzungen ins Beamtenverhältnis übernommen. Sie können sich im Weiteren auf Funktions- und Beförderungsstellen bewerben.
Bei der vorgesehenen Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis werden diese Lehrkräfte bei Vorliegen der Voraussetzungen ins Beamtenverhältnis übernommen. Sie können sich im Weiteren auf Funktions- und Beförderungsstellen bewerben.

Version vom 9. August 2010, 12:04 Uhr

Mit dem neuen Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 (§ 13) (LABG) die Eckpunkte einer neuen berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung für Seiteneinsteiger festgelegt.

Der Zugang zu diesem neuen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (und nur zu dieser Form des Vorbereitungsdienstes) ist nicht wie bisher von der formalen Anerkennung eines Hochschulabschlusses als Erste Staatsprüfung für ein Lehramt abhängig. Stattdessen entscheidet die Schule unter Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters der Lehrerausbildung über die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung.

Wenn Bewerber das Ziel haben, im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die zweijährige berufsbegleitende Ausbildung nach der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) zu absolvieren, müssen sie sich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule bewerben, die mit dem Zusatz „Öffnung für den Seiteneinstieg“ oder vergleichbaren Zusätzen die Bewerbungsmöglichkeit für Seiteneinsteiger eröffnet (LOIS).

Weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Universitätsabschluss nach Regelstudienzeiten von insgesamt mindestens 8 Semestern, der zu den in der Ausschreibung genannten Unterrichtsfächern oder beruflichen Fachrichtungen passt.
  • Mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes, beides allerdings erst nach Abschluss des Hochschulstudiums.
  • Die für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse vorhanden sein.

Die Entscheidung über den Zugang zur Ausbildung für den Lehrerberuf basiert auf der Einschätzung der Eignung des Bewerbers im Rahmen einer Prognose über den zu diesem Zeitpunkt erwarteten Ausbildungserfolg in den beiden Fächern, die im Einstellungsverfahren getroffen wird.

Die Ausbildung umfasst 24 Monate und schließt mit der Staatsprüfung und dem Erwerb der Lehramtsbefähigung ab. Mit Bestehen der Staatsprüfung und einer positiven Beurteilung der Schule werden diese Lehrkräfte auf Dauer in den Schuldienst des Landes übernommen.

Bei der vorgesehenen Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis werden diese Lehrkräfte bei Vorliegen der Voraussetzungen ins Beamtenverhältnis übernommen. Sie können sich im Weiteren auf Funktions- und Beförderungsstellen bewerben.

Quelle: MSW, NRW

Siehe auch