Berufsbegleitende Ausbildung
Voraussetzungen
Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg findest du im Portal LOIS.
Möchtest du im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die berufsbegleitende Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Ob du eingestellt wirst und am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst teilnehmen kannst, entscheidet die Schule[1].
Für eine Einstellung musst du diese Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis eines nicht lehramtsbezogenen Universitätsabschlusses mit Regelstudienzeit von sieben Semestern (d. h. der Bachelor reicht i.d.R. nicht aus). Dieser darf nicht den Zugang zum regulären Vorbereitungsdienst ermöglichen und muss zu den in der Ausschreibung genannten Fächern oder beruflichen Fachrichtungen passen.
- Dein Abschluss und die fachwissenschaftlichen Studieninhalte müssen den Einsatz in zwei Fächern ermöglichen. Im zweiten Fach musst du mindestens ein Drittel der Studienleistungen (verglichen mit dem entsprechenden Lehramtsstudium dieses Fachs) nachweisen.
- Nachweis einer mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder einer mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss deines Studiums
- Nachweis der für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse.
Erfüllst du die Voraussetzungen nicht, kannst du prüfen, ob für dich die Pädagogische Einführung eine Alternative ist.
Allgemeines
Die berufsbegleitende Ausbildung dauert zwei Jahre. Du schließt sie mit einer Staatsprüfung ab und erwirbst so die entsprechende Lehramtsbefähigung. Mit dieser bist du den „grundständig“ ausgebildeten Lehrkräften, also den Lehrkräften, die auf Lehramt studiert haben, gleichgestellt.
Mit Bestehen der Staatsprüfung und einer positiven Beurteilung der Schule wirst du auf Dauer in den Schuldienst des Landes übernommen. Wenn du die Voraussetzungen für eine Verbeamtung (abgeschlossene Ausbildung mit Studium und Vorbereitungsdienst, gesundheitliche Eignung, qualifiziertes Führungszeugnis, 42. Lebensjahr noch nicht vollendet[2]) erfüllst, wirst du ins Beamtenverhältnis übernommen. Kannst du nicht verbeamtet werden, erfolgt eine Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis.
Weiterführende Informationen
- Ausführliche Informationen zur berufsbegleitenden Ausbildung findest du auf LOIS und auf den Seiten des Schulministeriums unter Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst (OBAS)
Quellen
- ↑ MSB: Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst (OBAS); https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Seiteneinstieg/2-OBAS/index.html [Abgerufen am 12. Dezember 2019]
- ↑ https://www.lehrer-werden.nrw/was-bringst-du-mit/seiteneinstieg [Abgerufen am 12. Dezember 2019]
Dieser Artikel ist gültig bis 2019-11-11