Beurlaubung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Beurlaubung ersetzt die [[Rückmeldung]] und kann beantragt werden, wenn das Studium aus bestimmten Gründen nicht ordnungsgemäß fortgesetzt werden kann.  
Eine Beurlaubung ersetzt die [[Rückmeldung]] und kann beantragt werden, wenn das Studium aus bestimmten Gründen nicht ordnungsgemäß fortgesetzt werden kann.  


Mögliche Gründe:
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== FAQ ==
== FAQ ==
Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom Einschreibungswesen und ABZ:
Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom Einschreibungswesen und ABZ: <blank>https://www.uni-due.de/faq-studium/beurlaubung.php</blank>
* <blank>https://www.uni-due.de/faq-studium/beurlaubung.php</blank>


== Siehe auch ==  
== Siehe auch ==  
*<BLANK text="Studierendensekretariat, Bereich Einschreibung"> http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/beurlaubung.shtml</BLANK>.
<BLANK text="Studierendensekretariat, Bereich Einschreibung">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/beurlaubung.shtml</BLANK>


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Version vom 30. April 2015, 14:23 Uhr

Eine Beurlaubung ersetzt die Rückmeldung und kann beantragt werden, wenn das Studium aus bestimmten Gründen nicht ordnungsgemäß fortgesetzt werden kann.

Mögliche Gründe:

  • Ableistung des Grundwehrdienstes, Zivildienstes bzw. eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres (eine entsprechende Bestätigung ist beizufügen)
  • Krankheit (durch Attest ist nachzuweisen, dass ein ordnungsgemäßes Studium im beantragten Semester nicht möglich ist)
  • Forschungsvorhaben (eine entsprechende Bestätigung ist vorzulegen)
  • Auslandsstudium (eine Bescheinigung der ausländischen Hochschule über die Aufnahme ist erforderlich)
  • Kindererziehung (die Geburtsurkunde ist vorzulegen)
  • Übernahme des Amtes eines Prodekans

Während eines Urlaubssemesters hast du weiterhin den Status eines Studierenden, ABER es können keine Prüfungsleistungen erbracht werden und das Semesterticket hat in diesem Zeitraum keine Gültigkeit.

Die Beurlaubung muss innerhalb der Rückmeldefrist beantragt werden. Die Änderung einer Rückmeldung in eine Beurlaubung bzw. umgekehrt muss vor Vorlesungsbeginn beantragt werden. Eine Beurlaubung im 1. Fachsemester ist nicht zulässig. Den Antrag auf Beurlaubung kannst du als pdf-Dokument  herunterladen. Zusätzlich liegt der Antrag im Foyer des Bereichs Einschreibungswesen aus.

FAQ

Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom Einschreibungswesen und ABZ: https://www.uni-due.de/faq-studium/beurlaubung.php 

Siehe auch

Studierendensekretariat, Bereich Einschreibung  Dieser Artikel ist gültig bis 2015-07-03