Beurlaubung: Unterschied zwischen den Versionen

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== FAQ ==
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[[Kategorie:Fristen/Anmeldungen]]
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[[Kategorie:Dokumente/Formulare]]
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Version vom 25. Februar 2019, 12:16 Uhr

Eine Beurlaubung ersetzt die Rückmeldung und kann beantragt werden, wenn das Studium aus bestimmten Gründen nicht ordnungsgemäß fortgesetzt werden kann.

Mögliche Gründe:

  • Ableistung des Grundwehrdienstes, Bundesfreiwilligendienstes, eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres (eine entsprechende Bestätigung ist beizufügen)
  • Krankheit (durch Attest ist nachzuweisen, dass ein ordnungsgemäßes Studium im beantragten Semester nicht möglich ist)
  • Forschungsvorhaben (eine entsprechende Bestätigung ist vorzulegen)
  • Schwangerschaft (der Mutterpass oder eine ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen)
  • Kindererziehung (es ist eine aktuelle Meldebescheinigung vorzulegen, dass du und dein Kind an einer Anschrift gemeldet sind; die Bescheinigung hat eine Gültigkeit für drei Fachsemestern. Sollte der Name des Kindes von deinem Namen abweichen oder das Geburtsdatum nicht auf der Meldebescheinigung vermerkt sein, muss eine Kopie der Geburtsurkunde eingereicht werden)
  • Pflege eines Angehörigen
  • Auslandsstudium (eine Bescheinigung der ausländischen Hochschule über die Aufnahme ist erforderlich) und Auslandsaufenthalte, die dem Studienziel dienen (auch Pflichtpraktika im Ausland)
  • Übernahme eines wichtigen Amtes innerhalb der Hochschule
  • sonstige Gründe[1]

Während eines Urlaubssemesters hast du weiterhin den Status eines Studierenden, ABER es können keine Prüfungsleistungen erbracht werden (hiervon ausgenommen sind Studierende, die aus den Gründen Kindererziehung oder Pflege eines Angehörigen beurlaubt sind) und das Semesterticket hat in diesem Zeitraum keine Gültigkeit.

Die Beurlaubung muss innerhalb der Rückmeldefrist beantragt werden. Die Änderung einer Rückmeldung in eine Beurlaubung ist bis Vorlesungsbeginn möglich. Eine Änderung der Beurlaubung in eine Rückmeldung ist bis Vorlesungsende durch Zahlung des kompletten Semesterbeitrages möglich. Eine Beurlaubung im 1. Fachsemester ist nicht zulässig. Den Antrag auf Beurlaubung kannst du als pdf-Dokument  herunterladen. Zusätzlich liegt der Antrag im Foyer des Bereichs Einschreibungswesen aus.

FAQ

Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog  vom Einschreibungswesen und ABZ.

Verwandte Seiten

Siehe auch

Referenzen

Dieser Artikel ist gültig bis 2019-10-30