Bezirksregierungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(Gültigkeit)
Zeile 15: Zeile 15:


{{Fluid}}
{{Fluid}}
{{Gültigkeit| DATUM = 2018-10-30}}
{{Gültigkeit| DATUM = 2019-10-30}}
[[Kategorie:Institutionen außerhalb der UDE]]
[[Kategorie:Institutionen außerhalb der UDE]]

Version vom 25. Februar 2019, 12:12 Uhr

Die Bezirksregierungen NRW sind die zuständigen Ausbildungsbehörden für die Zweite Ausbildungs­phase von Lehrerinnen und Lehrern. Nach einem erfolgreich absolvierten Lehramts­studium mit dem Abschluss des Ersten Staats­examens für Lehrämter an Schulen bzw. mit einem Master of Education-Abschluss, sind Bewerbungen für die Einstellung in den Vorbereitungs­dienst (Referen­dariat) an eine der fünf Bezirks­regierungen zu richten. Bitte beachte dabei die aktuellen Bewerbungs­fristen und Verfahrens­regelungen.

Verwandte Seiten


Dieser Artikel ist gültig bis 2019-10-30