Bezirksregierungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Die Bezirksregierungen in NRW sind die zuständigen Ausbildungsbehörden für die zweite Ausbildungs­phase von Lehrer*innen. Wenn du dein Lehramts­studium erfolgreich abgeschlossen hast, dann richtest du deine [[Bewerbung zum Vorbereitungsdienst|Bewerbung]] für die Einstellung in den [[Vorbereitungsdienst (Referendariat)|Vorbereitungs­dienst]] über das Portal [[Seminareinweisungsverfahren Online (SEVON)|SEVON]] an eine der fünf Bezirks­regierungen:
{{Teaser|Text=Die Bezirksregierungen in NRW sind die zuständigen Ausbildungsbehörden für die zweite Ausbildungs­phase von Lehrer*innen. Wenn du dein Lehramts­studium erfolgreich abgeschlossen hast, dann richtest du deine [[Bewerbung zum Vorbereitungsdienst|Bewerbung]] für die Einstellung in den [[Vorbereitungsdienst (Referendariat)|Vorbereitungs­dienst]] über das Portal [[Seminareinweisungsverfahren Online (SEVON)|SEVON]] an eine der fünf Bezirks­regierungen:
}}


*[http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/ Bezirksregierung Arnsberg]
*[http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/ Bezirksregierung Arnsberg]
Zeile 6: Zeile 7:
*[http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html Bezirksregierung Köln]
*[http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html Bezirksregierung Köln]
*[http://www.bezreg-muenster.nrw.de/ Bezirksregierung Münster]
*[http://www.bezreg-muenster.nrw.de/ Bezirksregierung Münster]


{{Fluid}}
{{Fluid}}
{{Gültigkeit|DATUM=2021-04-30}}
{{Gültigkeit|DATUM=2021-10-30}}
[[Kategorie:Institutionen außerhalb der UDE]]
[[Kategorie:Institutionen außerhalb der UDE]]

Version vom 30. April 2021, 14:56 Uhr

Die Bezirksregierungen in NRW sind die zuständigen Ausbildungsbehörden für die zweite Ausbildungs­phase von Lehrer*innen. Wenn du dein Lehramts­studium erfolgreich abgeschlossen hast, dann richtest du deine Bewerbung für die Einstellung in den Vorbereitungs­dienst über das Portal SEVON an eine der fünf Bezirks­regierungen:


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-10-30