Bezirksregierungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Bezirksregierungen NRW sind die zuständigen Ausbildungsbehörden für die [[Referendariat|Zweite Ausbildungs&shy;phase]] von Lehrern. Nach einem erfolgreich absolvierten Lehramts&shy;studium mit dem Abschluss des [[Erstes Staatsexamen|Ersten Staats&shy;examens]] für Lehrämter an Schulen bzw. mit einem Master of Education-Abschluss sind Bewerbungen für die Einstellung in den [[Vorbereitungsdienst (Referendariat)|Vorbereitungs&shy;dienst (Referen&shy;dariat)]] an eine der fünf Bezirks&shy;regierungen zu richten. Bitte beachte dabei die aktuellen Bewerbungs&shy;fristen und Verfahrens&shy;regelungen.
Die Bezirksregierungen NRW sind die zuständigen Ausbildungsbehörden für die [[Referendariat|Zweite Ausbildungs&shy;phase]] von Lehrern. Nach einem erfolgreich absolvierten Lehramts&shy;studium mit dem Abschluss des [[Erstes Staatsexamen|Ersten Staats&shy;examens]] für Lehrämter an Schulen bzw. mit einem [[Master | Master of Education-Abschluss]] sind Bewerbungen für die Einstellung in den [[Vorbereitungsdienst (Referendariat)|Vorbereitungs&shy;dienst (Referen&shy;dariat)]] an eine der fünf Bezirks&shy;regierungen zu richten. Bitte beachte dabei die aktuellen Bewerbungs&shy;fristen und Verfahrens&shy;regelungen.


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Version vom 22. Dezember 2015, 15:16 Uhr

Die Bezirksregierungen NRW sind die zuständigen Ausbildungsbehörden für die Zweite Ausbildungs­phase von Lehrern. Nach einem erfolgreich absolvierten Lehramts­studium mit dem Abschluss des Ersten Staats­examens für Lehrämter an Schulen bzw. mit einem Master of Education-Abschluss sind Bewerbungen für die Einstellung in den Vorbereitungs­dienst (Referen­dariat) an eine der fünf Bezirks­regierungen zu richten. Bitte beachte dabei die aktuellen Bewerbungs­fristen und Verfahrens­regelungen.

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