Brückenkurs: Unterschied zwischen den Versionen

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Studenten mit Fachhochschulreife, die in integrierten Studiengängen das Diplom II oder die fachgebundene Hochschulreife anstreben, sind verpflichtet, drei studiengangsbezogene [[Brückenkurs | Brückenkurse]] erfolgreich zu absolvieren und die für das Hauptstudium II qualifizierende Zwischenprüfung bestehen. Das gilt auch für folgende Bachelor-Studiengänge am Campus Essen: Bauingenieurwesen, Mathematical Engineering, Systems Engineering, Volkswirtschaftslehre. Die studiengangsbezogenen Regelungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Brückenkursordnung.
#REDIRECT [[Mintroduce]]


ACHTUNG:
[[Kategorie:Definitionen]]
Die Verordnung über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife wurde durch Artikel 3 des „Errichtungsgesetzes“ bis zum 30.09.2010 verlängert.Bitte beachten Sie jedoch die Auslaufregelung für den Sie betreffenden Studiengang, in der die Fristen für die letztmaligen Prüfungsmöglichkeiten festgelegt sind. 
 
Weitere Informationen: siehe unter Links.
 
 
==Links==
<blank>http://www.uni-due.de/erstsemester/brueckenkurse.shtml</blank>
 
 
 
[[Kategorie:Keywords]]
[[Kategorie: Studienpläne/Studienordnungen]]
[[Kategorie: Studienpläne/Studienordnungen]]

Aktuelle Version vom 24. Juni 2021, 13:45 Uhr

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