Einschreibung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Damit du dein Studium bei uns beginnen kannst, musst du dich einschreiben. Das bedeutet, dass du dem Einschreibewesen verschiedene Daten von dir, wie deinen Namen und deine Adresse mitteilst und du verschiedene Dokumente wie das Abiturzeugnis mitbringst. Du erhältst dann eine [[Matrikelnummer]], unter der all´ deine Studien- und Prüfungsleistungen dokumentiert werden. Durch die Dokumentation kann dir nach Abschluss deines Studiums ein Bachelor- oder Masterzeugnis ausgestellt werden.
{{Teaser|Text=Damit du dein Studium bei uns beginnen kannst, musst du dich einschreiben. Das bedeutet, dass du dem [[Einschreibungswesen]] verschiedene Daten von dir, wie deinen Namen und deine Adresse mitteilst und du verschiedene Dokumente wie das Abiturzeugnis mitbringst. Du erhältst dann eine [[Matrikelnummer]], unter der all´ deine Studien- und Prüfungsleistungen dokumentiert werden. Durch die Dokumentation kann dir nach Abschluss deines Studiums ein Bachelor- oder Masterzeugnis ausgestellt werden.
   
   
Du schreibst dich ein, indem du persönlich im Einschreibewesen erscheinst. Nur im Ausnahmefall kannst du eine andere Person beauftragen, dies für dich zu übernehmen. Sie legt dann die erforderlichen Dokumente vor, zusammen mit einer Vollmacht von dir sowie deinem und ihrem eigenen Personalausweis. Es ist leider nicht möglich, dass du dich über den Postweg einschreibst.  
Du schreibst dich ein, indem du persönlich im Einschreibewesen erscheinst. Nur im Ausnahmefall kannst du eine andere Person beauftragen, dies für dich zu übernehmen. Sie legt dann die erforderlichen Dokumente vor, zusammen mit einer Vollmacht von dir sowie deinem und ihrem eigenen Personalausweis. Es ist leider nicht möglich, dass du dich über den Postweg einschreibst.  
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Solltet du dich erst nach der offiziellen Frist in einen zulassungsfreien Bachelor- oder Masterstudiengang einschreiben können, ist dies nach dem 30. April für das Sommersemester und nach dem 31. Oktober für das Wintersemester möglich. Beachte hierfür die [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt_einschreibung.php Öffnungszeiten] des Studierendensekretariats
Solltet du dich erst nach der offiziellen Frist in einen zulassungsfreien Bachelor- oder Masterstudiengang einschreiben können, ist dies nach dem 30. April für das Sommersemester und nach dem 31. Oktober für das Wintersemester möglich. Beachte hierfür die [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt_einschreibung.php Öffnungszeiten] des Studierendensekretariats
===Einschreibung in ein höheres Fachsemester===
===Einschreibung in ein höheres Fachsemester===
Wenn du deine Studien- und Prüfungsleistungen für einen Studienbeginn im [[höheres Fachsemester | höheren Semester]] anerkennen lassen hast und einen Einstufungsbescheid erhältst, geht du bei deiner Einschreibung vor wie oben beschrieben, je nachdem, ob du dich in einen zulassungsfreien oder zulassungsbeschränkten Studiengang einschreibst. Deinen Einstufungsbescheid nimmst du in beiden Fällen zur Einschreibung mit.  
Wenn du deine Studien- und Prüfungsleistungen für einen Studienbeginn im [[höheres Fachsemester | höheren Semester]] anerkennen lassen hast und einen Einstufungsbescheid erhältst, gehst du bei deiner Einschreibung vor wie oben beschrieben, je nachdem, ob du dich in einen zulassungsfreien oder zulassungsbeschränkten Studiengang einschreibst. Deinen Einstufungsbescheid nimmst du in beiden Fällen zur Einschreibung mit.  
===Umschreibung bei einem Wechsel des Studienfachs oder der Schulform===
===Umschreibung bei einem Wechsel des Studienfachs oder der Schulform===
Bist du bereits an unserer Universität eingeschrieben und wechselst du dein Fach oder deine Schulform, sind deine Daten, Prüfungs- und Studienleistungen sowie verschiedene Dokumente bereits gespeichert. Du brauchst dann nur noch einen [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/studiengangwechsel.php Antrag auf Studiengangwechsel/Umschreibung], deine Zulassung und dein beglaubigtes Abiturzeugnis bei deiner Umschreibung vorzulegen.  
Bist du bereits an unserer Universität eingeschrieben und wechselst du dein Fach oder deine Schulform, sind deine Daten, Prüfungs- und Studienleistungen sowie verschiedene Dokumente bereits gespeichert. Du brauchst dann nur noch einen [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/studiengangwechsel.php Antrag auf Studiengangwechsel/Umschreibung], deine Zulassung und dein beglaubigtes Abiturzeugnis bei deiner Umschreibung vorzulegen.  

Version vom 14. Januar 2020, 15:41 Uhr

Damit du dein Studium bei uns beginnen kannst, musst du dich einschreiben. Das bedeutet, dass du dem Einschreibungswesen verschiedene Daten von dir, wie deinen Namen und deine Adresse mitteilst und du verschiedene Dokumente wie das Abiturzeugnis mitbringst. Du erhältst dann eine Matrikelnummer, unter der all´ deine Studien- und Prüfungsleistungen dokumentiert werden. Durch die Dokumentation kann dir nach Abschluss deines Studiums ein Bachelor- oder Masterzeugnis ausgestellt werden.

Du schreibst dich ein, indem du persönlich im Einschreibewesen erscheinst. Nur im Ausnahmefall kannst du eine andere Person beauftragen, dies für dich zu übernehmen. Sie legt dann die erforderlichen Dokumente vor, zusammen mit einer Vollmacht von dir sowie deinem und ihrem eigenen Personalausweis. Es ist leider nicht möglich, dass du dich über den Postweg einschreibst. Je nachdem, aus welcher Situation heraus du dich einschreibst und ob du zulassungsfreie oder zulassungsbeschränkte Fächer gewählt hast, gehst du unterschiedlich vor und bringst auch unterschiedliche Dokumente zur Einschreibung mit. Lies dazu die entsprechenden Abschnitte unten. Bitte beachte, dass die Einschreibung nur zu bestimmten Fristen möglich ist.

Die folgenden Informationen wurden den Seiten des Einschreibe- und Prüfungswesens [1] und dem Antrag auf Einschreibung [2] entnommen.

Einschreibung in einen zulassungsbeschränkten Studiengang

Du hast einen Zulassungsbescheid für ein oder zwei zulassungsbeschränkte Fächer erhalten? Prima! Dann klickst du den Link in deinem Zulassungsbescheid an und reservierst dir einen Einschreibetermin im Terminkalender, der dir angezeigt wird. Enthält der Zulassungsbescheid bereits einen Termin, entfällt die Terminreservierung für dich. Zum Termin bringst du einen ausgefüllten Antrag auf Einschreibung, die darin aufgelisteten Dokumente und deinen Nachweis für die Teilnahme am Sprachassessment SkaLa® mit.

Achtung: Solltest du dir keinen Termin reservieren oder dich zum geplanten Termin nicht einschreiben, verfällt dein Studienplatz!

Einschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang

Du hast zwei zulassungsfreie Fächer gewählt? Dann reservierst du dir online einen Termin für deine Einschreibung und bringst zum Termin einen ausgefüllten Antrag auf Einschreibung, die darin aufgelisteten Dokumente und deinen Nachweis für die Teilnahme am Sprachassessment SkaLa® mit.

Die wählbaren Termine werden zwei Wochen vor Beginn der Einschreibungsfrist für die Reservierung freigegeben. Sind alle Termine vergeben, informiert das Einschreibewesen auf seinen Seiten über das Datum, ab dem neue Termine für die Reservierung zur Verfügung stehen.

Übrigens: Das Einschreibewesen bittet darum, die späten Termine am Tag denjenigen zu überlassen, die einen weiten Anfahrtsweg haben und einen bereits reservierten Termin zu löschen, wenn du ihn nicht wahrnehmen kannst oder möchtest. So steht er anderen zur Verfügung.

Solltet du dich erst nach der offiziellen Frist in einen zulassungsfreien Bachelor- oder Masterstudiengang einschreiben können, ist dies nach dem 30. April für das Sommersemester und nach dem 31. Oktober für das Wintersemester möglich. Beachte hierfür die Öffnungszeiten des Studierendensekretariats

Einschreibung in ein höheres Fachsemester

Wenn du deine Studien- und Prüfungsleistungen für einen Studienbeginn im höheren Semester anerkennen lassen hast und einen Einstufungsbescheid erhältst, gehst du bei deiner Einschreibung vor wie oben beschrieben, je nachdem, ob du dich in einen zulassungsfreien oder zulassungsbeschränkten Studiengang einschreibst. Deinen Einstufungsbescheid nimmst du in beiden Fällen zur Einschreibung mit.

Umschreibung bei einem Wechsel des Studienfachs oder der Schulform

Bist du bereits an unserer Universität eingeschrieben und wechselst du dein Fach oder deine Schulform, sind deine Daten, Prüfungs- und Studienleistungen sowie verschiedene Dokumente bereits gespeichert. Du brauchst dann nur noch einen Antrag auf Studiengangwechsel/Umschreibung, deine Zulassung und dein beglaubigtes Abiturzeugnis bei deiner Umschreibung vorzulegen.

Einschreibung in den Bachelor nach einem Wechsel von einer anderen Hochschule

Warst du bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben und wechselst du zu uns in den Bachelor, eventuell in ein höheres Fachsemester, gehst du vor, wie oben beschrieben, je nachdem, ob du ob du dich in einen zulassungsfreien oder zulassungsbeschränkten Studiengang oder eben in ein höheres Fachsemester im Bachelor einschreiben möchtest.

Denke daran, dass du in jedem Fall am Sprachassessment SkaLa® teilnehmen musst. Ohne deinen Nachweis ist eine Einschreibung nicht möglich.

Einschreibung in den Master of Education mit einem lehramtsbezogenen Bachelor der UDE oder einer anderen Universität

Die Lehramtsstudiengänge im Master sind zulassungsfrei. Du schreibst dich ein, wie oben im Abschnitt zu den zulassungsfreien Studiengängen beschrieben. Dies gilt auch für dich, wenn du deinen lehramtsbezogenen Bachelor an einer anderen Universität erworben und dieser von der UDE anerkannt wurde. Die Einschreibung ist zum Winter- und zum Sommersemester möglich.

Wenn du noch kein Zeugnis erhalten, aber bereits alle erforderlichen Leistungen für den Bachelorabschluss erbracht hast, kannst du dich mit einer Bestätigung des Prüfungswesens über deine Leistungen vorübergehend einschreiben. Dein Bachelorzeugnis reichst du bis spätestens zum Ende des Semesters im Einschreibewesen nach. Diese Regelung gilt auch dann für dich, wenn du von einer anderen Hochschule zu uns in den Master wechselst und du eine lesitungsbestätigung der Prüfungseinrichtung deiner Universität vorlegen kannst.

FAQ

Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom Einschreibungswesen und ABZ: Lehramt Bachelor und Lehramt Master.

Lageplan Einschreibewesen

Beschreibung Datei:Lageplan Einschreibewesen.png

Quellen

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-12-01