Erweiterungsfach: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 42: Zeile 42:
[[Kategorie: Bachelor-Master]]
[[Kategorie: Bachelor-Master]]
[[Kategorie: Staatsexamen]]
[[Kategorie: Staatsexamen]]
{{AddRedirect}}

Version vom 25. Juni 2015, 12:58 Uhr


Bachelor-Master (LZV 2009)

Die Einschreibung in ein Erweiterungsfach (Drittfach) im Bachelor-/Master-Lehramt ist an der UDE bisher nicht möglich. Das Bachelor-/Master-Lehramtsstudium ist per Gesetz zunächst ein Zwei-Fach-Studium. Laut §16 des Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2009) besteht die Möglichkeit, in einer Erweiterungsprüfung die Lehrbefähigung für ein drittes Unterrichtsfach zu erwerben. Sobald es Neuigkeiten zur Regelung gibt, informieren wir euch umgehend an dieser Stelle darüber.

Für weitere Informationen kannst du dich gerne an Jennifer Grosche wenden: 0201 183-3095 oder jennifer.grosche​@uni-due.de

Aktuelles

Die Abstimmungen auf Ebene der UARuhr schreiten voran. Die drei Prorektoren verständigten sich auf erste Rahmenbedingungen der Regelung zum Erweiterungsfach:

  • es werden keine eigenständigen Studiengänge geschaffen, sondern die Studierenden werden in ein Erweiterungsfach ähnlich der Regelung aus nach LPO 2003 eingeschrieben
  • Zudem planen die Hochschulen die Öffnung der Fächer, die an den Heimatuniversitäten nicht angeboten werden.

Staatsexamen (LPO 2003)

Die Einschreibung für ein Erweiterungsfach ist an der Universiät Duisburg-Essen nicht mehr möglich. Unter Umständen kann man sich an anderen Universitäten noch einschreiben. Du solltest dafür an der Universität deiner Wahl nachfragen.



Hinweise für bereits Drittfachstudierende

Beim Studieren eines Erweiterungsfaches/ Drittfach müssen regulär Semesterbeiträge bezahlt werden, insofern mehr als zwei Prüfungen in diesem Erweiterungsfach abgelegt werden müssen (BK und GyGe).

Wenn nur noch zwei Prüfungen abgelegt werden müssen, kann ein Antrag auf Befreiung mit Bestätigung des Landesprüfungsamts beim Studierendensekretariat gestellt werden. Dafür ist eine vorherige Exmatrikulation in den ersten beiden Fächern (auch wenn man das Zeugnis schon erhalten hat) notwendig.

Weitere Hinweise finden sich auf den Seiten des Landesprüfungsamtes .

Abschluss und Referendariat

  • Nach bestandener Erster Staatsprüfung für ein Lehramt können Erweiterungsprüfungen abgelegt werden (vgl. LPO 2003 § 29 ), also nach dem Abschlusskolloquium.
  • Zusätzlich zum Zeugnis über das Erste Staatsexamen, wird ein Zeugnis zur Erweiterungsprüfung verliehen.
  • Im Vorbereitungsdienst, werden nur zwei Fächer belegt und geprüft, hierzu kann jedoch frei entschieden werden, welche beiden Fächer belegt werden. Es ist also auch möglich das Referendariat im Erweiterungsfach und im Erst- bzw. Zweitfach abzulegen.
  • Bei erfolgreichem Ablegen des Zweiten Staatsexamen wird auf dem Zeugnis zusätzlich zu den beiden Fächern aus dem Vorbereitungsdienst auch die Lehrbefähigung zu dem Fach, welches nicht im Referendariat belegt wurde erteilt. Wichtig hierzu ist, dass das Zeugnis des Erweiterungsfachs rechtzeitig, beim Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen eingereicht wurde.

– Quelle: Telefonat mit Mitarbeiter des Landesprüfungsamts für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen vom 18.12.2012; Homepage des Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen 


Dieser Artikel ist gültig bis 2015-12-06