Erweiterungsfach: Unterschied zwischen den Versionen

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==Abschluss und Referendariat (LPO 2003)==
==Abschluss und Referendariat (LPO 2003)==


* Die letzte Prüfung im Erweiterungsfach kann erst abgelegt werden, nachdem das Erste Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen wurde (<blank text="vgl. LPO 2003 § 29">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_pfl/LPO03.pdf#page=5</blank>). Also nach dem [[Abschlusskolloquium]].
* Nach bestandener Erster Staatsprüfung für ein Lehramt können Erweiterungsprüfungenabgelegt werden(<blank text="vgl. LPO 2003 § 29">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_pfl/LPO03.pdf#page=5</blank>). Also nach dem [[Abschlusskolloquium]].
* Zusätzlich zum Zeugnis über das erste Staatsexamen, wird ein Zeugnis zur Erweiterungsprüfung verliehen
* Zusätzlich zum Zeugnis über das Erste Staatsexamen, wird ein Zeugnis zur Erweiterungsprüfung verliehen
* Im [[Referendariat]], werden nur zwei Fächer belegt und geprüft, hierzu kann jedoch frei entschieden werden, welche beiden Fächer belegt werden. Es ist also auch möglich das Referendariat im Erweiterungsfach und im Erst- bzw. Zweitfach abzulegen
* Im [[Referendariat|Vorbereitungsdienst]], werden nur zwei Fächer belegt und geprüft, hierzu kann jedoch frei entschieden werden, welche beiden Fächer belegt werden. Es ist also auch möglich das Referendariat im Erweiterungsfach und im Erst- bzw. Zweitfach abzulegen
* Bei erfolgreichem Ablegen des zweiten Staatsexamen wird auf dem Zeugnis zusätzlich zu den beiden Fächern aus dem Referendariat auch die Lehrbefähigung zu dem Fach, welches nicht im Referendariat belegt wurde erteilt. Wichtig hierzu ist, dass das Zeugnis des Erweiterungsfachs rechtzeitig, beim Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen eingereicht wurde.
* Bei erfolgreichem Ablegen des Zweiten Staatsexamen wird auf dem Zeugnis zusätzlich zu den beiden Fächern aus dem Vorbereitungsdienst auch die Lehrbefähigung zu dem Fach, welches nicht im Referendariat belegt wurde erteilt. Wichtig hierzu ist, dass das Zeugnis des Erweiterungsfachs rechtzeitig, beim Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen eingereicht wurde.





Version vom 6. August 2014, 12:15 Uhr

Bachelor-Master (LZV 2009)

Die Einschreibung in ein Erweiterungsfach (Drittfach) im Bachelor-/Master-Lehramt ist an der UDE bisher nicht möglich. Das Bachelor-/Master-Lehramtsstudium ist per Gesetz zunächst ein Zwei-Fach-Studium. Laut §16 des Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2009) besteht die Möglichkeit, in einer Erweiterungsprüfung die Lehrbefähigung für ein drittes Unterrichtsfach zu erwerben.
Diese Einführung ist an unserer Universität laut ABZ aber aktuell nicht vorgesehen (Stand November 2013).
Sobald wir Neuigkeiten zur Drittfach-Regelung haben, informieren wir euch umgehend an dieser Stelle darüber.

Weitere Informationen zur Erweiterungsprüfung gibt es auch hier 

Staatsexamen (LPO 2003)

  • Die letztmalige Einschreibung in ein Erweiterungsfach für das erste Semester gemäß § 29 LPO 2003 war möglich zum Wintersemester 2010/2011 .
  • Die letztmalige Einschreibung in höhere Fachsemester der Studiengänge gemäß LPO 2003 erfolgte zum Sommersemester 2011.

Die Einschreibung für ein Erweiterungsfach ist an der Universiät Duisburg-Essen nicht mehr möglich. Unter Umständen kann man sich an anderen Universitäten noch einschreiben. Du solltest dafür an der Universität deiner Wahl nachfragen.

Hinweise für bereits Drittfachstudierende

Beim Studieren eines Erweiterungsfaches/ Drittfach müssen regulär Semesterbeiträge bezahlt werden, insofern mehr als zwei Prüfungen in diesem Erweiterungsfach abgelegt werden müssen (BK und Gy/Ge).
Wenn nur noch zwei Prüfungen abgelegt werden müssen, kann ein Antrag auf Befreiung mit Bestätigung des Landes Prüfungsamts beim Studierendensekretariat gestellt werden. (Formulare:hier) Dafür ist eine vorherige Exmatrikulation in den ersten beiden Fächern (auch wenn man das Zeugnis schon erhalten hat) notwendig.

Weitere Hinweise finden sich auf den Seiten des Landesprüfungsamtes .

Quelle: §29 der Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (Lehramtsprüfungsordnung – LPO) vom 27. März 2003 zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2006

Abschluss und Referendariat (LPO 2003)

  • Nach bestandener Erster Staatsprüfung für ein Lehramt können Erweiterungsprüfungenabgelegt werden(vgl. LPO 2003 § 29 ). Also nach dem Abschlusskolloquium.
  • Zusätzlich zum Zeugnis über das Erste Staatsexamen, wird ein Zeugnis zur Erweiterungsprüfung verliehen
  • Im Vorbereitungsdienst, werden nur zwei Fächer belegt und geprüft, hierzu kann jedoch frei entschieden werden, welche beiden Fächer belegt werden. Es ist also auch möglich das Referendariat im Erweiterungsfach und im Erst- bzw. Zweitfach abzulegen
  • Bei erfolgreichem Ablegen des Zweiten Staatsexamen wird auf dem Zeugnis zusätzlich zu den beiden Fächern aus dem Vorbereitungsdienst auch die Lehrbefähigung zu dem Fach, welches nicht im Referendariat belegt wurde erteilt. Wichtig hierzu ist, dass das Zeugnis des Erweiterungsfachs rechtzeitig, beim Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen eingereicht wurde.


Quelle: Telefonat mit Mitarbeiter des Landesprüfungsamts für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen vom 18.12.2012; Homepage des Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen