European Credit Transfer System (ECTS): Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''E'''uropean '''C'''redit '''T'''ransfer '''S'''ystem (kurz: [[ECTS]]) basiert auf folgenden Regeln:
Das '''E'''uropean '''C'''redit '''T'''ransfer '''S'''ystem (kurz: ECTS) stellt sicher, dass die Leistungen von Studierenden an Hochschulen in Europa vergleichbar und bei einem Wechsel von einer Hochschule zur anderen, auch grenz­überschreitend, anrechenbar sind. Durch den Erwerb von [[Leistungspunkte|Leistungspunkten]], deren Vergabe einheitlich geregelt ist, soll dies ermöglicht werden.


1. Als Basiswert gilt der Erwerb von 60 ECTS-Credits (siehe auch [[Leistungspunkte]]) pro Studienjahr. Dies entspricht dem von einem Vollzeitstudierenden zu erbringenden [[Arbeitsaufwand]] ([[workload]]) pro Jahr. Mit den ECTS-Credits ist keine qualitative Bewertung der Studienleistungen verbunden.
== Zentrale Dokumente des ECTS ==
*[[Learning Agreement]]  
*[[Transcript of Records]]


2. Um die Studierbarkeit zu gewährleisten, darf ein Zeitbudget von 1.500 bis 1.800 Stunden je Studienjahrt nicht überschritten werden. Ein Credit entspricht somit 25 bis 30 Arbeitsstunden.
== Verwandte Seiten ==
*[[Leistungspunkte]]


'''ECTS-Berwertungssystem''':
{{Gültigkeit|Datum=2020-03-07}}
Die erfolgreichen Studierenden erhalten folgende Noten:


'''A'''  "Bestanden - für die besten 10 %"
{{Fluid}}
 
[[Category:Studienreform]]
'''B'''  "Bestanden - für die nächsten 25 %"
[[Category:Definitionen]]
 
'''C'''  "Bestanden - für die nächsten 30 %"
 
'''D'''  "Bestanden - für die nächsten 25 %"
 
'''E'''  "Bestanden - für die nächsten 10 %"
--------------------------------------------------
Nicht bestandene Prüfung:
 
'''FX'''  "Nicht bestanden - es sind Verbesserungen erforderlich, bevor Leistungen anerkannt werden können")
 
'''F'''  "Nicht bestanden - es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich
 
 
 
'''Zentrale Dokumente des ECTS'''
* [[Course Catalog/Information Package]]
* [[Learning Agreement]]
* [[Transcript of Records]]

Version vom 20. August 2019, 16:41 Uhr

Das European Credit Transfer System (kurz: ECTS) stellt sicher, dass die Leistungen von Studierenden an Hochschulen in Europa vergleichbar und bei einem Wechsel von einer Hochschule zur anderen, auch grenz­überschreitend, anrechenbar sind. Durch den Erwerb von Leistungspunkten, deren Vergabe einheitlich geregelt ist, soll dies ermöglicht werden.

Zentrale Dokumente des ECTS

Verwandte Seiten

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