Exmatrikulation: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der Exmatrikulation erlischt die Mitgliedschaft an der [[Universität Duisburg-Essen (UDE)]]. Den '''Antrag auf Exmatrikulation''' können Sie als <BLANK text="pdf Datei"> http://www.uni-duisburg-essen.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/exmatrikulationsantrag.pdf</BLANK> herunterladen oder Sie erhalten diesen auch im Foyer des Bereichs Einschreibungswesen.  
{{Teaser|Text=Nach einer [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml Exmatrikulation] bist du nicht länger Student*in an der UDE. Bei Fragen zur Exmatrikulation kannst du dich an das [[Einschreibungswesen]] wenden.}}


Auf diesem Formular bestätigt die [[Universitätsbibliothek (UB)]], dass keine Bücher mehr entliehen sind (Entlastungsvermerk). Der Entlastungsvermerk ist zwingend notwendig, auch wenn Sie noch keinen Studierendenausweis erhalten haben, bzw. noch nie Bücher entliehen haben.  
Eine Exmatrikulation kannst du beantragen, wenn du<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml [Abgerufen am 17. Februar 2020]</ref>
*dein Studium abgeschlossen hast (Zeugnis vorlegen).
*dein Studium aufgibst oder unterbrichst.
*die Uni wechselst.
*Wehr-/Zivildienst ableistest (Bestätigung vorlegen).
*die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden hast.
*sonstige Gründe hast.


Über die Exmatrikulation wird eine Exmatrikulationsbescheinigung erstellt. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters (30.09. für das Sommersemester, 31.03. für das Wintersemester) wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden (z. B. Studienplatz an einer anderen Hochschule).
Eine Exmatrikulation [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/exmatrikulationsantrag.pdf beantragst] du im [[Einschreibungswesen]].  


Die Exmatrikulation wird entweder zum [[Termine|Semesterende]], also zum 30. September für das Sommersemester oder 31. März für das Wintersemester, wirksam oder du beantragst die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung. Dazu legst du den Antrag und deinen [[Studierendenausweis]] vor. Nach der Exmatrikulation bekommst du eine Exmatrikulationsbescheinigung. Diese kannst du auch über [[HISinOne]] ausdrucken<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml [Abgerufen am 17. Februar 2020]</ref>. Unter welchen Umständen der [[Semesterbeitrag]] ganz oder teilweise erstattet werden kann, ist auf der [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml Website des Einschreibungswesens] erklärt.


==Weitere Informationen==
Bitte beachte:
*<BLANK text="Studierendensekretariat, Bereich Einschreibung"> http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt.shtml</BLANK>
* Hast du dich nach der [[Rückmeldung|Rückmeldefrist]] nicht zurückgemeldet, wirst du zum [[Termine|Semesterende]] automatisch exmatrikuliert. Außerdem wirst du exmatrikuliert, wenn dein Krankenversicherungsnachweis nicht vorliegt, du eine Prüfung oder dein Studium endgültig nicht bestanden hast, dein Studiengang eingestellt wird oder du dein Studium nach abgeschlossener Prüfung erfolgreich beendest<ref>https://www.uni-due.de/faq-studium/exmatrikulation_antworten.php [Abgerufen am 17. Februar 2020]</ref>. Vor der Exmatrikulation wirst du vom Einschreibungswesen informiert.
* Du kannst dich nicht rückwirkend exmatrikulieren<ref>https://www.uni-due.de/faq-studium/exmatrikulation_antworten.php [Abgerufen am 17. Februar 2020]</ref>.
* Möchtest du von deinem Studienplatz zurücktreten, dich also vor Studienbeginn wieder exmatrikulieren, findest du Informationen zum Vorgehen in den [https://www.uni-due.de/faq-studium/exmatrikulation_antworten.php FAQ zum Thema Exmatrikulation] des [[ABZ]].


===Quellen===
<references />
{{Fluid}}
[[Kategorie:Fristen/Anmeldungen]]
[[Kategorie:Fristen/Anmeldungen]]
[[Kategorie:Dokumente/Formulare]]
[[Kategorie:Dokumente/Formulare]]
{{Gültigkeit|Datum=2020-12-29}}

Version vom 27. Mai 2020, 10:54 Uhr

Nach einer Exmatrikulation bist du nicht länger Student*in an der UDE. Bei Fragen zur Exmatrikulation kannst du dich an das Einschreibungswesen wenden.

Eine Exmatrikulation kannst du beantragen, wenn du[1]

  • dein Studium abgeschlossen hast (Zeugnis vorlegen).
  • dein Studium aufgibst oder unterbrichst.
  • die Uni wechselst.
  • Wehr-/Zivildienst ableistest (Bestätigung vorlegen).
  • die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden hast.
  • sonstige Gründe hast.

Eine Exmatrikulation beantragst du im Einschreibungswesen.

Die Exmatrikulation wird entweder zum Semesterende, also zum 30. September für das Sommersemester oder 31. März für das Wintersemester, wirksam oder du beantragst die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung. Dazu legst du den Antrag und deinen Studierendenausweis vor. Nach der Exmatrikulation bekommst du eine Exmatrikulationsbescheinigung. Diese kannst du auch über HISinOne ausdrucken[2]. Unter welchen Umständen der Semesterbeitrag ganz oder teilweise erstattet werden kann, ist auf der Website des Einschreibungswesens erklärt.

Bitte beachte:

  • Hast du dich nach der Rückmeldefrist nicht zurückgemeldet, wirst du zum Semesterende automatisch exmatrikuliert. Außerdem wirst du exmatrikuliert, wenn dein Krankenversicherungsnachweis nicht vorliegt, du eine Prüfung oder dein Studium endgültig nicht bestanden hast, dein Studiengang eingestellt wird oder du dein Studium nach abgeschlossener Prüfung erfolgreich beendest[3]. Vor der Exmatrikulation wirst du vom Einschreibungswesen informiert.
  • Du kannst dich nicht rückwirkend exmatrikulieren[4].
  • Möchtest du von deinem Studienplatz zurücktreten, dich also vor Studienbeginn wieder exmatrikulieren, findest du Informationen zum Vorgehen in den FAQ zum Thema Exmatrikulation des ABZ.

Quellen

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-12-29