Exmatrikulation: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der Exmatrikulation erlischt die Mitgliedschaft an der [[Universität Duisburg-Essen (UDE)]]. Den '''Antrag auf Exmatrikulation''' können Sie als <BLANK text="pdf Datei"> http://www.uni-duisburg-essen.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/exmatrikulationsantrag.pdf</BLANK> herunterladen oder Sie erhalten diesen auch im Foyer des Bereichs Einschreibungswesen.  
{{Teaser|Text=Du hast dein Studium abgeschlossen, wechselst die Uni oder musst dein Studium unterbrechen, dann kannst du deine [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml Exmatrikulation] im [[Einschreibungswesen]] beantragen. Nach der Exmatrikulation bist du nicht länger Student*in an der Universität Duisburg-Essen (UDE).
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Auf diesem Formular bestätigt die [[Universitätsbibliothek (UB)]], dass keine Bücher mehr entliehen sind (Entlastungsvermerk). Der Entlastungsvermerk ist zwingend notwendig, auch wenn Sie noch keinen Studierendenausweis erhalten haben, bzw. noch nie Bücher entliehen haben.  
Deine Exmatrikulation kannst du entweder zum [[Termine|Semesterende]] beantragen, also zum 30. September für das Sommersemester oder zum 31. März für das Wintersemester, oder mit sofortiger Wirkung. Dazu legst du den [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/exmatrikulationsantrag.pdf Antrag auf Exmatrikulation] und deinen [[Studierendenausweis]] vor. Nach der Exmatrikulation bekommst du eine Exmatrikulationsbescheinigung. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. Unter welchen Umständen dein [[Semesterbeitrag]] ganz oder teilweise erstattet werden kann, ist auf der [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml Website des Einschreibungswesens] erklärt.


Über die Exmatrikulation wird eine Exmatrikulationsbescheinigung erstellt. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters (30.09. für das Sommersemester, 31.03. für das Wintersemester) wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden (z. B. Studienplatz an einer anderen Hochschule).
Bitte beachte: Hast du dich innerhalb der [[Rückmeldung|Rückmeldefrist]] nicht zurückgemeldet, wirst du zum Ende des gültigen [[Termine|Semesters]] automatisch exmatrikuliert. Außerdem wirst du exmatrikuliert, wenn dein Krankenversicherungsnachweis nicht vorliegt, du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast oder dein Studiengang eingestellt wird. Möchtest du von deinem Studienplatz zurücktreten, dich also vor Studienbeginn wieder exmatrikulieren, findest du Informationen zum Vorgehen und Antworten auf weitere Fragen in den [https://www.uni-due.de/faq-studium/exmatrikulation_antworten.php FAQ zum Thema Exmatrikulation].




==Weitere Informationen==
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*<BLANK text="Studierendensekretariat, Bereich Einschreibung"> http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt.shtml</BLANK>
 
[[Kategorie:Fristen/Anmeldungen]]
[[Kategorie:Fristen/Anmeldungen]]
[[Kategorie:Dokumente/Formulare]]
[[Kategorie:Dokumente/Formulare]]
{{Gültigkeit|Datum=2021-09-29}}

Version vom 22. März 2021, 19:36 Uhr

Du hast dein Studium abgeschlossen, wechselst die Uni oder musst dein Studium unterbrechen, dann kannst du deine Exmatrikulation im Einschreibungswesen beantragen. Nach der Exmatrikulation bist du nicht länger Student*in an der Universität Duisburg-Essen (UDE).

Deine Exmatrikulation kannst du entweder zum Semesterende beantragen, also zum 30. September für das Sommersemester oder zum 31. März für das Wintersemester, oder mit sofortiger Wirkung. Dazu legst du den Antrag auf Exmatrikulation und deinen Studierendenausweis vor. Nach der Exmatrikulation bekommst du eine Exmatrikulationsbescheinigung. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. Unter welchen Umständen dein Semesterbeitrag ganz oder teilweise erstattet werden kann, ist auf der Website des Einschreibungswesens erklärt.

Bitte beachte: Hast du dich innerhalb der Rückmeldefrist nicht zurückgemeldet, wirst du zum Ende des gültigen Semesters automatisch exmatrikuliert. Außerdem wirst du exmatrikuliert, wenn dein Krankenversicherungsnachweis nicht vorliegt, du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast oder dein Studiengang eingestellt wird. Möchtest du von deinem Studienplatz zurücktreten, dich also vor Studienbeginn wieder exmatrikulieren, findest du Informationen zum Vorgehen und Antworten auf weitere Fragen in den FAQ zum Thema Exmatrikulation.

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-09-29