Exmatrikulation: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Du hast dein Studium abgeschlossen, wechselst die Universität oder musst dein Studium unterbrechen, dann kannst du deine [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml Exmatrikulation] im [[Einschreibungswesen]] beantragen. Nach der Exmatrikulation bist du nicht länger Student*in an der Universität Duisburg-Essen (UDE).
Mit der <blank text="Exmatrikulation">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml</blank> erlischt die Mitgliedschaft an der [[Universität Duisburg-Essen (UDE)]]. Den Antrag auf Exmatrikulation kannst du als <BLANK text="pdf-Datei"> https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/exmatrikulationsantrag.pdf</BLANK> herunterladen.}}
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Eine Exmatrikulation ist aus folgenden Gründen möglich:
Deine Exmatrikulation kannst du entweder zum [[Termine|Semesterende]] beantragen, also zum 30. September für das Sommersemester oder zum 31. März für das Wintersemester, oder mit sofortiger Wirkung. Dazu legst du den [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/exmatrikulationsantrag.pdf Antrag auf Exmatrikulation] und deinen [[Studierendenausweis]] vor. Nach der Exmatrikulation bekommst du eine Exmatrikulationsbescheinigung. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. Unter welchen Umständen dein [[Semesterbeitrag]] ganz oder teilweise erstattet werden kann, ist auf der [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml Webseite des Einschreibungswesens] erklärt.
*Beendigung des Studiums nach abgeschlossener Prüfung (die Vorlage des Zeugnisses ist erforderlich)
*Hochschulwechsel
* Aufgabe oder Unterbrechung des Studiums
*Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden
*Sonstige Gründe
Studierende, die sich nach Ablauf der [[Rückmeldung|Rückmeldefrist]] noch nicht zurückgemeldet haben, werden nach Fristablauf automatisch exmatrikuliert.


Über die <blank text="Exmatrikulation">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml</blank> wird eine Exmatrikulations&shy;bescheinigung erstellt. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des [[Semester]]s (30.09. für das [[SoSe]], 31.03. für das [[WiSe]]) wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden (z. B. Studienplatz an einer anderen Hochschule).
Bitte beachte: Hast du dich innerhalb der [[Rückmeldung|Rückmeldefrist]] nicht zurückgemeldet, wirst du zum Ende des gültigen [[Termine|Semesters]] automatisch exmatrikuliert. Außerdem wirst du exmatrikuliert, wenn dein Krankenversicherungs&shy;nachweis nicht vorliegt, du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast oder dein Studiengang eingestellt wird. Möchtest du von deinem Studienplatz zurücktreten, dich also vor Studienbeginn wieder exmatrikulieren, findest du Informationen zum Vorgehen und Antworten auf weitere Fragen in den [https://www.uni-due.de/faq-studium/exmatrikulation_antworten.php FAQ zum Thema Exmatrikulation].


==FAQ==
Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom [[Einschreibungswesen]] und [[Akademisches Beratungs-Zentrum (ABZ)|ABZ]]: <blank>https://www.uni-due.de/faq-studium/exmatrikulation.php</blank>.
== Siehe auch ==
<BLANK text="Kontaktdaten des Studierendensekretariats, Bereich Einschreibung"> http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt.shtml</BLANK>


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Aktuelle Version vom 10. Oktober 2023, 10:55 Uhr

Du hast dein Studium abgeschlossen, wechselst die Universität oder musst dein Studium unterbrechen, dann kannst du deine Exmatrikulation im Einschreibungswesen beantragen. Nach der Exmatrikulation bist du nicht länger Student*in an der Universität Duisburg-Essen (UDE).

Deine Exmatrikulation kannst du entweder zum Semesterende beantragen, also zum 30. September für das Sommersemester oder zum 31. März für das Wintersemester, oder mit sofortiger Wirkung. Dazu legst du den Antrag auf Exmatrikulation und deinen Studierendenausweis vor. Nach der Exmatrikulation bekommst du eine Exmatrikulationsbescheinigung. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. Unter welchen Umständen dein Semesterbeitrag ganz oder teilweise erstattet werden kann, ist auf der Webseite des Einschreibungswesens erklärt.

Bitte beachte: Hast du dich innerhalb der Rückmeldefrist nicht zurückgemeldet, wirst du zum Ende des gültigen Semesters automatisch exmatrikuliert. Außerdem wirst du exmatrikuliert, wenn dein Krankenversicherungs­nachweis nicht vorliegt, du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast oder dein Studiengang eingestellt wird. Möchtest du von deinem Studienplatz zurücktreten, dich also vor Studienbeginn wieder exmatrikulieren, findest du Informationen zum Vorgehen und Antworten auf weitere Fragen in den FAQ zum Thema Exmatrikulation.

Dieser Artikel ist gültig bis 2024-04-10