Exmatrikulation: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der Exmatrikulation erlischt die Mitgliedschaft an der [[Universität Duisburg-Essen (UDE)]]. Den Antrag auf Exmatrikulation kannst du als <BLANK text="pdf Datei"> http://www.uni-duisburg-essen.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/exmatrikulationsantrag.pdf</BLANK> herunterladen.}}
Mit der Exmatrikulation erlischt die Mitgliedschaft an der [[Universität Duisburg-Essen (UDE)]]. Den Antrag auf Exmatrikulation kannst du als <BLANK text="pdf Datei"> https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/exmatrikulationsantrag.pdf</BLANK> herunterladen.}}
 
Auf diesem Formular bestätigt die [[Universitätsbibliothek (UB)]], dass keine Bücher mehr entliehen sind (Entlastungsvermerk). Der Entlastungsvermerk ist zwingend notwendig, auch wenn du noch keinen Studierendenausweis erhalten hast, bzw. noch nie Bücher entliehen hast.


Über die Exmatrikulation wird eine Exmatrikulations&shy;bescheinigung erstellt. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters (30.09. für das SoSe, 31.03. für das WiSe) wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden (z. B. Studienplatz an einer anderen Hochschule).
Über die Exmatrikulation wird eine Exmatrikulations&shy;bescheinigung erstellt. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters (30.09. für das SoSe, 31.03. für das WiSe) wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden (z. B. Studienplatz an einer anderen Hochschule).

Version vom 14. September 2015, 13:29 Uhr

Mit der Exmatrikulation erlischt die Mitgliedschaft an der Universität Duisburg-Essen (UDE). Den Antrag auf Exmatrikulation kannst du als pdf Datei  herunterladen.

Über die Exmatrikulation wird eine Exmatrikulations­bescheinigung erstellt. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters (30.09. für das SoSe, 31.03. für das WiSe) wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden (z. B. Studienplatz an einer anderen Hochschule).

FAQ

Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom Einschreibungswesen und ABZ: https://www.uni-due.de/faq-studium/exmatrikulation.php .

Siehe auch

Studierendensekretariat, Bereich Einschreibung 

Dieser Artikel ist gültig bis 2016-02-18