Exmatrikulation: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der <blank text="Exmatrikulation">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml</blank> erlischt die Mitgliedschaft an der [[Universität Duisburg-Essen (UDE)]]. Den Antrag auf Exmatrikulation kannst du als <BLANK text="pdf-Datei"> https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/exmatrikulationsantrag.pdf</BLANK> herunterladen.}}
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Eine Exmatrikulation ist aus folgenden Gründen möglich:
*Beendigung des Studiums nach abgeschlossener Prüfung (die Vorlage des Zeugnisses ist erforderlich)
*Hochschulwechsel
* Aufgabe oder Unterbrechung des Studiums
*Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden
*Sonstige Gründe
Studierende, die sich nach Ablauf der [[Rückmeldung|Rückmeldefrist]] noch nicht zurückgemeldet haben, werden nach Fristablauf automatisch exmatrikuliert.


Über die <blank text="Exmatrikulation">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml</blank> wird eine Exmatrikulations&shy;bescheinigung erstellt. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des [[Semester]]s (30.09. für das [[SoSe]], 31.03. für das [[WiSe]]) wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden (z. B. Studienplatz an einer anderen Hochschule).
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Version vom 31. August 2017, 08:57 Uhr

Mit der Exmatrikulation  erlischt die Mitgliedschaft an der Universität Duisburg-Essen (UDE). Den Antrag auf Exmatrikulation kannst du als pdf-Datei  herunterladen.

Eine Exmatrikulation ist aus folgenden Gründen möglich:

  • Beendigung des Studiums nach abgeschlossener Prüfung (die Vorlage des Zeugnisses ist erforderlich)
  • Hochschulwechsel
  • Aufgabe oder Unterbrechung des Studiums
  • Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden
  • Sonstige Gründe

Studierende, die sich nach Ablauf der Rückmeldefrist noch nicht zurückgemeldet haben, werden nach Fristablauf automatisch exmatrikuliert.

Über die Exmatrikulation  wird eine Exmatrikulations­bescheinigung erstellt. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters (30.09. für das SoSe, 31.03. für das WiSe) wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden (z. B. Studienplatz an einer anderen Hochschule).

FAQ

Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom Einschreibungswesen und ABZ: https://www.uni-due.de/faq-studium/exmatrikulation.php .

Siehe auch

Kontaktdaten des Studierendensekretariats, Bereich Einschreibung 

Dieser Artikel ist gültig bis 2018-04-30