Exmatrikulation

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Nach einer Exmatrikulation bist du nicht länger Student*in an der UDE. Bei Fragen zur Exmatrikulation kannst du dich an das Einschreibungswesen wenden.

Eine Exmatrikulation kannst du beantragen, wenn du[1]

  • dein Studium abgeschlossen hast (Zeugnis vorlegen).
  • dein Studium aufgibst oder unterbrichst.
  • die Uni wechselst.
  • Wehr-/Zivildienst ableistest (Bestätigung vorlegen).
  • die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden hast.
  • sonstige Gründe hast.

Eine Exmatrikulation beantragst du im Einschreibungswesen.

Die Exmatrikulation wird entweder zum Semesterende, also zum 30. September für das Sommersemester oder 31. März für das Wintersemester, wirksam oder du beantragst die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung. Dazu legst du den Antrag und deinen Studierendenausweis vor. Nach der Exmatrikulation bekommst du eine Exmatrikulationsbescheinigung. Diese kannst du auch über HISinOne ausdrucken[2]. Unter welchen Umständen der Semesterbeitrag ganz oder teilweise erstattet werden kann, ist auf der Website des Einschreibungswesens erklärt.

Bitte beachte:

  • Hast du dich nach der Rückmeldefrist nicht zurückgemeldet, wirst du zum Semesterende automatisch exmatrikuliert. Außerdem wirst du exmatrikuliert, wenn dein Krankenversicherungsnachweis nicht vorliegt, du eine Prüfung oder dein Studium endgültig nicht bestanden hast, dein Studiengang eingestellt wird oder du dein Studium nach abgeschlossener Prüfung erfolgreich beendest[3]. Vor der Exmatrikulation wirst du vom Einschreibungswesen informiert.
  • Du kannst dich nicht rückwirkend exmatrikulieren[4].
  • Möchtest du von deinem Studienplatz zurücktreten, dich also vor Studienbeginn wieder exmatrikulieren, findest du Informationen zum Vorgehen in den FAQ zum Thema Exmatrikulation des ABZ.

Quellen

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-12-29