Förderschule: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Manche Schüler bedürfen einer sonderpädagogische Förderung. Dabei ist zu entscheiden, wo diese Förderung stattfindet (dies bestimmt den „Förderort“) und was überwiegend gefördert  wird (dies bestimmt den „Förderschwerpunkt“).}}
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Als Förderorte sind in Nordrhein-Westfalen drei verschiedene Möglichkeiten vorgesehen:
Als Förderorte sind in Nordrhein-Westfalen drei verschiedene Möglich­keiten vorgesehen:
* Förderschulen,
* Förderschulen,
* Gemeinsamer Unterricht an einer allgemeinen Schule oder
* Gemeinsamer Unterricht an einer allgemeinen Schule oder
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*Sprache
*Sprache


Über den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort entscheidet die Schulaufsicht. Der sonderpädagogische Förderbedarf ist jedes Jahr durch die Schule zu überprüfen. Bei Bedarf wird der Förderort neu festgelegt.
Über den sonder­pädagogischen Förder­bedarf und den Förder­ort entscheidet die Schul­auf­sicht. Der sonder­päda­gogische Förderbedarf ist jedes Jahr durch die Schule zu überprüfen. Bei Bedarf wird der Förder­ort neu festgelegt.


Förderschulen können als Schulen im organisatorischen und personellen Verbund geführt werden; d. h.  Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten sind unter einem Dach und einer gemeinsamen Schulleitung zusammengefasst.
Förderschulen können als Schulen im organisatorischen und personellen Verbund geführt wer­den; d. h.  Förder­schulen mit unterschied­lichen Förder­schwer­punkten sind unter einem Dach und einer gemeinsamen Schul­leitung zusammen­gefasst.
Darüber hinaus gibt es sonderpädagogische Förderung
Darüber hinaus gibt es sonder­päda­gogische Förderung
*in der Schule für Kranke, dies ist eine Schule eigener Art, in der auch sonderpädagogische Förderung stattfinden kann
*in der Schule für Kranke, dies ist eine Schule eigener Art, in der auch sonder­päda­go­gische Förder­ung stattfinden kann
*im Gemeinsamen Unterricht in allgemeinen Schulen
*im Gemeinsamen Unterricht in allgemeinen Schulen
*in allgemeinen Schulen und Förderschulen für Kinder und Jugendliche mit Autismus
*in allgemeinen Schulen und Förderschulen für Kinder und Jugendliche mit Autismus

Version vom 29. April 2015, 09:24 Uhr

Manche Schüler bedürfen einer sonderpädagogische För­der­ung. Dabei ist zu entscheiden, wo diese Förderung stattfindet (dies bestimmt den „För­der­ort“) und was überwiegend gefördert wird (dies bestimmt den „För­der­schwer­punkt“).

Als Förderorte sind in Nordrhein-Westfalen drei verschiedene Möglich­keiten vorgesehen:

  • Förderschulen,
  • Gemeinsamer Unterricht an einer allgemeinen Schule oder
  • Integrative Lerngruppen an einer allgemeinen Schule in der Sekundarstufe I

Folgende Förderschwerpunkte gibt es:

  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Geistige Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Lernen
  • Sehen
  • Sprache

Über den sonder­pädagogischen Förder­bedarf und den Förder­ort entscheidet die Schul­auf­sicht. Der sonder­päda­gogische Förderbedarf ist jedes Jahr durch die Schule zu überprüfen. Bei Bedarf wird der Förder­ort neu festgelegt.

Förderschulen können als Schulen im organisatorischen und personellen Verbund geführt wer­den; d. h. Förder­schulen mit unterschied­lichen Förder­schwer­punkten sind unter einem Dach und einer gemeinsamen Schul­leitung zusammen­gefasst. Darüber hinaus gibt es sonder­päda­gogische Förderung

  • in der Schule für Kranke, dies ist eine Schule eigener Art, in der auch sonder­päda­go­gische Förder­ung stattfinden kann
  • im Gemeinsamen Unterricht in allgemeinen Schulen
  • in allgemeinen Schulen und Förderschulen für Kinder und Jugendliche mit Autismus
  • im Hausunterricht

Siehe auch

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