Förderschule: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Manche Schülerinnen und Schüler bedürfen einer sonderpädagogische Förderung. Dabei ist zu entscheiden, wo diese Förderung stattfindet (dies bestimmt den „Förderort“) und was überwiegend gefördert wird (dies bestimmt den „Förder­schwerpunkt“).}}
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Als Förderorte sind in Nordrhein-​Westfalen drei verschiedene Möglich­keiten vorgesehen:
Als Förderorte sind in Nordrhein-​Westfalen drei verschiedene Möglich­keiten vorgesehen:
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*im gemeinsamen Unterricht in allgemeinen Schulen
*im gemeinsamen Unterricht in allgemeinen Schulen
*in allgemeinen Schulen und Förderschulen für Kinder und Jugendliche mit Autismus
*in allgemeinen Schulen und Förderschulen für Kinder und Jugendliche mit Autismus
*im Hausunterricht
*im Hausunterricht.
 
Über das [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Foerderschule/index.html Schulministerium NRW] findest du weitere Informationen dazu.


== Verwandte Seiten ==
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Version vom 2. April 2020, 10:14 Uhr

Manche Schülerinnen und Schüler bedürfen einer sonderpädagogischen Förderung. Dabei ist zu entscheiden, wo diese Förderung stattfindet (dies bestimmt den „Förderort“) und was überwiegend gefördert wird (dies bestimmt den „Förder­schwerpunkt“).

Als Förderorte sind in Nordrhein-​Westfalen drei verschiedene Möglich­keiten vorgesehen:

  • die allgemeinen Schulen (allgemein­bildende Schulen und berufsbildende Schulen),
  • die Förderschulen sowie
  • die Schulen für Kranke.

Folgende Förderschwerpunkte gibt es:

  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Geistige Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Lernen
  • Sehen
  • Sprache

Über den sonder­pädagogischen Förderbedarf und den Förderort entscheidet die Schul­aufsicht. Der sonder­pädagogische Förderbedarf ist jedes Jahr durch die Schule zu überprüfen. Bei Bedarf wird der Förderort neu festgelegt.

Förderschulen können als Schulen im organisatorischen und personellen Verbund geführt werden; das heißt, Förder­schulen mit unterschied­lichen Förder­schwerpunkten sind unter einem Dach und einer gemeinsamen Schul­leitung zusammen­gefasst. Darüber hinaus gibt es sonder­pädagogische Förderung

  • in der Schule für Kranke, dies ist eine Schule eigener Art, in der auch sonder­pädagogische Förderung stattfinden kann
  • im gemeinsamen Unterricht in allgemeinen Schulen
  • in allgemeinen Schulen und Förderschulen für Kinder und Jugendliche mit Autismus
  • im Hausunterricht.

Über das Schulministerium NRW findest du weitere Informationen dazu.

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