Förderschule

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Manche Schüler bedürfen einer sonderpädagogische För­der­ung. Dabei ist zu entscheiden, wo diese Förderung stattfindet (dies bestimmt den „För­der­ort“) und was überwiegend ge­för­dert wird (dies bestimmt den „För­der­schwer­punkt“).

Als Förderorte sind in Nordrhein-Westfalen drei verschiedene Möglich­keiten vorgesehen:

  • Förderschulen,
  • Gemeinsamer Unterricht an einer allgemeinen Schule oder
  • Integrative Lerngruppen an einer allgemeinen Schule in der Sekundarstufe I

Folgende Förderschwerpunkte gibt es:

  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Geistige Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Lernen
  • Sehen
  • Sprache

Über den sonder­pädagogischen Förder­bedarf und den Förder­ort entscheidet die Schul­auf­sicht. Der sonder­päda­gogische Förderbedarf ist jedes Jahr durch die Schu­le zu überprüfen. Bei Bedarf wird der Förder­ort neu festgelegt.

Förderschulen können als Schulen im organisatorischen und personellen Ver­bund geführt wer­den; d. h. Förder­schulen mit unterschied­lichen Förder­schwer­punkten sind unter einem Dach und einer gemeinsamen Schul­leitung zusammen­gefasst. Darüber hinaus gibt es sonder­päda­gogische Förderung

  • in der Schule für Kranke, dies ist eine Schule eigener Art, in der auch son­der­päda­go­gische Förder­ung stattfinden kann
  • im Gemeinsamen Unterricht in allgemeinen Schulen
  • in allgemeinen Schulen und Förderschulen für Kinder und Jugendliche mit Autismus
  • im Hausunterricht

Siehe auch

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Schulformen Dieser Artikel ist gültig bis 2015-08-30