Förderschule: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Manche Schüler bedürfen einer sonderpädagogische Förderung. Dabei ist zu entscheiden, wo diese Förderung stattfindet (dies bestimmt den „Förderort“) und was überwiegend gefördert wird (dies bestimmt den „Förderschwerpunkt“).}}
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Als Förderorte sind in Nordrhein-Westfalen drei verschiedene Möglichkeiten vorgesehen:
Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs geschieht in der Regel auf Antrag der Eltern. Wenn bei Schüler*innen ein Förderbedarf festgestellt wird, muss die Schulaufsicht über den Förderort und den Förderschwerpunkt entscheiden. Eine Förderschule kann dann eine Alternative sein, wenn der Förderbedarf des Kindes über das hinaus geht, was eine Lehrperson an einer regulären Schule im Rahmen ihrer Kompetenz leisten kann.
* Förderschulen,
* Gemeinsamer Unterricht an einer allgemeinen Schule oder
* Integrative Lerngruppen an einer allgemeinen Schule in der Sekundarstufe I


Folgende Förderschwerpunkte gibt es:
Der Förderort kann sein:
*Emotionale und soziale Entwicklung
* Allgemeine Schulen, z. B. allgemein- und berufsbildende Schulen,
*Geistige Entwicklung
* Förderschulen  
*Hören und Kommunikation
* [https://www.schulministerium.nrw/schule-fuer-kranke Schulen für Kranke]
*Körperliche und motorische Entwicklung
*Lernen
*Sehen
*Sprache
 
Über den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort entscheidet die Schulaufsicht. Der sonderpädagogische Förderbedarf ist jedes Jahr durch die Schule zu überprüfen. Bei Bedarf wird der Förderort neu festgelegt.
 
Förderschulen können als Schulen im organisatorischen und personellen Verbund geführt werden; d. h. Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten sind unter einem Dach und einer gemeinsamen Schulleitung zusammengefasst.
Darüber hinaus gibt es sonderpädagogische Förderung
*in der Schule für Kranke, dies ist eine Schule eigener Art, in der auch sonderpädagogische Förderung stattfinden kann
*im Gemeinsamen Unterricht in allgemeinen Schulen
*in allgemeinen Schulen und Förderschulen für Kinder und Jugendliche mit Autismus
*im Hausunterricht
 
==Siehe auch==
*<BLANK Text="Schulministerium">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Foerderschule/index.html</BLANK>
*<BLANK Text="Wikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6rderschule</BLANK>
 
== Verwandte Seiten ==
[[Schulformen]]


Der Förderschwerpunkt bezieht sich auf die Art des Förderbedarfs. Folgende Förderschwerpunkte gibt es:
* Emotionale und soziale Entwicklung
* Geistige Entwicklung
* Hören und Kommunikation
* Körperliche und motorische Entwicklung
* Lernen
* Sehen
* Sprache


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Version vom 22. September 2021, 13:44 Uhr

Eine Förderschule ist eine Schulform, die besondere Entwicklungsbedarfe von Kindern fördert. Diese können physischer, geistiger, emotionaler und sozialer Art sein. Sie werden unter dem Begriff der sonderpädagogischen Förderung zusammengefasst. In NRW findet die sonderpädagogische Förderung normalerweise an allgemeinen Schulen mit einem Schwerpunkt zum Gemeinsamen Lernen statt.

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs geschieht in der Regel auf Antrag der Eltern. Wenn bei Schüler*innen ein Förderbedarf festgestellt wird, muss die Schulaufsicht über den Förderort und den Förderschwerpunkt entscheiden. Eine Förderschule kann dann eine Alternative sein, wenn der Förderbedarf des Kindes über das hinaus geht, was eine Lehrperson an einer regulären Schule im Rahmen ihrer Kompetenz leisten kann.

Der Förderort kann sein:

  • Allgemeine Schulen, z. B. allgemein- und berufsbildende Schulen,
  • Förderschulen
  • Schulen für Kranke

Der Förderschwerpunkt bezieht sich auf die Art des Förderbedarfs. Folgende Förderschwerpunkte gibt es:

  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Geistige Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Lernen
  • Sehen
  • Sprache

Dieser Artikel ist gültig bis 2022-05-18