FAQ: Bachelor-Master (LABG 2009): Unterschied zwischen den Versionen

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==Die neue Lehrerausbildung==
==Die neue Lehrerausbildung==
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Frage 5: Wie gestaltet sich der Übergang von den alten auf die neuen Studiengänge?|Text=
Frage 5: Wie gestaltet sich der Übergang von den alten auf die neuen Studiengänge?|Text=
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Uebergang_alte_auf_neue_Studiengaenge/index.html</BLANK> findest du Informationen zum Übergang.
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Uebergang_alte_auf_neue_Studiengaenge/index.html</BLANK> findest du Informationen zum Übergang.


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===Quellen===
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*<blank text="nrw.cct-germany.de">[http://nrw.cct-germany.de/</blank>
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==Anrechnungen von Leistungen==
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Frage 1: Wie läuft die Anrechnung ab?|Text=
Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen in einem Studiengang an der UDE sind die jeweiligen Prüfungsausschüsse verantwortlich. Du musst dafür einen Antrag auf Anrechnung beim Einschreibungs- und Prüfungswesen stellen, von hier aus werden die auf Vollständigkeit geprüften Unterlagen an die zuständigen Prüfungsausschüsse weitergeleitet.
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Frage 2: Können Auslandsaufenthalte anerkannt werden, die vor dem Studium absolviert wurden?|Text=
Ja, das ist möglich. Dafür hat die Fakultät für Geisteswissenschaften eine einheitliche Regelung für alle vier modernen Fremdsprachen im Bachelor getroffen. Grundsätzlich anerkannt werden können:
*Praktika während der Studienzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind)
*Aufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums
*Erwerb der Hochschulreife im Zielland
*zeitnah am Studium liegende längere Schulaufenthalte im Zielland.
Die Entscheidung im Einzelfall trifft der jeweils zuständige Prüfungsausschuss.
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Frage 3: Können berufspraktische Tätigkeiten auf die Praxisphasen angerechnet werden?|Text=
Ja. In der GPO für die jeweilige Schulform ist geregelt, dass berufspraktische Tätigkeiten auf die Praxismodule angerechnet werden können.
*<blank text="Grundschulen §13 Abs.4">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_22.pdf</blank>
*<blank text="Haupt-, Real- und Gesamtschulen §13 Abs.5">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_24.pdf</blank>
*<blank text="Gymnasien und Gesamtschulen §13 Abs.5">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_26.pdf</blank>
*<blank text="Berufskollegs §13 Abs.5">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_28.pdf</blank>
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Frage 4: Können Leistungen aus nicht-modularisierten Studiengängen angerechnet werden?|Text=
Ja. Wenn die Äquivalenz der Leistungen durch den Prüfungsausschuss festgestellt wird, werden die Leistungen angerechnet. Dabei können ausschließlich nachgewiesene Prüfungsleistungen angerechnet werden. Falls also Veranstaltungen aus nicht- oder teil-modularisierten Studiengängen zur Anrechnung anstehen, in denen keine Leistungen nachgewiesen wurden, werden die erworbenen Kompetenzen in der Regel anhand einer Modulabschlussprüfung nachgewiesen. (<blank text="Quelle">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=221&bes_id=9796&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=hg#NORM</blank>)
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Frage 5: Können Leistungen angerechnet werden, die anders kreditiert sind als an der Universität Duisburg-Essen?|Text=
Ja, die an einer anderen Hochschule im In- oder Ausland erbrachten Leistungen werden in der Regel als ein Modul innerhalb des entsprechenden Studiengangs anerkannt; demnach auch mit den hier vorgesehenen CP.
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Frage 6: Wie werden angerechnete Leistungen benotet?|Text=
Bei vergleichbaren Notensystemen wird die Originalnote übernommen. Wenn die Notensysteme allerdings nicht vergleichbar sind, wird vom Prüfungsausschuss in der Regel die Prüfungsleistung ohne Note anerkannt. Die Endnote entsteht dann aus den übrigen, benoteten Leistungen. Auch die Äquivalenznote durch den Prüfungsausschuss ist möglich. Wenn die anzurechnenden Leistungen nicht benotet sind, werden die entsprechenden CP ohne Note angerechnet. Dementsprechend erhalten die restlichen benoteten CP bei der Bildung der Endnote mehr Gewicht.
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Frage 7: Können einzelne Studienleistungen&#8203;/Veranstaltungen angerechnet werden oder nur ganze Module?|Text=
In der Regel werden nur vollständige Module anerkannt. Allerdings können auch einzelne Studienleistungen oder Veranstaltungen angerechnet werden, sofern dies Voraussetzung für den Abschluss eines Moduls ist.
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Frage 8: Können Abschlussarbeiten beim Wechsel zwischen Fach- und Lehramtsstudiengängen anerkannt werden?|Text=
Ja. Bei der Anrechnung von Abschlussarbeiten sind jedoch die Profile der jeweiligen Module zu beachten. Entscheidend ist, ob bei den Kompetenzzielen und Lernergebnissen wesentliche Unterschiede festzustellen sind. Da ausdrücklich fachwissenschaftliche Arbeiten als Abschlussarbeiten der Lehramtsstudiengänge zulässig sind, spricht formal nichts gegen eine Anrechnung. Allerdings ist dies nur möglich, wenn die Abschlussarbeit nicht die letzte Prüfungsleistung ist - es muss also mindestens noch ein Modul absolviert werden.
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Frage 9: Kann ich mich in den Master of Education einschreiben, wenn ein Fach-Bachelor absolviert wurde?|Text=
Ja. Grundsätzlich ist es möglich, in einen Masterstudiengang für das Lehramt eingeschrieben zu werden, wenn höchstens 45 CP nachzuholen sind 17. In diesem Falle kann unter der Auflage, die fehlenden CP bis zur Anmeldung zur Masterarbeit nachzuholen, in den Masterstudiengang eingeschrieben werden 18. Beispiel: Absolvierte 2-Fach-Bachelorstudiengänge als Grundlage für ein Studium des M.Ed. für HRGe, GyGe oder BK. Über die Anerkennung von erbrachten Leistungen und Äquivalenzen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss 19. In der Regel fehlende Elemente sind die bildungswissenschaftlichen Anteile (inklusive Orientierungspraktikum) des lehrerbildenden Bachelorstudienganges, das Modul DaZ sowie das Eignungs- und das Berufsfeldpraktikum. Eine genaue Auflistung der einzelnen Lehrämter findest du <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_aktuelles/2014-10-07_FAQ_Lehramt</blank>.
Neben diesen Elementen werden in der Regel ebenfalls CP aus dem Bereich der Fachdidaktik fehlen. Bei Anerkennung aller fachwissenschaftlichen Leistungen durch im Fachstudiengang erbrachte Leistungen ist für GyGe und BK rechnerisch eine Anerkennung unter Auflagen möglich. Daraus ergibt sich, dass eine direkte Einschreibung in den M.Ed. mit einem abgeschlossenen Fach-Bachelor eher in Ausnahmefällen möglich ist.
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Frage 10: Kann Vertretungsunterricht auf das Praxissemester angerechnet werden?|Text=
Nein. Das MSW hat hiervon in einem Rundschreiben abgeraten. Das Praxissemester ist als eine begleitete Lernsituation konzipiert, die erforderliche Begleitungdes Studierenden ist dabei zentral, so das Ministerium. Das MSW argumentiert ebenfalls, dass die Anerkennung des Studienabschlusses in anderen Bundesländern bei Anrechnung von Vertretungsunterricht gefährdet sei.
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Frage 11: Wie werden abgeschlossene Studiengänge anerkannt?|Text=
Für die Anerkennung abgeschlossener Studiengänge ist das Land NRW zuständig. Die Bezirksregierungen haben verschiedene Bereiche unter sich aufgeteilt. Mehr Informationen findest du <blank text="hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/Lehramtaemter/index.html</blank>.
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Quelle: <blank text="FAQ Lehramt">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_aktuelles/2014-10-07_FAQ_Lehramt</blank>


==Fragen zum Master of Education==
==Fragen zum Master of Education==
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Version vom 21. November 2014, 16:08 Uhr

Fragen und Antworten zu weiteren Themen findest du unter folgenden Links:

  • FAQ für Lehramtsstudierende
  • FAQ SkaLa®
  • FAQ Praxisphasen Bachelor
  • FAQ Praxisphasen Master
  • Nach dem Studium
  • LehramtsWiki

  • Die neue Lehrerausbildung

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    Eignungspraktikum

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    Quellen

    Anrechnungen von Leistungen

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    Quelle: FAQ Lehramt 

    Fragen zum Master of Education

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    Quellen

    Dieser Artikel ist gültig bis 2015-03-04