FAQ: Bachelor-Master (LABG 2009): Unterschied zwischen den Versionen

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==Die neue Lehrerausbildung==
==Die neue Lehrerausbildung==
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Frage 1: Ich habe gehört, das Lehramtstudium soll auf Bachelor / Master umgestellt werden. Was bedeutet das?|Text=
Frage 1: Ich habe gehört, dass es eine Veränderung bei den Praxisphasen gibt. Stimmt das?|Text=
Ja, das [[Eignungspraktikum]] und das [[Orientierungspraktikum]] werden zu einem neuen Praxiselement, dem [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], zusammengefasst. Das [[EOP]] soll im ersten Studienjahr des Bachelor­studiums absolviert werden und hat einen Umfang von mindestens 25 Praktikums­tagen (5 Wochen), die im Anschluss an ein Vorbereitungs­seminar, i.d.R. in Blockform, absolviert werden. Zudem findet das [[Berufsfeldpraktikum]] in der Regel an außer­schulischen Standorten statt.
 
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Frage 2: Ich habe gehört, das Lehramtsstudium wurde auf Bachelor/​Master umgestellt. Was bedeutet das?|Text=
Unter [[BA/MA]] findest du alle Informationen darüber.
Unter [[BA/MA]] findest du alle Informationen darüber.


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Frage 2: Ich habe allgemeine Fragen zur Reform. Wo finde ich Antworten?|Text=
Frage 3: Ich habe allgemeine Fragen zur Reform. Wo finde ich Antworten?|Text=
* Auf den Seiten des <BLANK Text="Schulministeriums">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Allgemeine_Fragen_zur_Reform/index.html</BLANK> findest du allgemeine Informationen.
* Auf den Seiten des [https://www.schulministerium.nrw.de/#rahmen  Schul&shy;ministeriums] findest du allgemeine Informationen.
* Unter [[BA/MA]] sind aktuelle Entwicklungen der Umstellung zusammengetragen.
* Unter [[BA/MA]] sind aktuelle Entwicklungen der Umstellung zusammengetragen.
* Das ABZ liefert auf [http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml seinen Seiten] viele Antworten zum Bachelor/Master Studium.  
* Das [http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml ABZ] liefert auf seinen Seiten viele Antworten zum Bachelor- und Master-Studium.  


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Frage 3: Was muss ich über das Eignungspraktium wissen?|Text=
Frage 4: Was muss ich über das Eignungspraktium wissen?|Text=
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Eignungspraktikum/index.html</BLANK> findest du Informationen zum Eignungspraktikum.
Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt.
* Siehe auch [[Eignungspraktikum]].


Mit der Gesetzes&shy;änderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungs&shy;praktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs&shy;praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungs&shy;praktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-&shy;Bachelorstudiums. Wenn du dein Orientierungs&shy;praktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungs&shy;praktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-&#8203;Bachelorstudiengang handelt.
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Frage 4: Welche Informationen gibt es zu den neuen Studiengängen?|Text=
Frage 5: Welche Informationen gibt es zu den neuen Studiengängen?|Text=
* Das ABZ liefert auf [http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml seinen Seiten] viele Antworten zum Bachelor/Master Studium. Eine Übersicht findet man [http://www.uni-due.de/imperia/md/content/abz/lehramt/bama_flyer.pdf hier].
* Das ABZ liefert auf [http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml seinen Seiten] viele Antworten zum Bachelor- und Master-Studium. Eine Übersicht findest du [http://www.uni-due.de/imperia/md/content/abz/lehramt/bama_flyer.pdf in diesem Flyer].
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Neue-Studiengaenge/index.html</BLANK> findest du Informationen zu den neuen Studiengängen.
* Auf den Seiten des [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/index.html Schulministeriums] findest du Informationen zu den neuen Studiengängen.
* Hier findest du Informationen zu [[Fächerangebot]] und [[Fächerkombination]].
* Im LehramtsWiki findest du Informationen zu [[Fächerangebot]] und [[Fächerkombination]].


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Frage 5: Wie gestaltet sich der Übergang von den alten auf die neuen Studiengänge?|Text=
Frage 6: Wie gestaltet sich der Übergang von den alten auf die neuen Studiengänge?|Text=
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Uebergang_alte_auf_neue_Studiengaenge/index.html</BLANK> findest du Informationen zum Übergang.
Auf den Seiten des [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Studium/index.html Schulministeriums] findest du Informationen zum Übergang.
* Auch unter [[Staatsexamen: Anrechnung von Prüfungsleistungen|Anrechnung von Prüfungsleistungen]] gibt es Informationen.


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Frage 6: Wie ist der reformierte Vorbereitungsdienst organisiert?|Text=
Frage 7: Wie ist der reformierte Vorbereitungs&shy;dienst organisiert?|Text=
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Reformierter_Vorbereitungsdienst/index.html</BLANK> findest du Informationen zum reformierten Vorbereitungsdienst.
* Das [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/index.html Schulministerium ] bietet Informationen zum reformierten Vorbereitungs&shy;dienst.
* Unter [[Vorbereitungsdienst]] sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst.
* Unter [[Vorbereitungsdienst]] sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst.


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Frage 7: Wie funktioniert die gegenseitige Anerkennung von Lehrerausbildungen?|Text=
Frage 8: Wie funktioniert die gegenseitige Anerkennung von Lehrer&shy;ausbildungen?|Text=
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Anerkennung_Lehrerausbildungen/index.html</BLANK> findest du Informationen zur gegenseitigen Anerkennung der Lehrerausbildungen.
* Auf den Seiten des [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html Schulministeriums] findest du Informationen zur gegenseitigen Anerkennung der Lehrer&shy;ausbildungen.
* Unter [[Anerkennungsverfahren]] sind alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammengefasst.
* Unter [[Anerkennungsverfahren]] sind alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammengefasst.


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Frage 8: Welche Informationen gibt es zum Seiteneinstieg?|Text=
Frage 9: Welche Informationen gibt es zum Seiteneinstieg?|Text=
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Seiteneinstieg/index.html</BLANK> findest du Informationen zum Seiteneinstieg.
* Das [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulpolitik/Seiteneinstieg/index.html Schulministerium] informiert auf seinen Seiten über das Thema.
* Unter [[Seiteneinstieg]] finden sich allgemeine Informationen zu diesem Thema.
* Unter [[Seiteneinstieg]] findest du allgemeine Informationen zu diesem Thema.


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Frage 9: Wie sind die Einstellungschancen?|Text=
Frage 10: Wie sind die Einstellungs&shy;chancen?|Text=
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Einstellungschancen/index.html</BLANK> findest du Informationen den Einstellungschancen.
* [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ-Lehramtsstudium_nach_LPO_2009/Einstellungschancen/index.html auf seinen Seiten] informiert das Schulministerium.
* Weiter Informationen auch hier: [[Einstellungschancen]].
* Weitere Informationen findest du auch hier: [[Einstellungschancen]].
 
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==Eignungspraktikum==
==Eignungspraktikum==
 
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Frage 1: Was ist das Eignungspraktikum?|Text=
Frage 1: Ich möchte ab dem WiSe 16/17 ein Lehramtsstudium beginnen. Muss ich ein Eignungspraktikum absolvieren?|Text=
Das Eignungspraktikum ist das erste Praxiselement in der neuen Lehrerausbildung (Bachelor/Master) in NRW.  
Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrer&shy;ausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungs&shy;praktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungs&shy;praktikums entfällt.


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Mit der Gesetzes&shy;änderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungs&shy;praktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs&shy;praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungs&shy;praktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-&#8203;Bachelorstudiums. Wenn du dein Orientierungs&shy;praktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungs&shy;praktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-&#8203;Bachelor&shy;studiengang handelt.
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Frage 2: An wen richtet sich das Eignungspraktikum?|Text=
Das Eignungspraktikum richtet sich an alle Personen '''mit Hochschulzugangsberechtigung''',
die ein Lehramtsstudium nach dem Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 absolvieren wollen.


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Frage 3: Muss ich am Eignungspraktikum teilnehmen?|Text=
Frage 2: Was war das Eignungs&shy;praktikum?|Text=
Studierende in Staatsexamens-Studiengängen (z.B. an der Universität Duisburg-Essen) und in Studiengängen des nordrhein-westfälischen Modellversuchs Bachelor/ Master (an den Universitäten Bochum, Bielefeld, Dortmund, Münster und Wuppertal) sind nicht zur Teilnahme verpflichtet. Das Eignungspraktikum richtet sich an alle Personen mit Hochschulzugangsberechtigung, die ein Lehramtsstudium nach dem Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 absolvieren wollen. An der Universität Duisburg-Essen erfolgt die Umstellung auf die konsekutive Studienstruktur (Bachelor/Master) im WiSe 2011/12.  
Das [[Eignungspraktikum]] war das erste [[Praxiselemente|Praxiselement]] in der neuen Lehrerausbildung ([[Bachelor/Master]], LABG 2009) in NRW. Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrer&shy;ausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikums&shy;plätze für das Eignungs&shy;praktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungs&shy;praktikums entfällt.
 
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Frage 4: Wann findet das Eignungspraktikum statt?|Text=
Das Eignungspraktikum soll vor Aufnahme des Lehramtsstudiums stattfinden, kann aber auch noch während des Studiums absolviert werden. Es soll möglichst vor Beginn des Orientierungspraktikums abgeleistet werden. Spätestens vor Aufnahme des Vorbereitungsdienstes ist das Ableisten des Eignungspraktikums nachzuweisen.
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Frage 5: Kann ein Lehramtsstudium auch ohne Eignungspraktikum begonnen werden?|Text=
Ja, aber es soll möglichst vor Beginn des Orientierungspraktikums abgeleistet werden. Spätestens vor Aufnahme des Vorbereitungsdienstes ist das Ableisten des Eignungspraktikums nachzuweisen.


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==Anrechnungen von Leistungen==
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Frage 6: Ich habe mit einem Fach-Studium begonnen und möchte nun ins Lehramt wechseln. Was muss ich beachten?|Text=
Frage 1: Wie läuft die Anrechnung ab?|Text=
Auch wenn Studierende sich erst später für ein Lehramtsstudium entscheiden, müssen sie ein Eignungspraktikum absolvieren. Es soll möglichst vor Beginn des Orientierungspraktikums abgeleistet werden. Spätestens vor Aufnahme des Vorbereitungsdienstes ist das Ableisten des Eignungspraktikums nachzuweisen. 
Für die Anrechnung von Prüfungs&shy;leistungen in einem Studiengang an der [[UDE]] sind die jeweiligen Prüfungs&shy;ausschüsse verantwortlich. Du musst dafür einen Antrag auf Anrechnung beim [[Einschreibungs- und Prüfungswesen]] stellen, von hier aus werden die auf Vollständigkeit geprüften Unterlagen an die zuständigen Prüfungs&shy;ausschüsse weitergeleitet.  


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Frage 7: Ich habe mein Lehramtsstudium in einem anderen Bundesland begonnen und möchte mein Master-Studium aber in NRW absolvieren und in NRW in den Vorbereitungsdienst eintreten. Muss ich das Eignungspraktikum absolvieren?|Text=
Frage 2: Können Auslands&shy;aufenthalte anerkannt werden, die vor dem Studium absolviert wurden?|Text=
Ja. Das Eignungspraktikum ist für Studierende, die ein Lehramtsstudium nach dem Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 absolvieren, verpflichtend.
Ja, das ist möglich. Dafür hat die [[Geisteswissenschaften (Fakultät)|Fakultät für Geistes&shy;wissenschaften]] eine einheitliche Regelung für alle vier modernen Fremdsprachen im [[Bachelor]] getroffen. Grundsätzlich anerkannt werden können:
*Praktika während der Studienzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind)
*Aufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums
*Erwerb der Hochschulreife im Zielland
*Zeitnah am Studium liegende längere Schulaufenthalte im Zielland.  
Die Entscheidung im Einzelfall trifft der jeweils zuständige Prüfungs&shy;ausschuss.  


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Frage 8: Ich habe mein Lehramtsstudium in einem anderen Bundesland abgeschlossen. Muss ich vor Eintritt in den Vorbereitungsdienst am Eignungspraktikum teilnehmen?|Text=
Frage 3: Können berufspraktische Tätigkeiten auf die Praxisphasen angerechnet werden?|Text=
Eine in einem anderen Bundesland abgelegte Lehramtsprüfung muss vor Eintritt in den Vorbereitungsdienst hinsichtlich des Zugangs als gleichwertig geeignet anerkannt werden können. Im Falle der Anerkennung ist kein Eignungspraktikum nachzuweisen. Bitte beachten Sie die Hinweise unter: [[FAQ:BA_MA_Antworten#Frage_23:_Wie_läuft_das_Anrechnungsverfahren_ab? |Wie läuft das Anrechnungsverfahren ab?]]
Ja, in der [[GPO]] für die jeweilige [[Schulformen|Schulform]] ist geregelt, dass berufs&shy;praktische Tätigkeiten auf die [[Praxiselemente|Praxismodule]] angerechnet werden können.
*[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_22.pdf Grundschulen §13 Abs.4]
*[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_24.pdf Haupt-, Real- und Gesamtschulen §13 Abs.5]
*[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_26.pdf Gymnasien und Gesamtschulen §13 Abs.5]
*[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_28.pdf Berufskollegs §13 Abs.5]


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Frage 9: Wie lange dauert das Eignungspraktikum?|Text=
Frage 4: Können Leistungen aus nicht-&#8203;modularisierten Studiengängen angerechnet werden?|Text=
Das Eignungspraktikum dauert insgesamt 20 Praktikumstage, die an einer Schule blockweise oder an einzelnen Werktagen kontinuierlich (z.B. an jeweils einem Tag in der Woche) absolviert werden. Dies richtet sich nach dem Angebot der jeweiligen Schule, das Sie bei der Buchung des Praktikumsplatzes [http://www.elise.nrw.de (elise.nrw.de)] einsehen können. Die durchschnittliche tägliche Einsatzzeit beträgt sechs Zeitstunden.
Ja. Wenn die Äquivalenz der Leistungen durch den Prüfungsausschuss festgestellt wird, werden die Leistungen angerechnet. Dabei können ausschließlich nachgewiesene Prüfungs&shy;leistungen angerechnet werden. Falls also Veranstaltungen aus nicht- oder teil-&#8203;modularisierten Studiengängen zur Anrechnung anstehen, in denen keine Leistungen nachgewiesen wurden, werden die erworbenen Kompetenzen in der Regel anhand einer Modul&shy;abschlussprüfung nachgewiesen. Bei Fragen zur Anerkennung wende dich an die [[Studienberatung für Lehramtsstudierende (ZLB]]


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Frage 10: Ist das Eignungspraktikum an eine bestimmte Schulform gebunden?|Text=
Frage 5: Können Leistungen angerechnet werden, die anders kreditiert sind als an der Universität Duisburg-Essen?|Text=
Das Eignungspraktikum kann an jeder Schule und in jeder Schulform absolviert werden. Ausgenommen sind jedoch ist die Schule, die Sie als Schüler selbst besucht haben. Mit der Wahl der Schule treffen Sie keine Festlegung für das spätere Lehramtsstudium. Für eine Orientierung über die vielfältigen Formen des Lehrerberufs kann es sogar hilfreich sein, das Praktikum in einer nicht bekannten Schulform durchzuführen.
Ja, die an einer anderen Hochschule im In- oder Ausland erbrachten Leistungen werden in der Regel als ein [[Modul]] innerhalb des entsprechenden Studiengangs anerkannt; demnach auch mit den hier vorgesehenen [[Credit Points|CP]].


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Frage 11: Darf ein Eignungspraktikum mehrmals und an verschiedenen Schulformen absolviert werden?|Text=
Frage 6: Wie werden angerechnete Leistungen benotet?|Text=
Das Eignungspraktikum (mit abschließender Eignungsberatung) kann nur einmal erfolgreich absolviert werden.
Bei vergleichbaren Notensystemen wird die Originalnote übernommen. Wenn die Notensysteme allerdings nicht vergleichbar sind, wird vom Prüfungsausschuss in der Regel die Prüfungsleistung ohne Note anerkannt. Die Endnote entsteht dann aus den übrigen, benoteten Leistungen. Auch die Äquivalenznote durch den Prüfungsausschuss ist möglich. Wenn die anzurechnenden Leistungen nicht benotet sind, werden die entsprechenden  [[Credit Points|CP]] ohne Note angerechnet. Dementsprechend erhalten die restlichen benoteten  [[Credit Points|CP]] bei der Bildung der Endnote mehr Gewicht.


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Frage 12: Wie finde ich einen Praktikumsplatz?|Text=
Frage 7: Können einzelne Studienleistungen/&#8203;Veranstaltungen angerechnet werden oder nur ganze Module?|Text=
Einen Praktikumsplatz kannst du nur online buchen unter [http://www.elise.nrw.de elise.nrw.de]. Es gibt keinen Anspruch auf einen Praktikumsplatz in einer bestimmten Schulform bzw. Schule.
In der Regel werden nur vollständige [[Modul]]e anerkannt. Allerdings können auch einzelne Studienleistungen oder Veranstaltungen angerechnet werden, sofern diese Voraussetzung für den Abschluss eines [[Modul]]s sind.


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Frage 13: Was lerne ich im Eignungspraktikum? Was sind meine Aufgaben?|Text=
Frage 8: Können Abschlussarbeiten beim Wechsel zwischen Fach- und Lehramts&shy;studiengängen anerkannt werden?|Text=
Das Eignungspraktikum ermöglicht eine strukturierte Erstbegegnung mit dem künftigen Arbeitsplatz Schule und dient dazu, einen Einblick in die verschiedenen Arbeitsfelder einer Lehrkraft zu erhalten. Du sollst während des Praktikums deine Eignung für den Lehrberuf in den Blick nehmen und reflektieren. Die Praktikanten sollen einen Einblick in die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Unterricht sowie Einblicke in die Verwaltungs- und Beratungstätigkeiten einer Lehrkraft, die Teilnahme an Konferenzen, Schulfesten, Pausenaufsichten erhalten. Sie sollen bei diesen Aktivitäten die Lehrer unterstützen. Die Verantwortung bleibt bei der Lehrkraft.
Ja. Bei der Anrechnung von Abschlussarbeiten sind jedoch die Profile der jeweiligen [[Modul]]e zu beachten. Entscheidend ist, ob bei den Kompetenz&shy;zielen und Lernergebnissen wesentliche Unterschiede festzustellen sind. Da ausdrücklich fachwissen&shy;schaftliche Arbeiten als Abschlussarbeiten der Lehramts&shy;studiengänge zulässig sind, spricht formal nichts gegen eine Anrechnung. Allerdings ist dies nur möglich, wenn die Abschlussarbeit nicht die letzte Prüfungs&shy;leistung ist - es muss also mindestens noch ein [[Modul]] absolviert werden.


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Frage 14: Wer betreut mich während meines Eignungspraktikums?|Text=
Frage 9: Kann ich mich in den Master of Education einschreiben, wenn ein Fach-&#8203;Bachelor absolviert wurde?|Text=
Die Schulleitung benennt eine Lehrkraft als Mentor. Diese wird von den Studienseminaren (künftig Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung) auf ihre Aufgaben im Rahmen der Betreuung von Praktikanten vorbereitet.
Ja, grundsätzlich ist es möglich, in einen [[Master]]studiengang für das Lehramt eingeschrieben zu werden, wenn höchstens 45 [[Credit Points|CP]] nachzuholen sind. In diesem Falle kann unter der Auflage, die fehlenden [[Credit Points|CP]] bis zur Anmeldung zur [[Master]]arbeit nachzuholen, in den [[Master]]&shy;studiengang eingeschrieben werden. Zum Beispiel können absolvierte 2-Fach-&#8203;Bachelorstudiengänge als Grundlage für ein Studium des [[Master|M.Ed.]] für {{AbkHRGe}}, {{AbkGyGe}} oder {{AbkBK}} betrachtet werden. Über die Anerkennung von erbrachten Leistungen und Äquivalenzen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Die fehlenden Elemente sind i. d. R. die bildungs&shy;wissenschaftlichen Anteile (inklusive [[Orientierungspraktikum]]) des lehrerbildenden [[Bachelor]]&shy;studienganges, das [[Modul]] [[DaZ in den neuen Lehramtsstudiengängen (BA/MA)|DaZ]] sowie das [[Eignungspraktikum|Eignungs-]] und das [[Berufsfeldpraktikum]].
Neben diesen Elementen werden in der Regel ebenfalls [[Credit Points|{{AbkCP}}]] aus dem Bereich der [[Fachdidaktik]] fehlen. Bei Anerkennung aller fach&shy;wissenschaftlichen Leistungen durch im Fachstudiengang erbrachte Leistungen ist für {{AbkGyGe}} und {{AbkBK}} rechnerisch eine Anerkennung unter Auflagen möglich. Daraus ergibt sich, dass eine direkte Einschreibung in den [[Master|M. Ed.]] mit einem abgeschlossenen [[Fächer|Fach]]-[[Bachelor]] eher in Ausnahmefällen möglich ist.  


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Frage 15: Warum muss ich ein Portfolio führen?|Text=
Frage 10: Kann Vertretungsunterricht auf das Praxissemester angerechnet werden?|Text=
*Das Portfolio ist eine, die gesamte Ausbildung begleitende, Sammelmappe, in der der Praktikant Dokumente und Reflexionsergebnisse zum Zweck der Dokumentation und Selbstreflexion zusammenfügt. Eine Handreichung findest du unter: [http://www.elise.nrw.de elise.nrw.de].
Nein. Das [[MSB]] hat hiervon in einem Rundschreiben abgeraten. Das [[Praxissemester]] ist als eine begleitete Lernsituation konzipiert, die erforderliche Begleitung der Studierenden ist dabei zentral, so das Ministerium. Das [[MSB]] argumentiert ebenfalls, dass die Anerkennung des Studienabschlusses in anderen Bundesländern bei Anrechnung von Vertretungs&shy;unterricht gefährdet sei.  
*Das Portfolio besteht aus zwei Teilen: Im Dokumentationsteil werden Bescheinigungen gesammelt. Im Reflexionsteil können zu den einzelnen Reflexionsbögen Darstellungen beigefügt werden, die im Praktikum erstellt wurden, z.B. die Beobachtung oder Befragung von Schülern. Das Portfolio „Praxiselemente“ wird in der Regel ab Beginn des Eignungspraktikums bis zum Ende der Ausbildung geführt.


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Frage 16: Was ist die Eignungsberatung? Wann findet diese statt?|Text=
Frage 11: Wie werden abgeschlossene Studiengänge anerkannt?|Text=
Das Eignungspraktikum schließt mit einer Eignungsberatung ab, welches der Mentor mit dem Praktikanten, mit dem Ziel der persönlichen Reflexion der Studien- und Berufswahl, führt. Nach dem Praktikum ist keine Feststellung einer generellen Eignung oder Nichteignung möglich. Das Beratungsgespräch findet unter Beachtung der strikten Vertraulichkeit statt und dauert ca. eine Stunde. Die Praktikanten bringen ihre Reflexionsbögen und den Bilanzierungsbogen aus dem Portfolio mit. Ein Gesprächsleitfaden, der  [http://nrw.cct-germany.de/ hier] aufgerufen werden kann, bietet eine Orientierung für alle Gesprächsbeteiligten.
Für die Anerkennung abgeschlossener Studiengänge ist das Land NRW zuständig. Die [[Bezirksregierungen]] haben verschiedene Bereiche unter sich aufgeteilt. Mehr Informationen findest du [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html auf den Seiten] des Schulministeriums.


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Frage 17: Erhalte ich einen Praktikumsvertrag?|Text=
Ja. Der Vertrag wird mit der Schule abgeschlossen, an der das Eignungspraktikum stattfindet. Eine Kopie des Praktikumsvertrages wird dem Praktikanten als Vertragspartner ausgehändigt. Das Original verbleibt in der Praktikumsschule. Einen Mustervertrag kannst du dir [http://www.elise.nrw.de hier] ansehen.
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Frage 18: Erhalte ich während des Eignungspraktikums eine Bezahlung?|Text=
Nein, ein Entgelt wird nicht gezahlt.


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==Fragen zum Master of Education==
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Frage 19: Bin ich während des Eignungspraktikums krankenversichert?|Text=
Frage 1: Ich habe den Bachelor-Abschluss im Lehramt an der Universität Duisburg-Essen absolviert. Erhalte ich auf jeden Fall einen Masterstudienplatz?|Text=
Es handelt sich um eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung. Der Krankenversicherungsschutz ist individuell sicher zu stellen.
Laut Rektorats&shy;beschluss waren die [[Master]]studiengänge im Lehramt im [[WiSe]] 2014/15, [[SoSe]] 2015 und [[WiSe]] 2015/16 [[Zulassungsfrei|zulassungsfrei]]. Die [[UDE]] hat für den [[Zugang zum Masterstudium|Zugang zum Master of Education]] keine allgemeine Mindestnote festgesetzt. Zukünftig kann in stark nachgefragten [[Fächer]]n eine Zulassungs&shy;beschränkung ([[NC]]) eingeführt werden. Entsprechende Regelungen befinden sich in den Master&shy;ordnungen der entsprechenden [[Fächer]]. [[Quereinsteiger|Quer-]]/&#8203;[[Seiteneinsteiger]] oder Wechsler benötigen die Anrechnungen in den (Unterrichts-)&#8203;[[Fächer]]n, in den Bereichen [[Bildungswissenschaften|Bildungs&shy;wissenschaft]] und [[DaZ in den neuen Lehramtsstudiengängen (BA/MA)|Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungs&shy;geschichte (DaZ)]] sowie die der Praktika.


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Frage 20: Bin ich während des Eignungspraktikums unfallversichert?|Text=
Frage 2: Wann wird der Master für Lehrämter an der Universität Duisburg-Essen angeboten?|Text=
Der Praktikant ist während des Praktikums bei der Unfallkasse NRW gesetzlich unfallversichert.
Seit dem [[WiSe]] 2014/15 werden die Master&shy;studiengänge für Lehrämter in jedem Sommer- und Wintersemester angeboten.


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Frage 21: Hafte ich für Schäden, die ich gegenüber dem Praktikumsgeber oder gegenüber Dritten verursache?|Text=
Frage 3: Bis wann kann ich mich einschreiben und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?|Text=
Die Schadenshaftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern nicht bereits eine Privathaftpflichtversicherung besteht, müssen Praktikanten eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die die persönliche Haftung während der Dauer des Eignungspraktikums abdeckt. Der Nachweis ist zum Abschluss des Praktikumsvertrages zu erbringen.
Für die [[Zugang zum Masterstudium|Einschreibung in den Master of Education]] ist keine gesonderte Bewerbung notwendig. Du kannst dich seit dem 15. September 2014 in den Studiengang einschreiben. Falls du noch kein [[Zeugnis|Bachelorzeugnis]] vorlegen kannst, reicht nach §1(5) [[GPO]] M.Ed. GyGe oder für BK §1(6) eine schriftliche Bestätigung der Prüferin oder des Prüfers, dass alle Prüfungs&shy;leistungen nachgewiesen wurden. '''Das [[Zeugnis]] muss allerdings bis zu einem bestimmten Termin nachgereicht werden.'''


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Frage 22: Können Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit als Ersatz für das Eignungspraktikum gelten?|Text=
Frage 4: Ist die Bewerbung zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich?|Text=
*Ja, sofern zwei Kriterien erfüllt werden:
Ja, für den [[Master]] of Education ist die Bewerbung zum [[WiSe|Winter-]] und [[Sommersemester]] möglich.
**Bei der Tätigkeit muss es sich um eine leitende Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit handeln, die an mindestens 40 Tagen à sechs Zeitstunden geleistet wurde, nicht länger als 12 Monate zurück liegt und durch ein Zeugnis des Trägers einer Einrichtung (Sozialdienst, Verein, etc.) bescheinigt wird.
**Es muss der Nachweis vorgelegt werden (Teilnahmebescheinigung), dass die „geführte Tour“ bei [http://nrw.cct-germany.de/ nrw.cct-germany.de] zur Reflexion berufsbezogener Kompetenzen genutzt wurde. Geführte Touren bieten eine Auswahl von Infotexten und Selbsterkundungs-Verfahren zu bestimmten Entscheidungssituationen in der Lehrerlaufbahn (1. Soll ich ein Lehramtsstudium beginnen? 2. Ist das Lehramtsstudium das richtige Studium für mich? 3. Ist der Lehrerberuf der richtige Beruf für mich?). Am Ende der Tour erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer Ergebnisse aus den Selbsterkundungs-Verfahren und Hinweise für weitere Erkundungsschritte. Im Unterschied zu den einzelnen Selbsterkundungs-Verfahren werden die Angaben, die Sie im Rahmen einer Tour machen, im Server von CCT gespeichert. Mit Hilfe eines Codes können Sie jederzeit wieder Ihre Ergebnisse abrufen.
Eine Teilanrechnung ist nicht möglich. Siehe auch Hinweise unter: [[FAQ:BA_MA_Antworten#Frage_23:_Wie_läuft_das_Anrechnungsverfahren_ab? |Wie läuft das Anrechnungsverfahren ab?]]


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Frage 23: Sind Schulpraktika, die ich während meiner Schulzeit gemacht habe,anrechenbar?|Text=
Frage 5: Ist ein Quereinstieg in den Master-Studiengang möglich?|Text=
Nein. Anrechenbar sind nur Tätigkeiten in der Leitung von Gruppen in der Kinder- und Jugendarbeit und vergleichbare leitende Tätigkeiten (siehe oben). Bei Lehramtsstudierenden aus anderen Bundesländern sind auch einem Eignungspraktikum vergleichbare Praktikumszeiten aus Praktika anrechenbar, die im Kontext der Lehrerausbildung außerhalb NRWs erbracht worden sind.
Nein, wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllst, kannst du ggf. unter Anrechnung der bereits erbrachten Leistungen den „passenden“ Bachelor&shy;abschluss nachholen und dich anschließend für ein Masterstudium bewerben.


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Frage 24: Wie läuft das Anrechnungsverfahren ab?|Text=
Frage 6: Sind Teileinschreibungen möglich?|Text=
Der Bewerber, der die oben genannten Bescheinigungen vorlegen kann, muss einen Anrechnungsantrag [http://www.elise.nrw.de/ Download hier] vollständig ausfüllen und mit den entsprechenden Nachweisen an das im System genannte Studienseminar für Lehrämter an Schulen (künftig Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung, ZfsL) gesendet werden. Das ZfsL stellt nach der Prüfung der Unterlagen eine Anrechnungs-bescheinigung für das Eignungspraktikum aus, die als Voraussetzung für den späteren Zugang zum Vorbereitungsdienst dem Portfolio beizufügen ist.
Nein, du kannst nur dann zum Masterstudium zugelassen werden, wenn du in sämtlichen benötigten [[Fächer]]n einen Studienplatz erhalten hast.
 
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Frage 25: Was mache ich, wenn ich die Bescheinigung über mögliche anrechenbare Tätigkeiten aus der Kinder- und Jugendarbeit nicht vorlegen kann?|Text=
In diesem Fall ist das Eignungspraktikum zu absolvieren.
 
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Frage 26: Muss ich die Teilnahmebescheinigungen aufbewahren?|Text=
Ja. Die Bescheinigung über das absolvierte oder angerechnete Eignungspraktikum muss zur Bewerbung um einen Platz für den Vorbereitungsdienst nachgewiesen werden.
 
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Frage 27: Wo finde ich weitere Informationen zum Eignungspraktikum?|Text=
Weitere Informationen findest du online unter [http://www.elise.nrw.de]


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===Quellen===
*Broschüre „Das Eignungspraktikum“ herausgegeben vom MSW NRW
*<blank text="www.elise.nrw.de">http://www.elise.nrw.de</blank>
*<blank text="nrw.cct-germany.de">[http://nrw.cct-germany.de/</blank>
==Fragen zum Master of Education==
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Frage 1: Ich habe den Bachelor-Abschluss im Lehramt an der Universität Duisburg-Essen absolviert. Erhalte ich auf jeden Fall einen Masterstudienplatz?|Text=
Frage 7: Gibt es Übergangs&shy;regelungen, mit denen der Wechsel vom Bachelor mit Lehramtsoption in den Master of Education erleichtert werden soll?|Text=
Laut Rektoratsbeschluss sind die Masterstudiengänge im Lehramt zulassungsfrei.
Eine gleichzeitige Einschreibung in Bachelor und Master ist nicht möglich. Jedoch besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Master vorzuziehen, wenn du deine Bachelorarbeit mit mindestens 150 erreichten [[Leistungspunkte]] ([[Credit Points|CP]]) angemeldet hast ([[Übergangsregelung]]). Diese vorzeitig erbrachten Leistungen kannst du dir dann nach dem regulären Abschluss deines Bachelors und der [[Einschreibung]] in den Master anrechnen lassen.


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<b>Bitte beachte:</b> Wenn dir aber im sechsten [[Semester]] noch ca. 30  [[Credit Points|CP]] fehlen, kannst du zwar auch vorstudieren, du wirst diese aber kaum aufholen (d. h. Bachelor- und Masterstudium insgesamt nicht in zehn [[Semester]]n schaffen) und hättest demnach auch kein „Leerlaufsemester“ im siebten Bachelorsemester, da ja noch Leistungen im Umfang von einem ganzen [[Semester]] (30  [[Credit Points|CP]]) ausstehen. In diesem Fall rät das [[ZLB]] vom Vorstudium ab. Du solltest dich ganz auf den zügigen Abschluss des [[Bachelor]]s konzentrieren, um schnell die Zugangs&shy;voraussetzung für den M. Ed. zu erwerben.
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Frage 2: Wann wird der Master für Lehrämter an der Universität Duisburg-Essen angeboten?|Text=
Im Wintersemester 2014/2015 werden die Masterstudiengänge für Lehrämter angeboten. Genauere Informationen finden Sie demnächst auf unseren Internetseiten.


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Frage 3: Bis wann kann ich mich einschreiben und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?|Text=
Frage 8: Bis wann muss ich im Master eingeschrieben sein, um das Praxissemester im darauffolgenden Fachsemester ablegen zu dürfen?|Text=
Für die Einschreibung in den Master of Education ist keine gesonderte Bewerbung notwendig. Du kannst dich ab dem 15. September 2014 in den Studiengang einschreiben. Falls du noch kein Bachelorzeugnis vorlegen kannst, reicht nach §1(5) GPO M.Ed. GyGe oder für BK §1(6) (<blank>http://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Master#Master-Studium_an_der_UDE_.28Master_of_Education_.28M.Ed..29.29</blank>) eine schriftliche Bestätigung der Prüfer, dass alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden. <b>Das Zeugnis muss allerdings bis zum 15. Dezember 2014 nachgereicht werden.</b>
Du kannst dich nur für einen Schulplatz im [[Praxissemester]] anmelden, wenn du bereits in den [[Master]] of Education eingeschrieben bist. Die Anmeldefrist für das [[Praxissemester]] kannst du am besten dem [https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester Leitfaden Praxissemester] des ZLB entnehmen. Beachte, dass das Umschreiben im System einige Tage dauern kann.


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Frage 4: Ist die Bewerbung zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich?|Text=
Frage 9: Muss ich das Praxissemester absolvieren, wenn ich nach LPO 2003 studiere?|Text=
Ja, im Master-Studium Lehramt ist die Bewerbung zum Winter- und Sommersemester möglich.
Wenn du dein Studium nach der [[LPO 2003]] mit dem [[1. Staatsexamen]] abschließt, ist das [[Praxissemester]] nicht Teil deiner Lehramts&shy;ausbildung. Du kannst dich selbstverständlich mit dem [[1. Staatsexamen]] um einen Platz im [[Vorbereitungsdienst]] bewerben, an dessen Ende dann die (weitere) Staatsprüfung steht.
Das [[Praxissemester]] ist Teil der [[Master]] of Education - Studiengänge, deren Abschluss auch den Nachweis des [[Praxissemester]]s umfasst.  


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Frage 5: Ist ein Quereinstieg in den Master-Studiengang möglich?|Text=
Frage 10: Wie ist das Praxissemester strukturiert?|Text=
Nein. Wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllst, kannst du ggf. unter Anrechnung der bereits erbrachten Leistungen den „passenden“ Bachelorabschluss nachholen und dich anschließend für ein Masterstudium bewerben.
Auf der [https://zlb.uni-due.de/praxissemester ZLB-Website] findest du Informationen diesbezüglich.


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Frage 6: Sind Teileinschreibungen möglich?|Text=
Frage 11: Wann ist der Anmeldezeitraum für das Praxissemester?|Text=
Nein. Du kannst nur dann zum Masterstudium zugelassen werden, wenn du in sämtlichen benötigten Fächern einen Studienplatz erhalten hast.
Die Anmeldung für das [[Praxissemester]] kannst du dem [https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester Leitfaden Praxissemester] des ZLB  entnehmen.


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Frage 7: Gibt es Übergangsregelungen, mit denen der Wechsel vom Bachelor mit Lehramtsoption in den Master of Education erleichtert werden soll?|Text=
Frage 12: Wann beginnt das Praxissemester?|Text=
Eine gleichzeitige Einschreibung in Bachelor und Master ist nicht möglich. Jedoch besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Master vorzuziehen, wenn du bereits mindestens 150 CP im Bachelorstudium nachweisen kannst. Im WS 2014/15 ist dies für Studierende möglich, die ihr Bachelorstudium mit Lehramtsoption im WS 2011/12 aufgenommen haben. Diese vorzeitig erbrachten Leistungen kannst du dir dann nach dem regulären Abschluss deines Bachelors und der Einschreibung in den Master anrechnen lassen. Weitere Informationen findest du <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_ba-ma/aktuelles/ubergangsregeln/20140808_%C3%9Cbergangsregelung%20ForumLAFSK.pdf</blank>.
Informationen zum Beginn des [[Praxissemester]] ([[Semester|SoSe oder WiSe]]) kannst du dem [https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester Leitfaden Praxissemester] des ZLB entnehmen.


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Frage 8: Bis wann muss ich im Master eingeschrieben sein um das Praxissemester im darauffolgenden Fachsemester ablegen zu dürfen?|Text=
Frage 13: Wie läuft die Platzvergabe für das Praxissemester ab?|Text=
Du kannst dich nur für einen Schulplatz im Praxissemester anmelden, wenn du bereits in den Master of Education eingeschrieben bist. Die Anmeldefrist für das Praxissemester ist im Zeitraum vom 20. Oktober bis 07. November 2014. <b>Solltest Du also bis zum 07. November nicht in den Master eingeschrieben sein, kannst du dich erst wieder im darauffolgenden Semester für das Praxissemester anmelden.</b>
Wenn du dich im „Praxis&shy;semestertool“ anmeldest, erscheinen nur die [[Schule]]n, die für deine [[Fächer|Fächer&shy;kombination]] Praktikums&shy;plätze zur Verfügung gestellt haben. Aus dieser Liste suchst du dir deine fünf Wunschschulen aus. Diese kannst du nach Prioritäten ordnen und im Idealfall wird dir vom System eine dieser [[Schule]]n zugeteilt. Da es sich bei der Platzvergabe um ein Programm handelt, das die optimale Lösung für '''alle''' Anfragen sucht, musst du noch zusätzlich einen Ortspunkt angeben.


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Frage 9: Wie ist das Praxissemester strukturiert?|Text=
Frage 14: Muss ich 4 Tage in der Woche in der Schule anwesend sein und den 5. Tag dann in der Uni?|Text=
<blank>http://zlb.uni-due.de/userfiles/anforderungen_ps.pdf</blank>
Einen genauen Überblick der Blocktage der einzelnen [[Fächer]] findest du im [https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester/ Leitfaden Praxissemester] des ZLB.


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Frage 10: Wann ist der Anmeldezeitraum für das Praxissemester?|Text=
Frage 15: Wann und in welchem Umfang muss ich die 5  [[Credit Points|CP]] am Lernort „Universität zusätzlich zum Modul Praxissemester“ leisten?|Text=
Die Anmeldung für das Praxissemester findet voraussichtlich im Zeitraum vom 20.10.-07.11.2014 statt.
Das hängt von den [[Fächer]]n selbst, [[Semesterferien]] etc. ab. Die Veranstaltungen dazu sind Teil des Blended-&#8203;Learning-&#8203;Konzepts und der jeweilige Präsenzteil soll auch an dem jeweiligen Blocktag des Faches stattfinden (siehe Blocktagemodell).


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Frage 11: Wann beginnt das Praxissemester?|Text=
Frage 16: An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit den Ausbildungs&shy;lehrern in der Praktikumsschule habe?|Text=
Das Praxissemester beginnt am 17.02.2015 in der Schule.
Zunächst solltest du dich an die Praxissemester&shy;beauftragten der Schule oder die [[Schulleitung]] wenden, danach am besten noch an deine [[ZfsL]] Betreuer*in sowie an das [[ZLB]].


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Frage 12: Wie läuft das mit der Platzvergabe für das Praxissemester ab?|Text=
Frage 17: Was ist, wenn ich weitere Fragen zum Praxissemester habe?|Text=
Wenn Du Dich im „Praxissemestertool“ anmeldest, erscheinen nur die Schulen, die für Deine Fächerkombination Praktikumsplätze zur Verfügung gestellt hat. Aus dieser Liste suchst Du Dir Deine 5 Wunschschulen aus, diese kannst Du nach Prioritäten ordnen und im Idealfall wird Dir vom System eine dieser Schulen zugeteilt. Da es sich bei der Platzvergabe um ein Programm handelt, das die optimale Lösung für ALLE Anfragen sucht, musst Du noch zusätzlich einen Ortspunkt angeben.
Bei Fragen zum [[Praxissemester]] kannst du dich an das [http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro] des ZLB wenden.


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Frage 13: Muss ich 4 Tage in der Woche in der Schule anwesend sein und den 5. Tag dann in der Uni?|Text=
Frage 18: Gibt es einen Leitfaden zum Praxissemester?|Text=
Einen genauen Überblick der Blocktage der einzelnen Fächer findest Du <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_zlb/2014_05_09_BlocktagemodellStudientagUDE.pdf</blank>.
Ja, auf der [[https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester ZLB-Website] findest du den Leitfaden zum [[Praxissemester]].


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Frage 14: Wann und in welchem Umfang muss ich die 5 CP am Lernort „Universität zusätzlich zum Modul Praxissemester“ leisten?|Text=
Das hängt von den Fächern selbst, Semesterferien etc. ab. Die Veranstaltungen dazu sind Teil des blended-learning Konzepts und der jeweilige Präsenzteil soll auch an dem jeweiligen Blocktag des Faches stattfinden (siehe Blocktagemodell).
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===Quellen===
Frage 15: An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit den Ausbildungslehrern in der Praktikumsschule habe?|Text=
*[https://www.uni-due.de/faq-studium/master.php#lmaster Fragen zum Master (Bereich Master Lehramt)]
Zunächst solltest Du Dich an den Praxissemesterbeauftragten der Schule oder den Schulleiter wenden. Danach am besten noch an Deinen ZfsL Betreuer, sowie das ZLB.
*[http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero ZLB]
*[https://www.wiwi.uni-due.de/studium-lehre/lehramt/wiwi-bk-ma/faq Fragen zum Masterstudium der WIWI]


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Frage 16: Was ist, wenn ich weitere Fragen zum Praxissemester habe?|Text=
Bei Fragen zum Praxissemester kannst Du Dich an das <blank text="Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro">http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero</blank> wenden.


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{{FAQNavigation}}
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Frage 17: Gibt es einen Leitfaden zum Praxissemester?|Text=
Ja, <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/praxissemester_leitfaden</blank> findest du den Leitfaden zum Praxissemester.


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===Quellen===
*<blank text="Fragen zum Master (Bereich Master Lehramt)">https://www.uni-due.de/faq-studium/master.php#lmaster</blank>
*<blank>http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero</blank>
*<blank text="Fragen zum Masterstudium der WIWI">https://www.wiwi.uni-due.de/studium-lehre/lehramt/wiwi-bk-ma/faq/</blank>


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{{Gültigkeit|Datum=2020-07-22}}

Version vom 23. Januar 2020, 12:37 Uhr

Die neue Lehrerausbildung

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Eignungspraktikum

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Anrechnungen von Leistungen

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Fragen zum Master of Education

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Frage 1: Ich habe den Bachelor-Abschluss im Lehramt an der Universität Duisburg-Essen absolviert. Erhalte ich auf jeden Fall einen Masterstudienplatz?

Laut Rektorats­beschluss waren die Masterstudiengänge im Lehramt im WiSe 2014/15, SoSe 2015 und WiSe 2015/16 zulassungsfrei. Die UDE hat für den Zugang zum Master of Education keine allgemeine Mindestnote festgesetzt. Zukünftig kann in stark nachgefragten Fächern eine Zulassungs­beschränkung (NC) eingeführt werden. Entsprechende Regelungen befinden sich in den Master­ordnungen der entsprechenden Fächer. Quer-/​Seiteneinsteiger oder Wechsler benötigen die Anrechnungen in den (Unterrichts-)​Fächern, in den Bereichen Bildungs­wissenschaft und Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungs­geschichte (DaZ) sowie die der Praktika.

Frage 2: Wann wird der Master für Lehrämter an der Universität Duisburg-Essen angeboten?

Seit dem WiSe 2014/15 werden die Master­studiengänge für Lehrämter in jedem Sommer- und Wintersemester angeboten.

Frage 3: Bis wann kann ich mich einschreiben und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Für die Einschreibung in den Master of Education ist keine gesonderte Bewerbung notwendig. Du kannst dich seit dem 15. September 2014 in den Studiengang einschreiben. Falls du noch kein Bachelorzeugnis vorlegen kannst, reicht nach §1(5) GPO M.Ed. GyGe oder für BK §1(6) eine schriftliche Bestätigung der Prüferin oder des Prüfers, dass alle Prüfungs­leistungen nachgewiesen wurden. Das Zeugnis muss allerdings bis zu einem bestimmten Termin nachgereicht werden.

Frage 4: Ist die Bewerbung zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich?

Ja, für den Master of Education ist die Bewerbung zum Winter- und Sommersemester möglich.

Frage 5: Ist ein Quereinstieg in den Master-Studiengang möglich?

Nein, wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllst, kannst du ggf. unter Anrechnung der bereits erbrachten Leistungen den „passenden“ Bachelor­abschluss nachholen und dich anschließend für ein Masterstudium bewerben.

Frage 6: Sind Teileinschreibungen möglich?

Nein, du kannst nur dann zum Masterstudium zugelassen werden, wenn du in sämtlichen benötigten Fächern einen Studienplatz erhalten hast.

Frage 7: Gibt es Übergangs­regelungen, mit denen der Wechsel vom Bachelor mit Lehramtsoption in den Master of Education erleichtert werden soll?

Eine gleichzeitige Einschreibung in Bachelor und Master ist nicht möglich. Jedoch besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Master vorzuziehen, wenn du deine Bachelorarbeit mit mindestens 150 erreichten Leistungspunkte (CP) angemeldet hast (Übergangsregelung). Diese vorzeitig erbrachten Leistungen kannst du dir dann nach dem regulären Abschluss deines Bachelors und der Einschreibung in den Master anrechnen lassen.

Bitte beachte: Wenn dir aber im sechsten Semester noch ca. 30 CP fehlen, kannst du zwar auch vorstudieren, du wirst diese aber kaum aufholen (d. h. Bachelor- und Masterstudium insgesamt nicht in zehn Semestern schaffen) und hättest demnach auch kein „Leerlaufsemester“ im siebten Bachelorsemester, da ja noch Leistungen im Umfang von einem ganzen Semester (30 CP) ausstehen. In diesem Fall rät das ZLB vom Vorstudium ab. Du solltest dich ganz auf den zügigen Abschluss des Bachelors konzentrieren, um schnell die Zugangs­voraussetzung für den M. Ed. zu erwerben.

Frage 8: Bis wann muss ich im Master eingeschrieben sein, um das Praxissemester im darauffolgenden Fachsemester ablegen zu dürfen?

Du kannst dich nur für einen Schulplatz im Praxissemester anmelden, wenn du bereits in den Master of Education eingeschrieben bist. Die Anmeldefrist für das Praxissemester kannst du am besten dem Leitfaden Praxissemester des ZLB entnehmen. Beachte, dass das Umschreiben im System einige Tage dauern kann.

Frage 9: Muss ich das Praxissemester absolvieren, wenn ich nach LPO 2003 studiere?

Wenn du dein Studium nach der LPO 2003 mit dem 1. Staatsexamen abschließt, ist das Praxissemester nicht Teil deiner Lehramts­ausbildung. Du kannst dich selbstverständlich mit dem 1. Staatsexamen um einen Platz im Vorbereitungsdienst bewerben, an dessen Ende dann die (weitere) Staatsprüfung steht. Das Praxissemester ist Teil der Master of Education - Studiengänge, deren Abschluss auch den Nachweis des Praxissemesters umfasst.

Frage 10: Wie ist das Praxissemester strukturiert?

Auf der ZLB-Website findest du Informationen diesbezüglich.

Frage 11: Wann ist der Anmeldezeitraum für das Praxissemester?

Die Anmeldung für das Praxissemester kannst du dem Leitfaden Praxissemester des ZLB entnehmen.

Frage 12: Wann beginnt das Praxissemester?

Informationen zum Beginn des Praxissemester (SoSe oder WiSe) kannst du dem Leitfaden Praxissemester des ZLB entnehmen.

Frage 13: Wie läuft die Platzvergabe für das Praxissemester ab?

Wenn du dich im „Praxis­semestertool“ anmeldest, erscheinen nur die Schulen, die für deine Fächer­kombination Praktikums­plätze zur Verfügung gestellt haben. Aus dieser Liste suchst du dir deine fünf Wunschschulen aus. Diese kannst du nach Prioritäten ordnen und im Idealfall wird dir vom System eine dieser Schulen zugeteilt. Da es sich bei der Platzvergabe um ein Programm handelt, das die optimale Lösung für alle Anfragen sucht, musst du noch zusätzlich einen Ortspunkt angeben.

Frage 14: Muss ich 4 Tage in der Woche in der Schule anwesend sein und den 5. Tag dann in der Uni?

Einen genauen Überblick der Blocktage der einzelnen Fächer findest du im Leitfaden Praxissemester des ZLB.

Frage 15: Wann und in welchem Umfang muss ich die 5 CP am Lernort „Universität zusätzlich zum Modul Praxissemester“ leisten?

Das hängt von den Fächern selbst, Semesterferien etc. ab. Die Veranstaltungen dazu sind Teil des Blended-​Learning-​Konzepts und der jeweilige Präsenzteil soll auch an dem jeweiligen Blocktag des Faches stattfinden (siehe Blocktagemodell).

Frage 16: An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit den Ausbildungs­lehrern in der Praktikumsschule habe?

Zunächst solltest du dich an die Praxissemester­beauftragten der Schule oder die Schulleitung wenden, danach am besten noch an deine ZfsL Betreuer*in sowie an das ZLB.

Frage 17: Was ist, wenn ich weitere Fragen zum Praxissemester habe?

Bei Fragen zum Praxissemester kannst du dich an das Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro des ZLB wenden.

{{Box|Farbe=transparent|Überschrift= Frage 18: Gibt es einen Leitfaden zum Praxissemester?|Text= Ja, auf der [ZLB-Website findest du den Leitfaden zum Praxissemester.

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Quellen


Fragen und Antworten zu weiteren Themen findest du unter folgenden Links:

  • FAQ für Lehramtsstudierende
  • FAQ SkaLa®
  • FAQ Praxisphasen Bachelor
  • FAQ Praxisphasen Master
  • Nach dem Studium
  • LehramtsWiki


  • Dieser Artikel ist gültig bis 2020-07-22