FAQ: Bachelor-Master (LABG 2009): Unterschied zwischen den Versionen

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==Die neue Lehrerausbildung==
==Die neue Lehrerausbildung==
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Frage 1: Ich habe gehört, es gibt es eine Veränderung bei den Praxisphasen. Stimmt das?|Text=
Frage 1: Ich habe gehört, dass es eine Veränderung bei den Praxisphasen gibt. Stimmt das?|Text=
Ja. Das jetzige [[Eignungspraktikum]] und das jetzige [[Orientierungspraktikum]] werden zu einem neuen Praxiselement, dem [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], zusammengefasst. Das [[EOP]] soll im ersten Studienjahr des Bachelor­studiums absolviert werden und hat einen Umfang von mindestens 25 Praktikums­tagen (5 Wochen), die im Anschluss an ein Vorbereitungs­seminar, i.d.R. in Blockform, absolviert werden. Zudem findet das [[Berufsfeldpraktikum]] in der Regel an außerschulischen Standorten statt.
Ja, das [[Eignungspraktikum]] und das [[Orientierungspraktikum]] werden zu einem neuen Praxiselement, dem [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], zusammengefasst. Das [[EOP]] soll im ersten Studienjahr des Bachelor­studiums absolviert werden und hat einen Umfang von mindestens 25 Praktikums­tagen (5 Wochen), die im Anschluss an ein Vorbereitungs­seminar, i.d.R. in Blockform, absolviert werden. Zudem findet das [[Berufsfeldpraktikum]] in der Regel an außer­schulischen Standorten statt.


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Frage 2: Ich habe gehört, das Lehramtstudium wurde auf Bachelor/​Master umgestellt. Was bedeutet das?|Text=
Frage 2: Ich habe gehört, das Lehramtsstudium wurde auf Bachelor/​Master umgestellt. Was bedeutet das?|Text=
Unter [[BA/MA]] findest du alle Informationen darüber.
Unter [[BA/MA]] findest du alle Informationen darüber.


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Frage 3: Ich habe allgemeine Fragen zur Reform. Wo finde ich Antworten?|Text=
Frage 3: Ich habe allgemeine Fragen zur Reform. Wo finde ich Antworten?|Text=
* Auf den Seiten des <BLANK Text="Schulministeriums">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Allgemeine_Fragen_zur_Reform/index.html</BLANK> findest du allgemeine Informationen.
* Auf den Seiten des [https://www.schulministerium.nrw.de/#rahmen  Schul&shy;ministeriums] findest du allgemeine Informationen.
* Unter [[BA/MA]] sind aktuelle Entwicklungen der Umstellung zusammengetragen.
* Unter [[BA/MA]] sind aktuelle Entwicklungen der Umstellung zusammengetragen.
* Das ABZ liefert auf <blank text="seinen Seiten">http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml</blank> viele Antworten zum Bachelor/&#8203;Master Studium.  
* Das [http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml ABZ] liefert auf seinen Seiten viele Antworten zum Bachelor- und Master-Studium.  


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Frage 4: Was muss ich über das Eignungspraktium wissen?|Text=
Frage 4: Was muss ich über das Eignungspraktium wissen?|Text=
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Eignungspraktikum/index.html</BLANK> findest du Informationen zum Eignungspraktikum.
Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt.
* Siehe auch [[Eignungspraktikum]].


Mit der Gesetzes&shy;änderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungs&shy;praktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs&shy;praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungs&shy;praktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-&shy;Bachelorstudiums. Wenn du dein Orientierungs&shy;praktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungs&shy;praktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-&#8203;Bachelorstudiengang handelt.
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Frage 5: Welche Informationen gibt es zu den neuen Studiengängen?|Text=
Frage 5: Welche Informationen gibt es zu den neuen Studiengängen?|Text=
* Das ABZ liefert auf <blank text="seinen Seiten">http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml</blank> viele Antworten zum Bachelor/&#8203;Master Studium. Eine Übersicht findet man <blank text="hier">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/abz/lehramt/bama_flyer.pdf</blank>.
* Das ABZ liefert auf [http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml seinen Seiten] viele Antworten zum Bachelor- und Master-Studium. Eine Übersicht findest du [http://www.uni-due.de/imperia/md/content/abz/lehramt/bama_flyer.pdf in diesem Flyer].
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Neue-Studiengaenge/index.html</BLANK> findest du Informationen zu den neuen Studiengängen.
* Auf den Seiten des [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/index.html Schulministeriums] findest du Informationen zu den neuen Studiengängen.
* Hier findest du Informationen zu [[Fächerangebot]] und [[Fächerkombination]].
* Im LehramtsWiki findest du Informationen zu [[Fächerangebot]] und [[Fächerkombination]].


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Frage 6: Wie gestaltet sich der Übergang von den alten auf die neuen Studiengänge?|Text=
Frage 6: Wie gestaltet sich der Übergang von den alten auf die neuen Studiengänge?|Text=
<BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Uebergang_alte_auf_neue_Studiengaenge/index.html</BLANK> findest du Informationen zum Übergang.
Auf den Seiten des [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Studium/index.html Schulministeriums] findest du Informationen zum Übergang.


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Frage 7: Wie ist der reformierte Vorbereitungsdienst organisiert?|Text=
Frage 7: Wie ist der reformierte Vorbereitungs&shy;dienst organisiert?|Text=
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Reformierter_Vorbereitungsdienst/index.html</BLANK> findest du Informationen zum reformierten Vorbereitungsdienst.
* Das [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/index.html Schulministerium ] bietet Informationen zum reformierten Vorbereitungs&shy;dienst.
* Unter [[Vorbereitungsdienst]] sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst.
* Unter [[Vorbereitungsdienst]] sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst.


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Frage 8: Wie funktioniert die gegenseitige Anerkennung von Lehrer&shy;ausbildungen?|Text=
Frage 8: Wie funktioniert die gegenseitige Anerkennung von Lehrer&shy;ausbildungen?|Text=
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Anerkennung_Lehrerausbildungen/index.html</BLANK> findest du Informationen zur gegenseitigen Anerkennung der Lehrer&shy;ausbildungen.
* Auf den Seiten des [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html Schulministeriums] findest du Informationen zur gegenseitigen Anerkennung der Lehrer&shy;ausbildungen.
* Unter [[Anerkennungsverfahren]] sind alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammengefasst.
* Unter [[Anerkennungsverfahren]] sind alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammengefasst.


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Frage 9: Welche Informationen gibt es zum Seiteneinstieg?|Text=
Frage 9: Welche Informationen gibt es zum Seiteneinstieg?|Text=
* Das Schulministerium informiert auf folgender Seite: <blank>http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Seiteneinstieg/index.html</blank>.
* Das [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulpolitik/Seiteneinstieg/index.html Schulministerium] informiert auf seinen Seiten über das Thema.
* Unter [[Seiteneinstieg]] finden sich allgemeine Informationen zu diesem Thema.
* Unter [[Seiteneinstieg]] findest du allgemeine Informationen zu diesem Thema.


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Frage 10: Wie sind die Einstellungschancen?|Text=
Frage 10: Wie sind die Einstellungs&shy;chancen?|Text=
* <BLANK Text="Informationen des Schulministeriums">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Einstellungschancen/index.html</BLANK>
* [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ-Lehramtsstudium_nach_LPO_2009/Einstellungschancen/index.html auf seinen Seiten] informiert das Schulministerium.
* Weiter Informationen auch hier: [[Einstellungschancen]].
* Weitere Informationen findest du auch hier: [[Einstellungschancen]].
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==Eignungspraktikum==
==Eignungspraktikum==
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Frage 1: Ich möchte ab dem WiSe 16/17 ein Lehramtsstudium beginnen. Muss ich ein Eignungspraktikum absolvieren?|Text=
Frage 1: Ich möchte ab dem WiSe 16/17 ein Lehramtsstudium beginnen. Muss ich ein Eignungspraktikum absolvieren?|Text=
Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt.
Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrer&shy;ausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungs&shy;praktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungs&shy;praktikums entfällt.


Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelt.
Mit der Gesetzes&shy;änderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungs&shy;praktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs&shy;praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungs&shy;praktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-&#8203;Bachelorstudiums. Wenn du dein Orientierungs&shy;praktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungs&shy;praktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-&#8203;Bachelor&shy;studiengang handelt.


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Frage 2: Was war das Eignungspraktikum?|Text=
Frage 2: Was war das Eignungs&shy;praktikum?|Text=
Das [[Eignungspraktikum]] war das erste [[Praxiselemente|Praxiselement]] in der neuen Lehrerausbildung ([[Bachelor/Master]], LABG 2009) in NRW. Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt.
Das [[Eignungspraktikum]] war das erste [[Praxiselemente|Praxiselement]] in der neuen Lehrerausbildung ([[Bachelor/Master]], LABG 2009) in NRW. Am 20. April 2016 wurde das neue [[LABG|Lehrer&shy;ausbildungsgesetz (LABG 2016)]] verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikums&shy;plätze für das Eignungs&shy;praktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungs&shy;praktikums entfällt.
 
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelt.
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Frage 1: Wie läuft die Anrechnung ab?|Text=
Frage 1: Wie läuft die Anrechnung ab?|Text=
Für die Anrechnung von Prüfungs&shy;leistungen in einem Studiengang an der [[UDE]] sind die jeweiligen Prüfungsausschüsse verantwortlich. Du musst dafür einen Antrag auf Anrechnung beim [[Einschreibungs- und Prüfungswesen]] stellen, von hier aus werden die auf Vollständigkeit geprüften Unterlagen an die zuständigen Prüfungsausschüsse weitergeleitet.  
Für die Anrechnung von Prüfungs&shy;leistungen in einem Studiengang an der [[UDE]] sind die jeweiligen Prüfungs&shy;ausschüsse verantwortlich. Du musst dafür einen Antrag auf Anrechnung beim [[Einschreibungs- und Prüfungswesen]] stellen, von hier aus werden die auf Vollständigkeit geprüften Unterlagen an die zuständigen Prüfungs&shy;ausschüsse weitergeleitet.  


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Frage 2: Können Auslands&shy;aufenthalte anerkannt werden, die vor dem Studium absolviert wurden?|Text=
Frage 2: Können Auslands&shy;aufenthalte anerkannt werden, die vor dem Studium absolviert wurden?|Text=
Ja, das ist möglich. Dafür hat die [[Geisteswissenschaften (Fakultät)|Fakultät für Geisteswissenschaften]] eine einheitliche Regelung für alle vier modernen Fremdsprachen im [[Bachelor]] getroffen. Grundsätzlich anerkannt werden können:  
Ja, das ist möglich. Dafür hat die [[Geisteswissenschaften (Fakultät)|Fakultät für Geistes&shy;wissenschaften]] eine einheitliche Regelung für alle vier modernen Fremdsprachen im [[Bachelor]] getroffen. Grundsätzlich anerkannt werden können:  
*Praktika während der Studienzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind)
*Praktika während der Studienzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind)
*Aufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums
*Aufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums
*Erwerb der Hochschulreife im Zielland
*Erwerb der Hochschulreife im Zielland
*zeitnah am Studium liegende längere Schulaufenthalte im Zielland.  
*Zeitnah am Studium liegende längere Schulaufenthalte im Zielland.  
Die Entscheidung im Einzelfall trifft der jeweils zuständige Prüfungsausschuss.  
Die Entscheidung im Einzelfall trifft der jeweils zuständige Prüfungs&shy;ausschuss.  


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Frage 3: Können berufspraktische Tätigkeiten auf die Praxisphasen angerechnet werden?|Text=
Frage 3: Können berufspraktische Tätigkeiten auf die Praxisphasen angerechnet werden?|Text=
Ja. In der [[GPO]] für die jeweilige [[Schulformen|Schulform]] ist geregelt, dass berufspraktische Tätigkeiten auf die [[Praxiselemente|Praxismodule]] angerechnet werden können.
Ja, in der [[GPO]] für die jeweilige [[Schulformen|Schulform]] ist geregelt, dass berufs&shy;praktische Tätigkeiten auf die [[Praxiselemente|Praxismodule]] angerechnet werden können.
*<blank text="Grundschulen §13 Abs.4">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_22.pdf</blank>
*[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_22.pdf Grundschulen §13 Abs.4]
*<blank text="Haupt-, Real- und Gesamtschulen §13 Abs.5">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_24.pdf</blank>
*[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_24.pdf Haupt-, Real- und Gesamtschulen §13 Abs.5]
*<blank text="Gymnasien und Gesamtschulen §13 Abs.5">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_26.pdf</blank>
*[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_26.pdf Gymnasien und Gesamtschulen §13 Abs.5]
*<blank text="Berufskollegs §13 Abs.5">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_28.pdf</blank>
*[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_28.pdf Berufskollegs §13 Abs.5]


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Frage 4: Können Leistungen aus nicht-&#8203;modularisierten Studiengängen angerechnet werden?|Text=
Frage 4: Können Leistungen aus nicht-&#8203;modularisierten Studiengängen angerechnet werden?|Text=
Ja. Wenn die Äquivalenz der Leistungen durch den Prüfungsausschuss festgestellt wird, werden die Leistungen angerechnet. Dabei können ausschließlich nachgewiesene Prüfungsleistungen angerechnet werden. Falls also Veranstaltungen aus nicht- oder teil-&#8203;modularisierten Studiengängen zur Anrechnung anstehen, in denen keine Leistungen nachgewiesen wurden, werden die erworbenen Kompetenzen in der Regel anhand einer Modul&shy;abschlussprüfung nachgewiesen. (<blank text="Quelle">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=221&bes_id=9796&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=hg#NORM</blank>)
Ja. Wenn die Äquivalenz der Leistungen durch den Prüfungsausschuss festgestellt wird, werden die Leistungen angerechnet. Dabei können ausschließlich nachgewiesene Prüfungs&shy;leistungen angerechnet werden. Falls also Veranstaltungen aus nicht- oder teil-&#8203;modularisierten Studiengängen zur Anrechnung anstehen, in denen keine Leistungen nachgewiesen wurden, werden die erworbenen Kompetenzen in der Regel anhand einer Modul&shy;abschlussprüfung nachgewiesen. Bei Fragen zur Anerkennung wende dich an die [[Studienberatung für Lehramtsstudierende (ZLB]]


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Frage 6: Wie werden angerechnete Leistungen benotet?|Text=
Frage 6: Wie werden angerechnete Leistungen benotet?|Text=
Bei vergleichbaren Notensystemen wird die Originalnote übernommen. Wenn die Notensysteme allerdings nicht vergleichbar sind, wird vom Prüfungsausschuss in der Regel die Prüfungsleistung ohne Note anerkannt. Die Endnote entsteht dann aus den übrigen, benoteten Leistungen. Auch die Äquivalenznote durch den Prüfungsausschuss ist möglich. Wenn die anzurechnenden Leistungen nicht benotet sind, werden die entsprechenden [[Credit Points|CP]] ohne Note angerechnet. Dementsprechend erhalten die restlichen benoteten [[Credit Points|CP]] bei der Bildung der Endnote mehr Gewicht.
Bei vergleichbaren Notensystemen wird die Originalnote übernommen. Wenn die Notensysteme allerdings nicht vergleichbar sind, wird vom Prüfungsausschuss in der Regel die Prüfungsleistung ohne Note anerkannt. Die Endnote entsteht dann aus den übrigen, benoteten Leistungen. Auch die Äquivalenznote durch den Prüfungsausschuss ist möglich. Wenn die anzurechnenden Leistungen nicht benotet sind, werden die entsprechenden [[Credit Points|CP]] ohne Note angerechnet. Dementsprechend erhalten die restlichen benoteten [[Credit Points|CP]] bei der Bildung der Endnote mehr Gewicht.


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Frage 7: Können einzelne Studienleistungen&#8203;/Veranstaltungen angerechnet werden oder nur ganze Module?|Text=
Frage 7: Können einzelne Studienleistungen/&#8203;Veranstaltungen angerechnet werden oder nur ganze Module?|Text=
In der Regel werden nur vollständige [[Modul]]e anerkannt. Allerdings können auch einzelne Studienleistungen oder Veranstaltungen angerechnet werden, sofern dies Voraussetzung für den Abschluss eines [[Modul]]s ist.
In der Regel werden nur vollständige [[Modul]]e anerkannt. Allerdings können auch einzelne Studienleistungen oder Veranstaltungen angerechnet werden, sofern diese Voraussetzung für den Abschluss eines [[Modul]]s sind.


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Frage 8: Können Abschlussarbeiten beim Wechsel zwischen Fach- und Lehramts&shy;studiengängen anerkannt werden?|Text=
Frage 8: Können Abschlussarbeiten beim Wechsel zwischen Fach- und Lehramts&shy;studiengängen anerkannt werden?|Text=
Ja. Bei der Anrechnung von Abschlussarbeiten sind jedoch die Profile der jeweiligen [[Modul]]e zu beachten. Entscheidend ist, ob bei den Kompetenzzielen und Lernergebnissen wesentliche Unterschiede festzustellen sind. Da ausdrücklich fachwissen&shy;schaftliche Arbeiten als Abschlussarbeiten der Lehramts&shy;studiengänge zulässig sind, spricht formal nichts gegen eine Anrechnung. Allerdings ist dies nur möglich, wenn die Abschlussarbeit nicht die letzte Prüfungsleistung ist - es muss also mindestens noch ein [[Modul]] absolviert werden.
Ja. Bei der Anrechnung von Abschlussarbeiten sind jedoch die Profile der jeweiligen [[Modul]]e zu beachten. Entscheidend ist, ob bei den Kompetenz&shy;zielen und Lernergebnissen wesentliche Unterschiede festzustellen sind. Da ausdrücklich fachwissen&shy;schaftliche Arbeiten als Abschlussarbeiten der Lehramts&shy;studiengänge zulässig sind, spricht formal nichts gegen eine Anrechnung. Allerdings ist dies nur möglich, wenn die Abschlussarbeit nicht die letzte Prüfungs&shy;leistung ist - es muss also mindestens noch ein [[Modul]] absolviert werden.


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Frage 9: Kann ich mich in den Master of Education einschreiben, wenn ein Fach-Bachelor absolviert wurde?|Text=
Frage 9: Kann ich mich in den Master of Education einschreiben, wenn ein Fach-&#8203;Bachelor absolviert wurde?|Text=
Ja. Grundsätzlich ist es möglich, in einen [[Master]]studiengang für das Lehramt eingeschrieben zu werden, wenn höchstens 45 [[Credit Points|CP]] nachzuholen sind 17. In diesem Falle kann unter der Auflage, die fehlenden [[Credit Points|CP]] bis zur Anmeldung zur [[Master]]arbeit nachzuholen, in den [[Master]]studiengang eingeschrieben werden 18. Beispiel: Absolvierte 2-Fach-Bachelorstudiengänge als Grundlage für ein Studium des [[Master|M.Ed.]] für {{AbkHRGe}}, {{AbkGyGe}} oder {{AbkBK}}. Über die Anerkennung von erbrachten Leistungen und Äquivalenzen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss 19. In der Regel fehlende Elemente sind die bildungswissenschaftlichen Anteile (inklusive [[Orientierungspraktikum]]) des lehrerbildenden [[Bachelor]]studienganges, das [[Modul]] [[DaZ in den neuen Lehramtsstudiengängen (BA/MA)|DaZ]] sowie das [[Eignungspraktikum|Eignungs-]] und das [[Berufsfeldpraktikum]]. Eine genaue Auflistung der einzelnen Lehrämter findest du <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_aktuelles/2014-10-07_FAQ_Lehramt</blank>.
Ja, grundsätzlich ist es möglich, in einen [[Master]]studiengang für das Lehramt eingeschrieben zu werden, wenn höchstens 45 [[Credit Points|CP]] nachzuholen sind. In diesem Falle kann unter der Auflage, die fehlenden [[Credit Points|CP]] bis zur Anmeldung zur [[Master]]arbeit nachzuholen, in den [[Master]]&shy;studiengang eingeschrieben werden. Zum Beispiel können absolvierte 2-Fach-&#8203;Bachelorstudiengänge als Grundlage für ein Studium des [[Master|M.Ed.]] für {{AbkHRGe}}, {{AbkGyGe}} oder {{AbkBK}} betrachtet werden. Über die Anerkennung von erbrachten Leistungen und Äquivalenzen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Die fehlenden Elemente sind i. d. R. die bildungs&shy;wissenschaftlichen Anteile (inklusive [[Orientierungspraktikum]]) des lehrerbildenden [[Bachelor]]&shy;studienganges, das [[Modul]] [[DaZ in den neuen Lehramtsstudiengängen (BA/MA)|DaZ]] sowie das [[Eignungspraktikum|Eignungs-]] und das [[Berufsfeldpraktikum]].
Neben diesen Elementen werden in der Regel ebenfalls CP aus dem Bereich der [[Fachdidaktik]] fehlen. Bei Anerkennung aller fachwissenschaftlichen Leistungen durch im Fachstudiengang erbrachte Leistungen ist für {{AbkGyGe}} und {{AbkBK}} rechnerisch eine Anerkennung unter Auflagen möglich. Daraus ergibt sich, dass eine direkte Einschreibung in den [[Master|M.Ed.]] mit einem abgeschlossenen [[Fächer|Fach]]-[[Bachelor]] eher in Ausnahmefällen möglich ist.  
Neben diesen Elementen werden in der Regel ebenfalls [[Credit Points|{{AbkCP}}]] aus dem Bereich der [[Fachdidaktik]] fehlen. Bei Anerkennung aller fach&shy;wissenschaftlichen Leistungen durch im Fachstudiengang erbrachte Leistungen ist für {{AbkGyGe}} und {{AbkBK}} rechnerisch eine Anerkennung unter Auflagen möglich. Daraus ergibt sich, dass eine direkte Einschreibung in den [[Master|M. Ed.]] mit einem abgeschlossenen [[Fächer|Fach]]-[[Bachelor]] eher in Ausnahmefällen möglich ist.  


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Frage 10: Kann Vertretungsunterricht auf das Praxissemester angerechnet werden?|Text=
Frage 10: Kann Vertretungsunterricht auf das Praxissemester angerechnet werden?|Text=
Nein. Das [[MSB]] hat hiervon in einem Rundschreiben abgeraten. Das [[Praxissemester]] ist als eine begleitete Lernsituation konzipiert, die erforderliche Begleitungdes Studierenden ist dabei zentral, so das Ministerium. Das [[MSB]] argumentiert ebenfalls, dass die Anerkennung des Studienabschlusses in anderen Bundesländern bei Anrechnung von Vertretungsunterricht gefährdet sei.  
Nein. Das [[MSB]] hat hiervon in einem Rundschreiben abgeraten. Das [[Praxissemester]] ist als eine begleitete Lernsituation konzipiert, die erforderliche Begleitung der Studierenden ist dabei zentral, so das Ministerium. Das [[MSB]] argumentiert ebenfalls, dass die Anerkennung des Studienabschlusses in anderen Bundesländern bei Anrechnung von Vertretungs&shy;unterricht gefährdet sei.  


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Frage 11: Wie werden abgeschlossene Studiengänge anerkannt?|Text=
Frage 11: Wie werden abgeschlossene Studiengänge anerkannt?|Text=
Für die Anerkennung abgeschlossener Studiengänge ist das Land NRW zuständig. Die [[Bezirksregierungen]] haben verschiedene Bereiche unter sich aufgeteilt. Mehr Informationen findest du <blank text="hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/Lehramtaemter/index.html</blank>.
Für die Anerkennung abgeschlossener Studiengänge ist das Land NRW zuständig. Die [[Bezirksregierungen]] haben verschiedene Bereiche unter sich aufgeteilt. Mehr Informationen findest du [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html auf den Seiten] des Schulministeriums.


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{{Zitat|Quelle=Quelle: <blank text="FAQ Lehramt">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_aktuelles/2014-10-07_FAQ_Lehramt</blank>
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Frage 1: Ich habe den Bachelor-Abschluss im Lehramt an der Universität Duisburg-Essen absolviert. Erhalte ich auf jeden Fall einen Masterstudienplatz?|Text=
Frage 1: Ich habe den Bachelor-Abschluss im Lehramt an der Universität Duisburg-Essen absolviert. Erhalte ich auf jeden Fall einen Masterstudienplatz?|Text=
Laut Rektoratsbeschluss waren die [[Master]]studiengänge im Lehramt im [[WiSe]] 2014/15, [[SoSe]] 2015 und [[WiSe]] 2015/16 [[Zulassungsfrei|zulassungsfrei]]. Die [[UDE]] hat für den [[Zugang zum Masterstudium|Zugang zum Master of Education]] keine allgemeine Mindestnote festgesetzt. Zukünftig kann in stark nachgefragten [[Fächer]]n eine Zulassungsbeschränkung ([[NC]]) eingeführt werden. Entsprechende Regelungen befinden sich in den Masterordnungen der entsprechenden [[Fächer]]. [[Quereinsteiger|Quer-]]/&#8203;[[Seiteneinsteiger]] oder Wechsler benötigen die Anrechnungen in den (Unterrichts-)&#8203;[[Fächer]]n, in den Bereichen [[Bildungswissenschaften|Bildungswissenschaft]] und [[DaZ in den neuen Lehramtsstudiengängen (BA/MA)|Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ)]] sowie die der Praktika.
Laut Rektorats&shy;beschluss waren die [[Master]]studiengänge im Lehramt im [[WiSe]] 2014/15, [[SoSe]] 2015 und [[WiSe]] 2015/16 [[Zulassungsfrei|zulassungsfrei]]. Die [[UDE]] hat für den [[Zugang zum Masterstudium|Zugang zum Master of Education]] keine allgemeine Mindestnote festgesetzt. Zukünftig kann in stark nachgefragten [[Fächer]]n eine Zulassungs&shy;beschränkung ([[NC]]) eingeführt werden. Entsprechende Regelungen befinden sich in den Master&shy;ordnungen der entsprechenden [[Fächer]]. [[Quereinsteiger|Quer-]]/&#8203;[[Seiteneinsteiger]] oder Wechsler benötigen die Anrechnungen in den (Unterrichts-)&#8203;[[Fächer]]n, in den Bereichen [[Bildungswissenschaften|Bildungs&shy;wissenschaft]] und [[DaZ in den neuen Lehramtsstudiengängen (BA/MA)|Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungs&shy;geschichte (DaZ)]] sowie die der Praktika.


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Frage 2: Wann wird der Master für Lehrämter an der Universität Duisburg-Essen angeboten?|Text=
Frage 2: Wann wird der Master für Lehrämter an der Universität Duisburg-Essen angeboten?|Text=
Seit dem [[WiSe]] 2014/15 werden die Masterstudiengänge für Lehrämter angeboten. <!--Genauere Informationen findest du demnächst auf unseren Internetseiten.-->
Seit dem [[WiSe]] 2014/15 werden die Master&shy;studiengänge für Lehrämter in jedem Sommer- und Wintersemester angeboten.


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Frage 3: Bis wann kann ich mich einschreiben und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?|Text=
Frage 3: Bis wann kann ich mich einschreiben und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?|Text=
Für die [[Zugang zum Masterstudium|Einschreibung in den Master of Education]] ist keine gesonderte Bewerbung notwendig. Du kannst dich seit dem 15. September 2014 in den Studiengang einschreiben. Falls du noch kein [[Zeugnis|Bachelorzeugnis]] vorlegen kannst, reicht nach §1(5) [[GPO]] M.Ed. GyGe oder für BK §1(6) (<blank>http://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Master#Master-Studium_an_der_UDE_.28Master_of_Education_.28M.Ed..29.29</blank>) eine schriftliche Bestätigung der Prüfer, dass alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden. '''Das [[Zeugnis]] muss allerdings bis zu einem bestimmten Termin nachgereicht werden.'''
Für die [[Zugang zum Masterstudium|Einschreibung in den Master of Education]] ist keine gesonderte Bewerbung notwendig. Du kannst dich seit dem 15. September 2014 in den Studiengang einschreiben. Falls du noch kein [[Zeugnis|Bachelorzeugnis]] vorlegen kannst, reicht nach §1(5) [[GPO]] M.Ed. GyGe oder für BK §1(6) eine schriftliche Bestätigung der Prüferin oder des Prüfers, dass alle Prüfungs&shy;leistungen nachgewiesen wurden. '''Das [[Zeugnis]] muss allerdings bis zu einem bestimmten Termin nachgereicht werden.'''


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Frage 5: Ist ein Quereinstieg in den Master-Studiengang möglich?|Text=
Frage 5: Ist ein Quereinstieg in den Master-Studiengang möglich?|Text=
Nein. Wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllst, kannst du ggf. unter Anrechnung der bereits erbrachten Leistungen den „passenden“ Bachelorabschluss nachholen und dich anschließend für ein Masterstudium bewerben.
Nein, wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllst, kannst du ggf. unter Anrechnung der bereits erbrachten Leistungen den „passenden“ Bachelor&shy;abschluss nachholen und dich anschließend für ein Masterstudium bewerben.


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Frage 6: Sind Teileinschreibungen möglich?|Text=
Frage 6: Sind Teileinschreibungen möglich?|Text=
Nein. Du kannst nur dann zum Masterstudium zugelassen werden, wenn du in sämtlichen benötigten [[Fächer]]n einen Studienplatz erhalten hast.
Nein, du kannst nur dann zum Masterstudium zugelassen werden, wenn du in sämtlichen benötigten [[Fächer]]n einen Studienplatz erhalten hast.


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Frage 7: Gibt es Übergangs&shy;regelungen, mit denen der Wechsel vom Bachelor mit Lehramtsoption in den Master of Education erleichtert werden soll?|Text=
Frage 7: Gibt es Übergangs&shy;regelungen, mit denen der Wechsel vom Bachelor mit Lehramtsoption in den Master of Education erleichtert werden soll?|Text=
Eine gleichzeitige Einschreibung in Bachelor und Master ist nicht möglich. Jedoch besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Master vorzuziehen, wenn du bereits mindestens 150 [[Credit Points|CP]] im Bachelorstudium nachweisen kannst. <b>(Achtung: Es wird streng ausgelegt, mit z. B. 148 [[Credit Points|CP]] kannst du nicht vorstudieren!)</b> Diese [[Übergangsregelung|vorzeitig erbrachten Leistungen]] kannst du dir dann nach dem regulären Abschluss deines Bachelors und der [[Einschreibung]] in den Master anrechnen lassen. Weitere Informationen findest du <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_ba-ma/aktuelles/ubergangsregeln/140911_vorziehfaehige_Leistungen_M.Ed..pdf</blank>.
Eine gleichzeitige Einschreibung in Bachelor und Master ist nicht möglich. Jedoch besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Master vorzuziehen, wenn du deine Bachelorarbeit mit mindestens 150 erreichten [[Leistungspunkte]] ([[Credit Points|CP]]) angemeldet hast ([[Übergangsregelung]]). Diese vorzeitig erbrachten Leistungen kannst du dir dann nach dem regulären Abschluss deines Bachelors und der [[Einschreibung]] in den Master anrechnen lassen.


<b>Bitte beachte:</b> Wenn dir aber im sechsten [[Semester]] noch ca. 30 [[Leistungspunkte]] fehlen, kannst du zwar auch vorstudieren, du wirst diese aber kaum aufholen (d.h. Bachelor- und Masterstudium insgesamt nicht in zehn [[Semester]]n schaffen) und hättest demnach auch kein „Leerlaufsemester“ im siebten Bachelorsemester, da ja noch Leistungen im Umfang von einem ganzen [[Semester]] (30 [[Credit Points|CP]]) ausstehen. In diesem Fall rät das [[ZLB]] vom Vorstudium ab. Du solltest dich ganz auf den zügigen Abschluss des [[Bachelor]]s konzentrieren, um schnell die Zugangsvoraussetzung für den M.Ed. zu erwerben. (<blank text="Quelle">http://zlb.uni-due.de/standards-qualitaetssicherung-aktuelles</blank>)
<b>Bitte beachte:</b> Wenn dir aber im sechsten [[Semester]] noch ca. 30 [[Credit Points|CP]] fehlen, kannst du zwar auch vorstudieren, du wirst diese aber kaum aufholen (d. h. Bachelor- und Masterstudium insgesamt nicht in zehn [[Semester]]n schaffen) und hättest demnach auch kein „Leerlaufsemester“ im siebten Bachelorsemester, da ja noch Leistungen im Umfang von einem ganzen [[Semester]] (30 [[Credit Points|CP]]) ausstehen. In diesem Fall rät das [[ZLB]] vom Vorstudium ab. Du solltest dich ganz auf den zügigen Abschluss des [[Bachelor]]s konzentrieren, um schnell die Zugangs&shy;voraussetzung für den M. Ed. zu erwerben.


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Frage 8: Bis wann muss ich im Master eingeschrieben sein um das Praxissemester im darauffolgenden Fachsemester ablegen zu dürfen?|Text=
Frage 8: Bis wann muss ich im Master eingeschrieben sein, um das Praxissemester im darauffolgenden Fachsemester ablegen zu dürfen?|Text=
Du kannst dich nur für einen Schulplatz im [[Praxissemester]] anmelden, wenn du bereits in den [[Master]] of Education eingeschrieben bist. Die Anmeldefrist für das [[Praxissemester]] kannst du am besten der <blank text="Webseite des ZLB">http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero-aktuelles</blank> entnehmen.
Du kannst dich nur für einen Schulplatz im [[Praxissemester]] anmelden, wenn du bereits in den [[Master]] of Education eingeschrieben bist. Die Anmeldefrist für das [[Praxissemester]] kannst du am besten dem [https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester Leitfaden Praxissemester] des ZLB entnehmen. Beachte, dass das Umschreiben im System einige Tage dauern kann.


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Frage 9: Muss ich das Praxissemester absolvieren, wenn ich nach LPO 2003 studiere?|Text=
Frage 9: Muss ich das Praxissemester absolvieren, wenn ich nach LPO 2003 studiere?|Text=
Wenn du dein Studium nach der [[LPO 2003]] mit dem [[1. Staatsexamen]] abschließt, ist das [[Praxissemester]] nicht Teil deiner Lehramtsausbildung. Du kannst dich selbstverständlich mit dem [[1. Staatsexamen]] um einen Platz im [[Vorbereitungsdienst]] bewerben, an dessen Ende dann die (weitere) Staatsprüfung steht.
Wenn du dein Studium nach der [[LPO 2003]] mit dem [[1. Staatsexamen]] abschließt, ist das [[Praxissemester]] nicht Teil deiner Lehramts&shy;ausbildung. Du kannst dich selbstverständlich mit dem [[1. Staatsexamen]] um einen Platz im [[Vorbereitungsdienst]] bewerben, an dessen Ende dann die (weitere) Staatsprüfung steht.
Das [[Praxissemester]] ist Teil der [[Master]] of Education - Studiengänge, deren Abschluss auch den Nachweis des [[Praxissemester]]s umfasst.  
Das [[Praxissemester]] ist Teil der [[Master]] of Education - Studiengänge, deren Abschluss auch den Nachweis des [[Praxissemester]]s umfasst.  


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Auf der [https://zlb.uni-due.de/praxissemester ZLB-Website] findest du Informationen diesbezüglich.


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Frage 11: Wann ist der Anmeldezeitraum für das Praxissemester?|Text=
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Die Anmeldung für das [[Praxissemester]] kannst du der <blank text="Webseite des ZLB">http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero-aktuelles</blank> entnehmen.
Die Anmeldung für das [[Praxissemester]] kannst du dem [https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester Leitfaden Praxissemester] des ZLB  entnehmen.


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Frage 12: Wann beginnt das Praxissemester?|Text=
Frage 12: Wann beginnt das Praxissemester?|Text=
Informationen zum Beginn des [[Praxissemester]] ([[Semester|SoSe oder WiSe]]) kannst du der <blank text="Webseite des ZLB">http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero-aktuelles</blank> entnehmen.
Informationen zum Beginn des [[Praxissemester]] ([[Semester|SoSe oder WiSe]]) kannst du dem [https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester Leitfaden Praxissemester] des ZLB entnehmen.


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Frage 13: Wie läuft das mit der Platzvergabe für das Praxissemester ab?|Text=
Frage 13: Wie läuft die Platzvergabe für das Praxissemester ab?|Text=
Wenn du dich im „Praxissemestertool“ anmeldest, erscheinen nur die [[Schule]]n, die für deine [[Fächer|Fächer&shy;kombination]] Praktikumsplätze zur Verfügung gestellt hat. Aus dieser Liste suchst du dir deine fünf Wunschschulen aus, diese kannst du nach Prioritäten ordnen und im Idealfall wird dir vom System eine dieser [[Schule]]n zugeteilt. Da es sich bei der Platzvergabe um ein Programm handelt, das die optimale Lösung für ALLE Anfragen sucht, musst du noch zusätzlich einen Ortspunkt angeben.
Wenn du dich im „Praxis&shy;semestertool“ anmeldest, erscheinen nur die [[Schule]]n, die für deine [[Fächer|Fächer&shy;kombination]] Praktikums&shy;plätze zur Verfügung gestellt haben. Aus dieser Liste suchst du dir deine fünf Wunschschulen aus. Diese kannst du nach Prioritäten ordnen und im Idealfall wird dir vom System eine dieser [[Schule]]n zugeteilt. Da es sich bei der Platzvergabe um ein Programm handelt, das die optimale Lösung für '''alle''' Anfragen sucht, musst du noch zusätzlich einen Ortspunkt angeben.


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Frage 14: Muss ich 4 Tage in der Woche in der Schule anwesend sein und den 5. Tag dann in der Uni?|Text=
Frage 14: Muss ich 4 Tage in der Woche in der Schule anwesend sein und den 5. Tag dann in der Uni?|Text=
Einen genauen Überblick der Blocktage der einzelnen [[Fächer]] findest du <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_zlb/2014_05_09_BlocktagemodellStudientagUDE.pdf</blank>.
Einen genauen Überblick der Blocktage der einzelnen [[Fächer]] findest du im [https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester/ Leitfaden Praxissemester] des ZLB.


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Frage 15: Wann und in welchem Umfang muss ich die 5 CP am Lernort „Universität zusätzlich zum Modul Praxissemester“ leisten?|Text=
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Das hängt von den [[Fächer]]n selbst, [[Semesterferien]] etc. ab. Die Veranstaltungen dazu sind Teil des blended-learning Konzepts und der jeweilige Präsenzteil soll auch an dem jeweiligen Blocktag des Faches stattfinden (siehe Blocktagemodell).
Das hängt von den [[Fächer]]n selbst, [[Semesterferien]] etc. ab. Die Veranstaltungen dazu sind Teil des Blended-&#8203;Learning-&#8203;Konzepts und der jeweilige Präsenzteil soll auch an dem jeweiligen Blocktag des Faches stattfinden (siehe Blocktagemodell).


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Frage 16: An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit den Ausbildungs&shy;lehrern in der Praktikumsschule habe?|Text=
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Zunächst solltest du dich an den Praxissemester&shy;beauftragten der Schule oder die [[Schulleitung]] wenden. Danach am besten noch an deinen [[ZfsL]] Betreuer sowie das [[ZLB]].
Zunächst solltest du dich an die Praxissemester&shy;beauftragten der Schule oder die [[Schulleitung]] wenden, danach am besten noch an deine [[ZfsL]] Betreuer*in sowie an das [[ZLB]].


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Frage 17: Was ist, wenn ich weitere Fragen zum Praxissemester habe?|Text=
Frage 17: Was ist, wenn ich weitere Fragen zum Praxissemester habe?|Text=
Bei Fragen zum [[Praxissemester]] kannst du dich an das <blank text="Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro">http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero</blank> wenden.
Bei Fragen zum [[Praxissemester]] kannst du dich an das [http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro] des ZLB wenden.


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Frage 18: Gibt es einen Leitfaden zum Praxissemester?|Text=
Frage 18: Gibt es einen Leitfaden zum Praxissemester?|Text=
Ja, <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/praxissemester_leitfaden</blank> findest du den Leitfaden zum Praxissemester.
Ja, auf der [[https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester ZLB-Website] findest du den Leitfaden zum [[Praxissemester]].


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===Quellen===
===Quellen===
*<blank text="Fragen zum Master (Bereich Master Lehramt)">https://www.uni-due.de/faq-studium/master.php#lmaster</blank>
*[https://www.uni-due.de/faq-studium/master.php#lmaster Fragen zum Master (Bereich Master Lehramt)]
*<blank>http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero</blank>
*[http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero ZLB]
*<blank text="Fragen zum Masterstudium der WIWI">https://www.wiwi.uni-due.de/studium-lehre/lehramt/wiwi-bk-ma/faq/</blank>
*[https://www.wiwi.uni-due.de/studium-lehre/lehramt/wiwi-bk-ma/faq Fragen zum Masterstudium der WIWI]




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Version vom 23. Januar 2020, 12:37 Uhr

Die neue Lehrerausbildung

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Eignungspraktikum

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Anrechnungen von Leistungen

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Fragen zum Master of Education

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Frage 1: Ich habe den Bachelor-Abschluss im Lehramt an der Universität Duisburg-Essen absolviert. Erhalte ich auf jeden Fall einen Masterstudienplatz?

Laut Rektorats­beschluss waren die Masterstudiengänge im Lehramt im WiSe 2014/15, SoSe 2015 und WiSe 2015/16 zulassungsfrei. Die UDE hat für den Zugang zum Master of Education keine allgemeine Mindestnote festgesetzt. Zukünftig kann in stark nachgefragten Fächern eine Zulassungs­beschränkung (NC) eingeführt werden. Entsprechende Regelungen befinden sich in den Master­ordnungen der entsprechenden Fächer. Quer-/​Seiteneinsteiger oder Wechsler benötigen die Anrechnungen in den (Unterrichts-)​Fächern, in den Bereichen Bildungs­wissenschaft und Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungs­geschichte (DaZ) sowie die der Praktika.

Frage 2: Wann wird der Master für Lehrämter an der Universität Duisburg-Essen angeboten?

Seit dem WiSe 2014/15 werden die Master­studiengänge für Lehrämter in jedem Sommer- und Wintersemester angeboten.

Frage 3: Bis wann kann ich mich einschreiben und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Für die Einschreibung in den Master of Education ist keine gesonderte Bewerbung notwendig. Du kannst dich seit dem 15. September 2014 in den Studiengang einschreiben. Falls du noch kein Bachelorzeugnis vorlegen kannst, reicht nach §1(5) GPO M.Ed. GyGe oder für BK §1(6) eine schriftliche Bestätigung der Prüferin oder des Prüfers, dass alle Prüfungs­leistungen nachgewiesen wurden. Das Zeugnis muss allerdings bis zu einem bestimmten Termin nachgereicht werden.

Frage 4: Ist die Bewerbung zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich?

Ja, für den Master of Education ist die Bewerbung zum Winter- und Sommersemester möglich.

Frage 5: Ist ein Quereinstieg in den Master-Studiengang möglich?

Nein, wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllst, kannst du ggf. unter Anrechnung der bereits erbrachten Leistungen den „passenden“ Bachelor­abschluss nachholen und dich anschließend für ein Masterstudium bewerben.

Frage 6: Sind Teileinschreibungen möglich?

Nein, du kannst nur dann zum Masterstudium zugelassen werden, wenn du in sämtlichen benötigten Fächern einen Studienplatz erhalten hast.

Frage 7: Gibt es Übergangs­regelungen, mit denen der Wechsel vom Bachelor mit Lehramtsoption in den Master of Education erleichtert werden soll?

Eine gleichzeitige Einschreibung in Bachelor und Master ist nicht möglich. Jedoch besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Master vorzuziehen, wenn du deine Bachelorarbeit mit mindestens 150 erreichten Leistungspunkte (CP) angemeldet hast (Übergangsregelung). Diese vorzeitig erbrachten Leistungen kannst du dir dann nach dem regulären Abschluss deines Bachelors und der Einschreibung in den Master anrechnen lassen.

Bitte beachte: Wenn dir aber im sechsten Semester noch ca. 30 CP fehlen, kannst du zwar auch vorstudieren, du wirst diese aber kaum aufholen (d. h. Bachelor- und Masterstudium insgesamt nicht in zehn Semestern schaffen) und hättest demnach auch kein „Leerlaufsemester“ im siebten Bachelorsemester, da ja noch Leistungen im Umfang von einem ganzen Semester (30 CP) ausstehen. In diesem Fall rät das ZLB vom Vorstudium ab. Du solltest dich ganz auf den zügigen Abschluss des Bachelors konzentrieren, um schnell die Zugangs­voraussetzung für den M. Ed. zu erwerben.

Frage 8: Bis wann muss ich im Master eingeschrieben sein, um das Praxissemester im darauffolgenden Fachsemester ablegen zu dürfen?

Du kannst dich nur für einen Schulplatz im Praxissemester anmelden, wenn du bereits in den Master of Education eingeschrieben bist. Die Anmeldefrist für das Praxissemester kannst du am besten dem Leitfaden Praxissemester des ZLB entnehmen. Beachte, dass das Umschreiben im System einige Tage dauern kann.

Frage 9: Muss ich das Praxissemester absolvieren, wenn ich nach LPO 2003 studiere?

Wenn du dein Studium nach der LPO 2003 mit dem 1. Staatsexamen abschließt, ist das Praxissemester nicht Teil deiner Lehramts­ausbildung. Du kannst dich selbstverständlich mit dem 1. Staatsexamen um einen Platz im Vorbereitungsdienst bewerben, an dessen Ende dann die (weitere) Staatsprüfung steht. Das Praxissemester ist Teil der Master of Education - Studiengänge, deren Abschluss auch den Nachweis des Praxissemesters umfasst.

Frage 10: Wie ist das Praxissemester strukturiert?

Auf der ZLB-Website findest du Informationen diesbezüglich.

Frage 11: Wann ist der Anmeldezeitraum für das Praxissemester?

Die Anmeldung für das Praxissemester kannst du dem Leitfaden Praxissemester des ZLB entnehmen.

Frage 12: Wann beginnt das Praxissemester?

Informationen zum Beginn des Praxissemester (SoSe oder WiSe) kannst du dem Leitfaden Praxissemester des ZLB entnehmen.

Frage 13: Wie läuft die Platzvergabe für das Praxissemester ab?

Wenn du dich im „Praxis­semestertool“ anmeldest, erscheinen nur die Schulen, die für deine Fächer­kombination Praktikums­plätze zur Verfügung gestellt haben. Aus dieser Liste suchst du dir deine fünf Wunschschulen aus. Diese kannst du nach Prioritäten ordnen und im Idealfall wird dir vom System eine dieser Schulen zugeteilt. Da es sich bei der Platzvergabe um ein Programm handelt, das die optimale Lösung für alle Anfragen sucht, musst du noch zusätzlich einen Ortspunkt angeben.

Frage 14: Muss ich 4 Tage in der Woche in der Schule anwesend sein und den 5. Tag dann in der Uni?

Einen genauen Überblick der Blocktage der einzelnen Fächer findest du im Leitfaden Praxissemester des ZLB.

Frage 15: Wann und in welchem Umfang muss ich die 5 CP am Lernort „Universität zusätzlich zum Modul Praxissemester“ leisten?

Das hängt von den Fächern selbst, Semesterferien etc. ab. Die Veranstaltungen dazu sind Teil des Blended-​Learning-​Konzepts und der jeweilige Präsenzteil soll auch an dem jeweiligen Blocktag des Faches stattfinden (siehe Blocktagemodell).

Frage 16: An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit den Ausbildungs­lehrern in der Praktikumsschule habe?

Zunächst solltest du dich an die Praxissemester­beauftragten der Schule oder die Schulleitung wenden, danach am besten noch an deine ZfsL Betreuer*in sowie an das ZLB.

Frage 17: Was ist, wenn ich weitere Fragen zum Praxissemester habe?

Bei Fragen zum Praxissemester kannst du dich an das Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro des ZLB wenden.

{{Box|Farbe=transparent|Überschrift= Frage 18: Gibt es einen Leitfaden zum Praxissemester?|Text= Ja, auf der [ZLB-Website findest du den Leitfaden zum Praxissemester.

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Quellen


Fragen und Antworten zu weiteren Themen findest du unter folgenden Links:

  • FAQ für Lehramtsstudierende
  • FAQ SkaLa®
  • FAQ Praxisphasen Bachelor
  • FAQ Praxisphasen Master
  • Nach dem Studium
  • LehramtsWiki


  • Dieser Artikel ist gültig bis 2020-07-22