FAQ: Bachelor-Master (LABG 2009): Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:FAQ]]


 
{{Gültigkeit|Datum=2222-12-31}}
==Die neue Lehrerausbildung==
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Frage 1: Ich habe gehört, das Lehramtstudium soll auf Bachelor / Master umgestellt werden. Was bedeutet das?|Text=
Unter [[BA/MA]] findest du alle Informationen darüber.
 
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Frage 2: Ich habe allgemeine Fragen zur Reform. Wo finde ich Antworten?|Text=
* Auf den Seiten des <BLANK Text="Schulministeriums">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Allgemeine_Fragen_zur_Reform/index.html</BLANK> findest du allgemeine Informationen.
* Unter [[BA/MA]] sind aktuelle Entwicklungen der Umstellung zusammengetragen.
* Das ABZ liefert auf <blank text="seinen Seiten">http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml</blank> viele Antworten zum Bachelor/Master Studium.
 
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Frage 3: Was muss ich über das Eignungspraktium wissen?|Text=
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Eignungspraktikum/index.html</BLANK> findest du Informationen zum Eignungspraktikum.
* Siehe auch [[Eignungspraktikum]].
 
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Frage 4: Welche Informationen gibt es zu den neuen Studiengängen?|Text=
* Das ABZ liefert auf <blank text="seinen Seiten">http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml</blank> viele Antworten zum Bachelor/Master Studium. Eine Übersicht findet man <blank text="hier">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/abz/lehramt/bama_flyer.pdf</blank>.
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Neue-Studiengaenge/index.html</BLANK> findest du Informationen zu den neuen Studiengängen.
* Hier findest du Informationen zu [[Fächerangebot]] und [[Fächerkombination]].
 
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Frage 5: Wie gestaltet sich der Übergang von den alten auf die neuen Studiengänge?|Text=
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Uebergang_alte_auf_neue_Studiengaenge/index.html</BLANK> findest du Informationen zum Übergang.
 
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Frage 6: Wie ist der reformierte Vorbereitungsdienst organisiert?|Text=
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Reformierter_Vorbereitungsdienst/index.html</BLANK> findest du Informationen zum reformierten Vorbereitungsdienst.
* Unter [[Vorbereitungsdienst]] sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst.
 
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Frage 7: Wie funktioniert die gegenseitige Anerkennung von Lehrerausbildungen?|Text=
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Anerkennung_Lehrerausbildungen/index.html</BLANK> findest du Informationen zur gegenseitigen Anerkennung der Lehrerausbildungen.
* Unter [[Anerkennungsverfahren]] sind alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammengefasst.
 
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{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
Frage 8: Welche Informationen gibt es zum Seiteneinstieg?|Text=
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Seiteneinstieg/index.html</BLANK> findest du Informationen zum Seiteneinstieg.
* Unter [[Seiteneinstieg]] finden sich allgemeine Informationen zu diesem Thema.
 
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Frage 9: Wie sind die Einstellungschancen?|Text=
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Einstellungschancen/index.html</BLANK> findest du Informationen den Einstellungschancen.
* Weiter Informationen auch hier: [[Einstellungschancen]].
}}
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{{FAQNavigation}}
 
 
==Eignungspraktikum==
 
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Frage 1: Was ist das Eignungspraktikum?|Text=
Das Eignungspraktikum ist das erste Praxiselement in der neuen Lehrerausbildung (Bachelor/Master) in NRW.
 
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Frage 2: An wen richtet sich das Eignungspraktikum?|Text=
Das Eignungspraktikum richtet sich an alle Personen mit Hochschulzugangsberechtigung, die ein Lehramtsstudium nach dem Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 absolvieren wollen.
 
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Frage 3: Muss ich am Eignungspraktikum teilnehmen?|Text=
Studierende in Staatsexamens-Studiengängen (z.B. an der Universität Duisburg-Essen) und in Studiengängen des nordrhein-westfälischen Modellversuchs Bachelor/Master (an den Universitäten Bochum, Bielefeld, Dortmund, Münster und Wuppertal) sind nicht zur Teilnahme verpflichtet. Das Eignungspraktikum richtet sich an alle Personen mit Hochschulzugangsberechtigung, die ein Lehramtsstudium nach dem Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 absolvieren wollen. An der Universität Duisburg-Essen erfolgte die Umstellung auf die konsekutive Studienstruktur (Bachelor/Master) im WiSe 2011/12.
 
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Frage 4: Wann findet das Eignungspraktikum statt?|Text=
Das Eignungspraktikum soll vor Aufnahme des Lehramtsstudiums stattfinden, kann aber auch noch während des Studiums absolviert werden. Es soll möglichst vor Beginn des Orientierungspraktikums abgeleistet werden. Spätestens vor Aufnahme des Vorbereitungsdienstes ist das Ableisten des Eignungspraktikums nachzuweisen.
 
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Frage 5: Kann ein Lehramtsstudium auch ohne Eignungspraktikum begonnen werden?|Text=
Das Eignungspraktikum soll vor Aufnahme des Lehramtsstudiums stattfinden, kann aber auch noch während des Studiums absolviert werden (möglichst vor Beginn des Orientierungspraktikums). Spätestens vor Aufnahme des Vorbereitungsdienstes ist das Ableisten des Eignungspraktikums nachzuweisen.
 
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Frage 6: Ich habe mit einem Fach-Studium begonnen und möchte nun ins Lehramt wechseln. Was muss ich beachten?|Text=
Auch wenn Studierende sich erst später für ein Lehramtsstudium entscheiden, müssen sie ein Eignungspraktikum absolvieren. Es soll möglichst vor Beginn des Orientierungspraktikums abgeleistet werden. Spätestens vor Aufnahme des Vorbereitungsdienstes ist das Ableisten des Eignungspraktikums nachzuweisen. 
 
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Frage 7: Ich habe mein Lehramtsstudium in einem anderen Bundesland begonnen und möchte mein Master-Studium aber in NRW absolvieren und in NRW in den Vorbereitungsdienst eintreten. Muss ich das Eignungspraktikum absolvieren?|Text=
Ja. Das Eignungspraktikum ist für Studierende, die ein Lehramtsstudium nach dem Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 absolvieren, verpflichtend.
 
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Frage 8: Ich habe mein Lehramtsstudium in einem anderen Bundesland abgeschlossen. Muss ich vor Eintritt in den Vorbereitungsdienst am Eignungspraktikum teilnehmen?|Text=
Eine in einem anderen Bundesland abgelegte Lehramtsprüfung muss vor Eintritt in den Vorbereitungsdienst hinsichtlich des Zugangs als gleichwertig geeignet anerkannt werden können. Im Falle der Anerkennung ist kein Eignungspraktikum nachzuweisen.
 
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Frage 9: Wie lange dauert das Eignungspraktikum?|Text=
Das Eignungspraktikum dauert insgesamt 20 Praktikumstage, die an einer Schule blockweise oder an einzelnen Werktagen kontinuierlich (z.B. an jeweils einem Tag in der Woche) absolviert werden. Dies richtet sich nach dem Angebot der jeweiligen Schule, das du bei der Buchung des Praktikumsplatzes über die Website von <blank text="elise.nrw.de">http://www.elise.nrw.de</blank> einsehen kannst. Die durchschnittliche tägliche Einsatzzeit beträgt sechs Zeitstunden.
 
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Frage 10: Ist das Eignungspraktikum an eine bestimmte Schulform gebunden?|Text=
Das Eignungspraktikum kann an jeder Schule und in jeder Schulform absolviert werden. Ausgenommen ist jedoch die Schule, die du als Schüler selbst besucht hast. Mit der Wahl der Schule triffst du keine Festlegung für das spätere Lehramtsstudium. Für eine Orientierung über die vielfältigen Formen des Lehrerberufs kann es sogar hilfreich sein, das Praktikum in einer nicht bekannten Schulform durchzuführen.
 
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Frage 11: Darf ein Eignungspraktikum mehrmals und an verschiedenen Schulformen absolviert werden?|Text=
Das Eignungspraktikum (mit abschließender Eignungsberatung) kann nur einmal erfolgreich absolviert werden.
 
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Frage 12: Wie finde ich einen Praktikumsplatz?|Text=
Einen Praktikumsplatz kannst du nur online buchen unter <blank text="elise.nrw.de">http://www.elise.nrw.de</blank>. Es gibt keinen Anspruch auf einen Praktikumsplatz in einer bestimmten Schulform bzw. Schule.
 
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Frage 13: Was lerne ich im Eignungspraktikum? Was sind meine Aufgaben?|Text=
Das Eignungspraktikum ermöglicht eine strukturierte Erstbegegnung mit dem künftigen Arbeitsplatz Schule und dient dazu, einen Einblick in die verschiedenen Arbeitsfelder einer Lehrkraft zu erhalten. Du sollst während des Praktikums deine Eignung für den Lehrberuf in den Blick nehmen und reflektieren. Die Praktikanten sollen einen Einblick in die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Unterricht sowie Einblicke in die Verwaltungs- und Beratungstätigkeiten einer Lehrkraft, die Teilnahme an Konferenzen, Schulfesten, Pausenaufsichten erhalten. Sie sollen bei diesen Aktivitäten die Lehrer unterstützen. Die Verantwortung bleibt bei der Lehrkraft.
 
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Frage 14: Wer betreut mich während meines Eignungspraktikums?|Text=
Die Schulleitung benennt eine Lehrkraft als Mentor. Diese wird von den Studienseminaren (künftig Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung) auf ihre Aufgaben im Rahmen der Betreuung von Praktikanten vorbereitet.
 
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Frage 15: Warum muss ich ein Portfolio führen?|Text=
*Das Portfolio ist eine, die gesamte Ausbildung begleitende, Sammelmappe, in der der Praktikant Dokumente und Reflexionsergebnisse zum Zweck der Dokumentation und Selbstreflexion zusammenfügt. Eine Handreichung findest du unter: <blank>http://www.elise.nrw.de</blank>.
*Das Portfolio besteht aus zwei Teilen: Im Dokumentationsteil werden Bescheinigungen gesammelt. Im Reflexionsteil können zu den einzelnen Reflexionsbögen Darstellungen beigefügt werden, die im Praktikum erstellt wurden, z.B. die Beobachtung oder Befragung von Schülern. Das Portfolio „Praxiselemente“ wird in der Regel ab Beginn des Eignungspraktikums bis zum Ende der Ausbildung geführt.
 
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Frage 16: Was ist die Eignungsberatung? Wann findet diese statt?|Text=
Das Eignungspraktikum schließt mit einer Eignungsberatung ab, welches der Mentor mit dem Praktikanten, mit dem Ziel der persönlichen Reflexion der Studien- und Berufswahl, führt. Nach dem Praktikum ist keine Feststellung einer generellen Eignung oder Nichteignung möglich. Das Beratungsgespräch findet unter Beachtung der strikten Vertraulichkeit statt und dauert ca. eine Stunde. Die Praktikanten bringen ihre Reflexionsbögen und den Bilanzierungsbogen aus dem Portfolio mit. Ein Gesprächsleitfaden, der <blank text="hier">http://nrw.cct-germany.de/</blank> aufgerufen werden kann, bietet eine Orientierung für alle Gesprächsbeteiligten.
 
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Frage 17: Erhalte ich einen Praktikumsvertrag?|Text=
Ja. Der Vertrag wird mit der Schule abgeschlossen, an der das Eignungspraktikum stattfindet. Eine Kopie des Praktikumsvertrages wird dem Praktikanten als Vertragspartner ausgehändigt. Das Original verbleibt in der Praktikumsschule. Einen Mustervertrag kannst du dir <blank text="hier">http://www.elise.nrw.de</blank> ansehen.
 
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Frage 18: Erhalte ich während des Eignungspraktikums eine Bezahlung?|Text=
Nein, ein Entgelt wird nicht gezahlt.
 
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Frage 19: Bin ich während des Eignungspraktikums krankenversichert?|Text=
Es handelt sich um eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung. Der Krankenversicherungsschutz ist individuell sicher zu stellen.
 
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Frage 20: Bin ich während des Eignungspraktikums unfallversichert?|Text=
Der Praktikant ist während des Praktikums bei der Unfallkasse NRW gesetzlich unfallversichert.
 
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Frage 21: Hafte ich für Schäden, die ich gegenüber dem Praktikumsgeber oder gegenüber Dritten verursache?|Text=
Die Schadenshaftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern nicht bereits eine Privathaftpflichtversicherung besteht, müssen Praktikanten eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die die persönliche Haftung während der Dauer des Eignungspraktikums abdeckt. Der Nachweis ist zum Abschluss des Praktikumsvertrages zu erbringen.
 
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Frage 22: Können Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit als Ersatz für das Eignungspraktikum gelten?|Text=
*Ja, sofern zwei Kriterien erfüllt werden:
**Bei der Tätigkeit muss es sich um eine leitende Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit handeln, die an mindestens 40 Tagen à sechs Zeitstunden geleistet wurde, nicht länger als 12 Monate zurück liegt und durch ein Zeugnis des Trägers einer Einrichtung (Sozialdienst, Verein, etc.) bescheinigt wird.
**Es muss der Nachweis vorgelegt werden (Teilnahmebescheinigung), dass die „geführte Tour“ bei <blank text="nrw.cct-germany.de">http://nrw.cct-germany.de/</blank> zur Reflexion berufsbezogener Kompetenzen genutzt wurde. Geführte Touren bieten eine Auswahl von Infotexten und Selbsterkundungs-Verfahren zu bestimmten Entscheidungssituationen in der Lehrerlaufbahn (1. Soll ich ein Lehramtsstudium beginnen? 2. Ist das Lehramtsstudium das richtige Studium für mich? 3. Ist der Lehrerberuf der richtige Beruf für mich?). Am Ende der Tour erhältst du eine Zusammenfassung deiner Ergebnisse aus den Selbsterkundungs-Verfahren und Hinweise für weitere Erkundungsschritte. Im Unterschied zu den einzelnen Selbsterkundungs-Verfahren werden die Angaben, die du im Rahmen einer Tour machst, im Server von CCT gespeichert. Mit Hilfe eines Codes kannst du jederzeit wieder deine Ergebnisse abrufen.
Eine Teilanrechnung ist nicht möglich.
 
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Frage 23: Sind Schulpraktika, die ich während meiner Schulzeit gemacht habe, anrechenbar?|Text=
Nein. Anrechenbar sind nur Tätigkeiten in der Leitung von Gruppen in der Kinder- und Jugendarbeit und vergleichbare leitende Tätigkeiten (siehe oben). Bei Lehramtsstudierenden aus anderen Bundesländern sind auch einem Eignungspraktikum vergleichbare Praktikumszeiten aus Praktika anrechenbar, die im Kontext der Lehrerausbildung außerhalb NRWs erbracht worden sind.
 
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Frage 24: Wie läuft das Anrechnungsverfahren ab?|Text=
Der Bewerber, der die oben genannten Bescheinigungen vorlegen kann, muss einen Anrechnungsantrag (<blank text="Download hier">http://www.elise.nrw.de/</blank>) vollständig ausfüllen und mit den entsprechenden Nachweisen an das im System genannte Studienseminar für Lehrämter an Schulen (künftig Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung, ZfsL) gesendet werden. Das ZfsL stellt nach der Prüfung der Unterlagen eine Anrechnungsbescheinigung für das Eignungspraktikum aus, die als Voraussetzung für den späteren Zugang zum Vorbereitungsdienst dem Portfolio beizufügen ist.
 
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Frage 25: Was mache ich, wenn ich die Bescheinigung über mögliche anrechenbare Tätigkeiten aus der Kinder- und Jugendarbeit nicht vorlegen kann?|Text=
In diesem Fall ist das Eignungspraktikum zu absolvieren.
 
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Frage 26: Muss ich die Teilnahmebescheinigungen aufbewahren?|Text=
Ja. Die Bescheinigung über das absolvierte oder angerechnete Eignungspraktikum muss zur Bewerbung um einen Platz für den Vorbereitungsdienst nachgewiesen werden.
 
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Frage 27: Wo finde ich weitere Informationen zum Eignungspraktikum?|Text=
Weitere Informationen findest du online unter <blank>http://www.elise.nrw.de</blank>.
 
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===Quellen===
*Broschüre „Das Eignungspraktikum“ herausgegeben vom MSW NRW
*<blank text="www.elise.nrw.de">http://www.elise.nrw.de</blank>
*<blank text="nrw.cct-germany.de">[http://nrw.cct-germany.de/</blank>
 
==Anrechnungen von Leistungen==
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{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
Frage 1: Wie läuft die Anrechnung ab?|Text=
Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen in einem Studiengang an der UDE sind die jeweiligen Prüfungsausschüsse verantwortlich. Du musst dafür einen Antrag auf Anrechnung beim Einschreibungs- und Prüfungswesen stellen, von hier aus werden die auf Vollständigkeit geprüften Unterlagen an die zuständigen Prüfungsausschüsse weitergeleitet.
 
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{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
Frage 2: Können Auslandsaufenthalte anerkannt werden, die vor dem Studium absolviert wurden?|Text=
Ja, das ist möglich. Dafür hat die Fakultät für Geisteswissenschaften eine einheitliche Regelung für alle vier modernen Fremdsprachen im Bachelor getroffen. Grundsätzlich anerkannt werden können:
*Praktika während der Studienzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind)
*Aufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums
*Erwerb der Hochschulreife im Zielland
*zeitnah am Studium liegende längere Schulaufenthalte im Zielland.
Die Entscheidung im Einzelfall trifft der jeweils zuständige Prüfungsausschuss.
 
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{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
Frage 3: Können berufspraktische Tätigkeiten auf die Praxisphasen angerechnet werden?|Text=
Ja. In der GPO für die jeweilige Schulform ist geregelt, dass berufspraktische Tätigkeiten auf die Praxismodule angerechnet werden können.
*<blank text="Grundschulen §13 Abs.4">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_22.pdf</blank>
*<blank text="Haupt-, Real- und Gesamtschulen §13 Abs.5">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_24.pdf</blank>
*<blank text="Gymnasien und Gesamtschulen §13 Abs.5">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_26.pdf</blank>
*<blank text="Berufskollegs §13 Abs.5">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_28.pdf</blank>
 
}}
{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
Frage 4: Können Leistungen aus nicht-modularisierten Studiengängen angerechnet werden?|Text=
Ja. Wenn die Äquivalenz der Leistungen durch den Prüfungsausschuss festgestellt wird, werden die Leistungen angerechnet. Dabei können ausschließlich nachgewiesene Prüfungsleistungen angerechnet werden. Falls also Veranstaltungen aus nicht- oder teil-modularisierten Studiengängen zur Anrechnung anstehen, in denen keine Leistungen nachgewiesen wurden, werden die erworbenen Kompetenzen in der Regel anhand einer Modulabschlussprüfung nachgewiesen. (<blank text="Quelle">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=221&bes_id=9796&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=hg#NORM</blank>)
 
}}
{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
Frage 5: Können Leistungen angerechnet werden, die anders kreditiert sind als an der Universität Duisburg-Essen?|Text=
Ja, die an einer anderen Hochschule im In- oder Ausland erbrachten Leistungen werden in der Regel als ein Modul innerhalb des entsprechenden Studiengangs anerkannt; demnach auch mit den hier vorgesehenen CP.
 
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{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
Frage 6: Wie werden angerechnete Leistungen benotet?|Text=
Bei vergleichbaren Notensystemen wird die Originalnote übernommen. Wenn die Notensysteme allerdings nicht vergleichbar sind, wird vom Prüfungsausschuss in der Regel die Prüfungsleistung ohne Note anerkannt. Die Endnote entsteht dann aus den übrigen, benoteten Leistungen. Auch die Äquivalenznote durch den Prüfungsausschuss ist möglich. Wenn die anzurechnenden Leistungen nicht benotet sind, werden die entsprechenden CP ohne Note angerechnet. Dementsprechend erhalten die restlichen benoteten CP bei der Bildung der Endnote mehr Gewicht.
 
}}
{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
Frage 7: Können einzelne Studienleistungen&#8203;/Veranstaltungen angerechnet werden oder nur ganze Module?|Text=
In der Regel werden nur vollständige Module anerkannt. Allerdings können auch einzelne Studienleistungen oder Veranstaltungen angerechnet werden, sofern dies Voraussetzung für den Abschluss eines Moduls ist.
 
}}
{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
Frage 8: Können Abschlussarbeiten beim Wechsel zwischen Fach- und Lehramtsstudiengängen anerkannt werden?|Text=
Ja. Bei der Anrechnung von Abschlussarbeiten sind jedoch die Profile der jeweiligen Module zu beachten. Entscheidend ist, ob bei den Kompetenzzielen und Lernergebnissen wesentliche Unterschiede festzustellen sind. Da ausdrücklich fachwissenschaftliche Arbeiten als Abschlussarbeiten der Lehramtsstudiengänge zulässig sind, spricht formal nichts gegen eine Anrechnung. Allerdings ist dies nur möglich, wenn die Abschlussarbeit nicht die letzte Prüfungsleistung ist - es muss also mindestens noch ein Modul absolviert werden.
 
}}
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Frage 9: Kann ich mich in den Master of Education einschreiben, wenn ein Fach-Bachelor absolviert wurde?|Text=
Ja. Grundsätzlich ist es möglich, in einen Masterstudiengang für das Lehramt eingeschrieben zu werden, wenn höchstens 45 CP nachzuholen sind 17. In diesem Falle kann unter der Auflage, die fehlenden CP bis zur Anmeldung zur Masterarbeit nachzuholen, in den Masterstudiengang eingeschrieben werden 18. Beispiel: Absolvierte 2-Fach-Bachelorstudiengänge als Grundlage für ein Studium des M.Ed. für {{AbkHRGe}}, {{AbkGyGe}} oder {{AbkBK}}. Über die Anerkennung von erbrachten Leistungen und Äquivalenzen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss 19. In der Regel fehlende Elemente sind die bildungswissenschaftlichen Anteile (inklusive Orientierungspraktikum) des lehrerbildenden Bachelorstudienganges, das Modul DaZ sowie das Eignungs- und das Berufsfeldpraktikum. Eine genaue Auflistung der einzelnen Lehrämter findest du <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_aktuelles/2014-10-07_FAQ_Lehramt</blank>.
Neben diesen Elementen werden in der Regel ebenfalls CP aus dem Bereich der Fachdidaktik fehlen. Bei Anerkennung aller fachwissenschaftlichen Leistungen durch im Fachstudiengang erbrachte Leistungen ist für {{AbkGyGe}} und {{AbkBK}} rechnerisch eine Anerkennung unter Auflagen möglich. Daraus ergibt sich, dass eine direkte Einschreibung in den M.Ed. mit einem abgeschlossenen Fach-Bachelor eher in Ausnahmefällen möglich ist.
 
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{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
Frage 10: Kann Vertretungsunterricht auf das Praxissemester angerechnet werden?|Text=
Nein. Das MSW hat hiervon in einem Rundschreiben abgeraten. Das Praxissemester ist als eine begleitete Lernsituation konzipiert, die erforderliche Begleitungdes Studierenden ist dabei zentral, so das Ministerium. Das MSW argumentiert ebenfalls, dass die Anerkennung des Studienabschlusses in anderen Bundesländern bei Anrechnung von Vertretungsunterricht gefährdet sei.
 
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{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
Frage 11: Wie werden abgeschlossene Studiengänge anerkannt?|Text=
Für die Anerkennung abgeschlossener Studiengänge ist das Land NRW zuständig. Die Bezirksregierungen haben verschiedene Bereiche unter sich aufgeteilt. Mehr Informationen findest du <blank text="hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/Lehramtaemter/index.html</blank>.
 
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}}
{{Zitat|Quelle=Quelle: <blank text="FAQ Lehramt">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_aktuelles/2014-10-07_FAQ_Lehramt</blank>
}}
 
==Fragen zum Master of Education==
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Frage 1: Ich habe den Bachelor-Abschluss im Lehramt an der Universität Duisburg-Essen absolviert. Erhalte ich auf jeden Fall einen Masterstudienplatz?|Text=
Laut Rektoratsbeschluss sind die Masterstudiengänge im Lehramt im WiSe 2014/15 und SoSe 2015 zulassungsfrei. Die UDE hat für den Zugang zum Master of Education keine allgemeine Mindestnote festgesetzt. Zukünftig kann in stark nachgefragten Fächern eine Zulassungsbeschränkung (NC) eingeführt werden. Entsprechende Regelungen befinden sich in den Masterordnungen der entsprechenden Fächer. Quer-/Seiteneinsteiger oder Wechsler benötigen die Anrechnungen in den (Unterrichts-)Fächern, in den Bereichen Bildungswissenschaft und Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) sowie die der Praktika.
 
}}
{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
Frage 2: Wann wird der Master für Lehrämter an der Universität Duisburg-Essen angeboten?|Text=
Ab dem Wintersemester 2014/2015 werden die Masterstudiengänge für Lehrämter angeboten. <!--Genauere Informationen findest du demnächst auf unseren Internetseiten.-->
 
}}
{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
Frage 3: Bis wann kann ich mich einschreiben und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?|Text=
Für die Einschreibung in den Master of Education ist keine gesonderte Bewerbung notwendig. Du kannst dich ab dem 15. September 2014 in den Studiengang einschreiben. Falls du noch kein Bachelorzeugnis vorlegen kannst, reicht nach §1(5) GPO M.Ed. GyGe oder für BK §1(6) (<blank>http://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Master#Master-Studium_an_der_UDE_.28Master_of_Education_.28M.Ed..29.29</blank>) eine schriftliche Bestätigung der Prüfer, dass alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden. '''Das Zeugnis muss allerdings bis zum 15. Dezember 2014 nachgereicht werden.'''
 
}}
{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
Frage 4: Ist die Bewerbung zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich?|Text=
Ja, im Master-Studium Lehramt ist die Bewerbung zum Winter- und Sommersemester möglich.
 
}}
{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
Frage 5: Ist ein Quereinstieg in den Master-Studiengang möglich?|Text=
Nein. Wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllst, kannst du ggf. unter Anrechnung der bereits erbrachten Leistungen den „passenden“ Bachelorabschluss nachholen und dich anschließend für ein Masterstudium bewerben.
 
}}
{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
Frage 6: Sind Teileinschreibungen möglich?|Text=
Nein. Du kannst nur dann zum Masterstudium zugelassen werden, wenn du in sämtlichen benötigten Fächern einen Studienplatz erhalten hast.
 
}}
{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
Frage 7: Gibt es Übergangsregelungen, mit denen der Wechsel vom Bachelor mit Lehramtsoption in den Master of Education erleichtert werden soll?|Text=
Eine gleichzeitige Einschreibung in Bachelor und Master ist nicht möglich. Jedoch besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Master vorzuziehen, wenn du bereits mindestens 150 CP im Bachelorstudium nachweisen kannst. <b>(Achtung: Es wird streng ausgelegt, mit z. B. 148 CP kannst du nicht vorstudieren!)</b> Im WiSe 2014/15 ist dies für Studierende möglich, die ihr Bachelorstudium mit Lehramtsoption im WiSe 2011/12 aufgenommen haben. Diese vorzeitig erbrachten Leistungen kannst du dir dann nach dem regulären Abschluss deines Bachelors und der Einschreibung in den Master anrechnen lassen. Weitere Informationen findest du <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_ba-ma/aktuelles/ubergangsregeln/140911_vorziehfaehige_Leistungen_M.Ed..pdf</blank>.
 
<b>Bitte beachte:</b> Wenn dir aber im sechsten Semester noch ca. 30 Leistungspunkte fehlen, kannst du zwar auch vorstudieren, du wirst diese aber kaum aufholen (d.h. Bachelor- und Masterstudium insgesamt nicht in zehn Semestern schaffen) und hättest demnach auch kein „Leerlaufsemester“ im siebten Bachelorsemester, da ja noch Leistungen im Umfang von einem ganzen Semester (30LP) ausstehen. In diesem Fall rät das ZLB vom Vorstudium ab. Du solltest dich ganz auf den zügigen Abschluss des Bachelors konzentrieren, um schnell die Zugangsvoraussetzung für den M.Ed. zu erwerben. (<blank text="Quelle">http://zlb.uni-due.de/standards-qualitaetssicherung-aktuelles</blank>)
 
}}
{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
Frage 8: Bis wann muss ich im Master eingeschrieben sein um das Praxissemester im darauffolgenden Fachsemester ablegen zu dürfen?|Text=
Du kannst dich nur für einen Schulplatz im Praxissemester anmelden, wenn du bereits in den Master of Education eingeschrieben bist. Die Anmeldefrist für das Praxissemester war im Zeitraum vom 20. Oktober bis 07. November 2014 möglich. <!-- <b>Solltest Du also bis zum 07. November nicht in den Master eingeschrieben sein, kannst du dich erst wieder im darauffolgenden Semester für das Praxissemester anmelden.</b> -->
 
}}
{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=
Frage 9: Muss ich das Praxissemester absolvieren, wenn ich nach LPO 2003 studiere?|Text=
Wenn du dein Studium nach der LPO 2003 mit dem ersten Staatsexamen abschließt, ist das Praxissemester nicht Teil deiner Lehramtsausbildung. Du kannst dich selbstverständlich mit dem ersten Staatsexamen um einen Platz im Vorbereitungsdienst bewerben, an dessen Ende dann die (weitere) Staatsprüfung steht.
Das Praxissemester ist Teil der Master of Education - Studiengänge, deren Abschluss auch den Nachweis des Praxissemesters umfasst.
 
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Frage 10: Wie ist das Praxissemester strukturiert?|Text=
<blank>http://zlb.uni-due.de/userfiles/anforderungen_ps.pdf</blank>
 
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Frage 11: Wann ist der Anmeldezeitraum für das Praxissemester?|Text=
Die Anmeldung für das Praxissemester fand im Zeitraum vom 20.10. - 07.11.2014 statt.
 
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Frage 12: Wann beginnt das Praxissemester?|Text=
Das Praxissemester beginnt am 17.02.2015 in der Schule.
 
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Frage 13: Wie läuft das mit der Platzvergabe für das Praxissemester ab?|Text=
Wenn du dich im „Praxissemestertool“ anmeldest, erscheinen nur die Schulen, die für deine Fächerkombination Praktikumsplätze zur Verfügung gestellt hat. Aus dieser Liste suchst du dir deine 5 Wunschschulen aus, diese kannst du nach Prioritäten ordnen und im Idealfall wird dir vom System eine dieser Schulen zugeteilt. Da es sich bei der Platzvergabe um ein Programm handelt, das die optimale Lösung für ALLE Anfragen sucht, musst du noch zusätzlich einen Ortspunkt angeben.
 
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Frage 14: Muss ich 4 Tage in der Woche in der Schule anwesend sein und den 5. Tag dann in der Uni?|Text=
Einen genauen Überblick der Blocktage der einzelnen Fächer findest du <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_zlb/2014_05_09_BlocktagemodellStudientagUDE.pdf</blank>.
 
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Frage 15: Wann und in welchem Umfang muss ich die 5 CP am Lernort „Universität zusätzlich zum Modul Praxissemester“ leisten?|Text=
Das hängt von den Fächern selbst, Semesterferien etc. ab. Die Veranstaltungen dazu sind Teil des blended-learning Konzepts und der jeweilige Präsenzteil soll auch an dem jeweiligen Blocktag des Faches stattfinden (siehe Blocktagemodell).
 
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Frage 16: An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit den Ausbildungslehrern in der Praktikumsschule habe?|Text=
Zunächst solltest du dich an den Praxissemesterbeauftragten der Schule oder den Schulleiter wenden. Danach am besten noch an deinen ZfsL Betreuer, sowie das ZLB.
 
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Frage 17: Was ist, wenn ich weitere Fragen zum Praxissemester habe?|Text=
Bei Fragen zum Praxissemester kannst du dich an das <blank text="Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro">http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero</blank> wenden.
 
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Frage 18: Gibt es einen Leitfaden zum Praxissemester?|Text=
Ja, <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/praxissemester_leitfaden</blank> findest du den Leitfaden zum Praxissemester.
 
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===Quellen===
*<blank text="Fragen zum Master (Bereich Master Lehramt)">https://www.uni-due.de/faq-studium/master.php#lmaster</blank>
*<blank>http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero</blank>
*<blank text="Fragen zum Masterstudium der WIWI">https://www.wiwi.uni-due.de/studium-lehre/lehramt/wiwi-bk-ma/faq/</blank>
 
{{Gültigkeit|Datum=2015-03-04}}

Aktuelle Version vom 9. August 2021, 12:11 Uhr

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Dieser Artikel ist gültig bis 2222-12-31