FAQ: Bachelor-Master (LABG 2009): Unterschied zwischen den Versionen

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(FAQ zu Anrechungen von Leistungen aktualisiert)
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Frage 1: Ich habe gehört, dass es eine Veränderung bei den Praxisphasen gibt. Stimmt das?|Text=
Frage 1: Ich habe gehört, dass es eine Veränderung bei den Praxisphasen gibt. Stimmt das?|Text=
Ja. Das [[Eignungspraktikum]] und das [[Orientierungspraktikum]] werden zu einem neuen Praxiselement, dem [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], zusammengefasst. Das [[EOP]] soll im ersten Studienjahr des Bachelor­studiums absolviert werden und hat einen Umfang von mindestens 25 Praktikums­tagen (5 Wochen), die im Anschluss an ein Vorbereitungs­seminar, i.d.R. in Blockform, absolviert werden. Zudem findet das [[Berufsfeldpraktikum]] in der Regel an außer­schulischen Standorten statt.
Ja, das [[Eignungspraktikum]] und das [[Orientierungspraktikum]] werden zu einem neuen Praxiselement, dem [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], zusammengefasst. Das [[EOP]] soll im ersten Studienjahr des Bachelor­studiums absolviert werden und hat einen Umfang von mindestens 25 Praktikums­tagen (5 Wochen), die im Anschluss an ein Vorbereitungs­seminar, i.d.R. in Blockform, absolviert werden. Zudem findet das [[Berufsfeldpraktikum]] in der Regel an außer­schulischen Standorten statt.


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Frage 3: Können berufspraktische Tätigkeiten auf die Praxisphasen angerechnet werden?|Text=
Frage 3: Können berufspraktische Tätigkeiten auf die Praxisphasen angerechnet werden?|Text=
Ja. In der [[GPO]] für die jeweilige [[Schulformen|Schulform]] ist geregelt, dass berufs­praktische Tätigkeiten auf die [[Praxiselemente|Praxismodule]] angerechnet werden können.
Ja, in der [[GPO]] für die jeweilige [[Schulformen|Schulform]] ist geregelt, dass berufs­praktische Tätigkeiten auf die [[Praxiselemente|Praxismodule]] angerechnet werden können.
*<blank text="Grundschulen §13 Abs.4">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_22.pdf</blank>
*<blank text="Grundschulen §13 Abs.4">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_22.pdf</blank>
*<blank text="Haupt-, Real- und Gesamtschulen §13 Abs.5">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_24.pdf</blank>
*<blank text="Haupt-, Real- und Gesamtschulen §13 Abs.5">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_24.pdf</blank>
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Frage 9: Kann ich mich in den Master of Education einschreiben, wenn ein Fach-&#8203;Bachelor absolviert wurde?|Text=
Frage 9: Kann ich mich in den Master of Education einschreiben, wenn ein Fach-&#8203;Bachelor absolviert wurde?|Text=
Ja. Grundsätzlich ist es möglich, in einen [[Master]]studiengang für das Lehramt eingeschrieben zu werden, wenn höchstens 45 [[Credit Points|CP]] nachzuholen sind. In diesem Falle kann unter der Auflage, die fehlenden [[Credit Points|CP]] bis zur Anmeldung zur [[Master]]arbeit nachzuholen, in den [[Master]]&shy;studiengang eingeschrieben werden. Zum Beispiel können absolvierte 2-Fach-&#8203;Bachelorstudiengänge als Grundlage für ein Studium des [[Master|M.Ed.]] für {{AbkHRGe}}, {{AbkGyGe}} oder {{AbkBK}} betrachtet werden. Über die Anerkennung von erbrachten Leistungen und Äquivalenzen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Die fehlenden Elemente sind i. d. R. die bildungs&shy;wissenschaftlichen Anteile (inklusive [[Orientierungspraktikum]]) des lehrerbildenden [[Bachelor]]&shy;studienganges, das [[Modul]] [[DaZ in den neuen Lehramtsstudiengängen (BA/MA)|DaZ]] sowie das [[Eignungspraktikum|Eignungs-]] und das [[Berufsfeldpraktikum]]. Eine genaue Auflistung der einzelnen Lehrämter findest du <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_aktuelles/2014-10-07_FAQ_Lehramt</blank>.
Ja, grundsätzlich ist es möglich, in einen [[Master]]studiengang für das Lehramt eingeschrieben zu werden, wenn höchstens 45 [[Credit Points|CP]] nachzuholen sind. In diesem Falle kann unter der Auflage, die fehlenden [[Credit Points|CP]] bis zur Anmeldung zur [[Master]]arbeit nachzuholen, in den [[Master]]&shy;studiengang eingeschrieben werden. Zum Beispiel können absolvierte 2-Fach-&#8203;Bachelorstudiengänge als Grundlage für ein Studium des [[Master|M.Ed.]] für {{AbkHRGe}}, {{AbkGyGe}} oder {{AbkBK}} betrachtet werden. Über die Anerkennung von erbrachten Leistungen und Äquivalenzen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Die fehlenden Elemente sind i. d. R. die bildungs&shy;wissenschaftlichen Anteile (inklusive [[Orientierungspraktikum]]) des lehrerbildenden [[Bachelor]]&shy;studienganges, das [[Modul]] [[DaZ in den neuen Lehramtsstudiengängen (BA/MA)|DaZ]] sowie das [[Eignungspraktikum|Eignungs-]] und das [[Berufsfeldpraktikum]]. Eine genaue Auflistung der einzelnen Lehrämter findest du <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_aktuelles/2014-10-07_FAQ_Lehramt</blank>.
Neben diesen Elementen werden in der Regel ebenfalls [[Credit Points|CP]] aus dem Bereich der [[Fachdidaktik]] fehlen. Bei Anerkennung aller fach&shy;wissenschaftlichen Leistungen durch im Fachstudiengang erbrachte Leistungen ist für {{AbkGyGe}} und {{AbkBK}} rechnerisch eine Anerkennung unter Auflagen möglich. Daraus ergibt sich, dass eine direkte Einschreibung in den [[Master|M. Ed.]] mit einem abgeschlossenen [[Fächer|Fach]]-[[Bachelor]] eher in Ausnahmefällen möglich ist.  
Neben diesen Elementen werden in der Regel ebenfalls [[Credit Points|CP]] aus dem Bereich der [[Fachdidaktik]] fehlen. Bei Anerkennung aller fach&shy;wissenschaftlichen Leistungen durch im Fachstudiengang erbrachte Leistungen ist für {{AbkGyGe}} und {{AbkBK}} rechnerisch eine Anerkennung unter Auflagen möglich. Daraus ergibt sich, dass eine direkte Einschreibung in den [[Master|M. Ed.]] mit einem abgeschlossenen [[Fächer|Fach]]-[[Bachelor]] eher in Ausnahmefällen möglich ist.  


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Frage 5: Ist ein Quereinstieg in den Master-Studiengang möglich?|Text=
Frage 5: Ist ein Quereinstieg in den Master-Studiengang möglich?|Text=
Nein. Wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllst, kannst du ggf. unter Anrechnung der bereits erbrachten Leistungen den „passenden“ Bachelor&shy;abschluss nachholen und dich anschließend für ein Masterstudium bewerben.
Nein, wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllst, kannst du ggf. unter Anrechnung der bereits erbrachten Leistungen den „passenden“ Bachelor&shy;abschluss nachholen und dich anschließend für ein Masterstudium bewerben.


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Frage 6: Sind Teileinschreibungen möglich?|Text=
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Nein. Du kannst nur dann zum Masterstudium zugelassen werden, wenn du in sämtlichen benötigten [[Fächer]]n einen Studienplatz erhalten hast.
Nein, du kannst nur dann zum Masterstudium zugelassen werden, wenn du in sämtlichen benötigten [[Fächer]]n einen Studienplatz erhalten hast.


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Version vom 7. Mai 2018, 12:14 Uhr