FAQ:Bachelor-Master (LABG 2009)

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Die neue Lehrerausbildung

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Eignungspraktikum

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Anrechnungen von Leistungen

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Fragen zum Master of Education

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Frage 1: Ich habe den Bachelor-Abschluss im Lehramt an der Universität Duisburg-Essen absolviert. Erhalte ich auf jeden Fall einen Masterstudienplatz?

Laut Rektorats­beschluss waren die Masterstudiengänge im Lehramt im WiSe 2014/15, SoSe 2015 und WiSe 2015/16 zulassungsfrei. Die UDE hat für den Zugang zum Master of Education keine allgemeine Mindestnote festgesetzt. Zukünftig kann in stark nachgefragten Fächern eine Zulassungs­beschränkung (NC) eingeführt werden. Entsprechende Regelungen befinden sich in den Master­ordnungen der entsprechenden Fächer. Quer-/​Seiteneinsteiger oder Wechsler benötigen die Anrechnungen in den (Unterrichts-)​Fächern, in den Bereichen Bildungs­wissenschaft und Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungs­geschichte (DaZ) sowie die der Praktika.

Frage 2: Wann wird der Master für Lehrämter an der Universität Duisburg-Essen angeboten?

Seit dem WiSe 2014/15 werden die Master­studiengänge für Lehrämter in jedem Sommer- und Wintersemester angeboten.

Frage 3: Bis wann kann ich mich einschreiben und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Für die Einschreibung in den Master of Education ist keine gesonderte Bewerbung notwendig. Du kannst dich seit dem 15. September 2014 in den Studiengang einschreiben. Falls du noch kein Bachelorzeugnis vorlegen kannst, reicht nach §1(5) GPO M.Ed. GyGe oder für BK §1(6) eine schriftliche Bestätigung der Prüferin oder des Prüfers, dass alle Prüfungs­leistungen nachgewiesen wurden. Das Zeugnis muss allerdings bis zu einem bestimmten Termin nachgereicht werden.

Frage 4: Ist die Bewerbung zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich?

Ja, für den Master of Education ist die Bewerbung zum Winter- und Sommersemester möglich.

Frage 5: Ist ein Quereinstieg in den Master-Studiengang möglich?

Nein, wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllst, kannst du ggf. unter Anrechnung der bereits erbrachten Leistungen den „passenden“ Bachelor­abschluss nachholen und dich anschließend für ein Masterstudium bewerben.

Frage 6: Sind Teileinschreibungen möglich?

Nein, du kannst nur dann zum Masterstudium zugelassen werden, wenn du in sämtlichen benötigten Fächern einen Studienplatz erhalten hast.

Frage 7: Gibt es Übergangs­regelungen, mit denen der Wechsel vom Bachelor mit Lehramtsoption in den Master of Education erleichtert werden soll?

Eine gleichzeitige Einschreibung in Bachelor und Master ist nicht möglich. Jedoch besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Master vorzuziehen, wenn du deine Bachelorarbeit mit mindestens 150 erreichten Leistungspunkte (CP) angemeldet hast (Übergangsregelung). Diese vorzeitig erbrachten Leistungen kannst du dir dann nach dem regulären Abschluss deines Bachelors und der Einschreibung in den Master anrechnen lassen.

Bitte beachte: Wenn dir aber im sechsten Semester noch ca. 30 CP fehlen, kannst du zwar auch vorstudieren, du wirst diese aber kaum aufholen (d. h. Bachelor- und Masterstudium insgesamt nicht in zehn Semestern schaffen) und hättest demnach auch kein „Leerlaufsemester“ im siebten Bachelorsemester, da ja noch Leistungen im Umfang von einem ganzen Semester (30 CP) ausstehen. In diesem Fall rät das ZLB vom Vorstudium ab. Du solltest dich ganz auf den zügigen Abschluss des Bachelors konzentrieren, um schnell die Zugangs­voraussetzung für den M. Ed. zu erwerben.

Frage 8: Bis wann muss ich im Master eingeschrieben sein, um das Praxissemester im darauffolgenden Fachsemester ablegen zu dürfen?

Du kannst dich nur für einen Schulplatz im Praxissemester anmelden, wenn du bereits in den Master of Education eingeschrieben bist. Die Anmeldefrist für das Praxissemester kannst du am besten dem Leitfaden Praxissemester des ZLB entnehmen. Beachte, dass das Umschreiben im System einige Tage dauern kann.

Frage 9: Muss ich das Praxissemester absolvieren, wenn ich nach LPO 2003 studiere?

Wenn du dein Studium nach der LPO 2003 mit dem 1. Staatsexamen abschließt, ist das Praxissemester nicht Teil deiner Lehramts­ausbildung. Du kannst dich selbstverständlich mit dem 1. Staatsexamen um einen Platz im Vorbereitungsdienst bewerben, an dessen Ende dann die (weitere) Staatsprüfung steht. Das Praxissemester ist Teil der Master of Education - Studiengänge, deren Abschluss auch den Nachweis des Praxissemesters umfasst.

Frage 10: Wie ist das Praxissemester strukturiert?

Auf der ZLB-Website findest du Informationen diesbezüglich.

Frage 11: Wann ist der Anmeldezeitraum für das Praxissemester?

Die Anmeldung für das Praxissemester kannst du dem Leitfaden Praxissemester des ZLB entnehmen.

Frage 12: Wann beginnt das Praxissemester?

Informationen zum Beginn des Praxissemester (SoSe oder WiSe) kannst du dem Leitfaden Praxissemester des ZLB entnehmen.

Frage 13: Wie läuft die Platzvergabe für das Praxissemester ab?

Wenn du dich im „Praxis­semestertool“ anmeldest, erscheinen nur die Schulen, die für deine Fächer­kombination Praktikums­plätze zur Verfügung gestellt haben. Aus dieser Liste suchst du dir deine fünf Wunschschulen aus. Diese kannst du nach Prioritäten ordnen und im Idealfall wird dir vom System eine dieser Schulen zugeteilt. Da es sich bei der Platzvergabe um ein Programm handelt, das die optimale Lösung für alle Anfragen sucht, musst du noch zusätzlich einen Ortspunkt angeben.

Frage 14: Muss ich 4 Tage in der Woche in der Schule anwesend sein und den 5. Tag dann in der Uni?

Einen genauen Überblick der Blocktage der einzelnen Fächer findest du im Leitfaden Praxissemester des ZLB.

Frage 15: Wann und in welchem Umfang muss ich die 5 CP am Lernort „Universität zusätzlich zum Modul Praxissemester“ leisten?

Das hängt von den Fächern selbst, Semesterferien etc. ab. Die Veranstaltungen dazu sind Teil des Blended-​Learning-​Konzepts und der jeweilige Präsenzteil soll auch an dem jeweiligen Blocktag des Faches stattfinden (siehe Blocktagemodell).

Frage 16: An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit den Ausbildungs­lehrern in der Praktikumsschule habe?

Zunächst solltest du dich an die Praxissemester­beauftragten der Schule oder die Schulleitung wenden, danach am besten noch an deine ZfsL Betreuer*in sowie an das ZLB.

Frage 17: Was ist, wenn ich weitere Fragen zum Praxissemester habe?

Bei Fragen zum Praxissemester kannst du dich an das Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro des ZLB wenden.

{{Box|Farbe=transparent|Überschrift= Frage 18: Gibt es einen Leitfaden zum Praxissemester?|Text= Ja, auf der [ZLB-Website findest du den Leitfaden zum Praxissemester.

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Quellen


Fragen und Antworten zu weiteren Themen findest du unter folgenden Links:

  • FAQ für Lehramtsstudierende
  • FAQ SkaLa®
  • FAQ Praxisphasen Bachelor
  • FAQ Praxisphasen Master
  • Nach dem Studium
  • LehramtsWiki


  • Dieser Artikel ist gültig bis 2020-07-22