FAQ: Bachelor-Master (LABG 2016): Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn der Immunstatus keine Gefährdung von Mutter und werdendem Kind anzeigt, dann steht der Beschäftigung im Schuldienst im Rahmen des PS bis zum gesetzlichen Mutterschutz grundsätzlich  nichts entgegen. Zu beachten ist jedoch, dass mit Eintreten des Mutterschutzes eine vollständige Ableistung des Praktikums erfolgt ist. Eine Teilableistung ist nicht möglich.
Wenn der Immunstatus keine Gefährdung von Mutter und werdendem Kind anzeigt, dann steht der Beschäftigung im Schuldienst im Rahmen des PS bis zum gesetzlichen Mutterschutz grundsätzlich  nichts entgegen. Zu beachten ist jedoch, dass mit Eintreten des Mutterschutzes eine vollständige Ableistung des Praktikums erfolgt ist. Eine Teilableistung ist nicht möglich.


Link: <blank text="Bezirksregierung Düsseldorf - Mutterschutz">www.brd.nrw.de/schule/personalangelegenheiten/Mutterschutz_bei_schwangeren_Lehrerinnen.html</blank>
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Version vom 19. Dezember 2017, 14:30 Uhr