FAQ: Bachelor-Master (LABG 2016)
Inhaltsverzeichnis
Die neue Lehrerausbildung
Ja. Das Eignungspraktikum und das Orientierungspraktikum wurden zu einem neuen Praxiselement, dem Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP), zusammengefasst. Das EOP soll im ersten Studienjahr des Bachelorstudiums absolviert werden und hat einen Umfang von mindestens 25 Praktikumstagen (5 Wochen), die im Anschluss an ein Vorbereitungsseminar, i.d.R. in Blockform, absolviert werden.
Zudem findet das Berufsfeldpraktikum in der Regel an außerschulischen Standorten statt.
Das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)
Organisatorisches
Du musst dich vom EOP abmelden, AUSLOGGEN und wieder anmelden.
Wenn du einen Nachweis über ein absolviertes Eignungspraktikum hast, kannst du dir dieses in Absprache mit der Praktikumsschule im Umfang von 10 Stunden auf das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) anrechnen lassen.
Das Praktikum im Umfang von 90 Zeitstunden soll in der vorlesungsfreien Zeit, möglichst in einem Block von 25 Praktikumstagen absolviert werden. Siehe Praktikumsordnung §3 (6) unter diesem Link
Bitte beachte auch deine Prüfungsphasen. Einen Kalender mit möglichen Zeitkorridoren findest du unter diesem Link
Dieses Formular findest du auf der Homepage der Bildungswissenschaften
Das Bestätigungsformular Praktikumsplatz findest du unter Downloads auf der Homepage des ZLB
. Das Dokument ist nur für die Schule und dich persönlich. Es muss nicht im ZLB abgegeben werden.
Zum Seminar
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Nein, die vorbereitende Lehrveranstaltung (Seminar) muss zwingend vor dem Schulpraktikum besucht werden. Siehe Praktikumsordnung §3, (2) unter diesem Link
Nein, die Anmeldung zu der vorbereitenden Veranstaltung beinhaltet auch die Nachbereitung. Die genauen Termine werden dir von dem Dozenten im Rahmen des Seminars genannt.
Nein. Die Anmeldung zum EOP ist ausschließlich über das Anmeldeportal auf der Homepage des ZLB möglich. Eine Anmeldung über das LSF oder direkt beim Dozenten wird nicht als Anmeldung gewertet und berechtigt nicht zur Teilnahme am EOP
Wenn du die E-Mail erhalten hast, dass dir verbindlich eine vorbereitende Veranstaltung zugeteilt wurde, ist dir der Platz in der in der E-Mail genannten Veranstaltung sicher.
Du erhältst innerhalb von 1-2 Tagen nach Ablauf der Anmeldefrist eine E-Mail, der du die dir zugeordnete Veranstaltung entnehmen kannst.
Du kannst die vorbereitende Veranstaltung ausschließlich im Rahmen der Restplatzbörse tauschen. Diese findest du hier
Nein, indem du deine neue Veranstaltung in der Restplatzbörse auswählst und bestätigst, wirst du automatisch von der vorher ausgewählten Veranstaltung abgemeldet. Hier kannst du dich für die restlichen Plätze anmelden.
Vereinbare hierzu einen Termin mit der Fachberatung der Fakultät für Bildungswissenschaften .
Nach der Abmeldung musst du dich AUSLOGGEN. Anschließend kannst du dich erneut anmelden.
Ja. Bitte nimm die Abmeldung kurzfristig unter diesem Link vor, um den Platz schnellstmöglich für andere Studierende freizugeben:
Solltest du dich vom EOP im 1. FS abmelden, denke bitte daran, in diesem Semester die Veranstaltungen des alternativen Studienverlaufs im bildungswissenschaftlichen Teilstudiengang zu belegen. Informationen hierzu entnimm den Modulhandbüchern der Fakultät für Bildungswissenschaften.
Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Anmeldung zur vorbereitenden Veranstaltung nur noch über die Restplatzbörse möglich.
Zur Schule
Sobald dir eine vorbereitende Veranstaltung zugeteilt wurde.
Das Praktikum kann nur an einer Schulform absolviert werden, die deinem Studiengang entspricht und auf die die zugeordnete Lehrveranstaltung ausgerichtet ist. Plätze in den Praxisphasen sollen nicht an Schulen, die die Studierenden selbst besucht haben, in Anspruch genommen werden. Dies hat auch den Vorteil, dass du eben nicht als ehemaliger Schüler, sondern als künftiger Kollege wahrgenommen werden.
Siehe Praktikumsordnung §3 (8).
Um die Schulsuche musst du dich in der Regel selbstständig bemühen.
Mögliche Praktikumsschulen in NRW findest du mit Hilfe der Schuldatenbank des Bildungsportals NRW
oder auf der Homepage des ZLB
Teile deine Praktikumsschule dem Praktikumsbüro spätestens vor Beginn der schulischen Praxisphase online über das Anmeldeportal mit.
Weitere Fragen
Bei Fragen wende dich bitte an das Praktikumsbüro. Die aktuellen Sprechzeiten findest du hier
Das Praxissemester (PS)
Anmeldung
Die Anmeldung zum Praxissemester erfolgt ausschließlich über die zentrale Online Plattform zur Vergabe von Praktikumsplätzen (PVP).
Die aktuellen Anmeldefristen für das Praxissemester werden semesterlich bekannt gegeben.
Link: Leitfaden - Anmeldung
Das Praxissemester wird sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester angeboten und sollte jeweils im 2. Fachsemester des Masterstudiengangs absolviert werden. Die folgenden Kalendar geben dir einen zeitlichen Einblick.
Zum schulischen Teil des Praxissemesters anmelden können sich nur Studierende eines Master of Education Studienganges der UDE. Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen sind hier zu finden.
Die Vergabe von Praktikumsplätzen erfolgt auf der Grundlage deiner Einschreibedaten in den Master of Education nach Übertragung in die zentrale Online-Plattform zur Vergabe von Praktikumsplätzen (PVP). Unter Berücksichtigung der Liste deiner 5 Wunsch-Schulen und ggf. deinem gewünschten Ortspunkt, teilt das System dir eine Schule und ein zugehöriges Zentrum schulpraktischer Lehrerausbildung (ZfsL) zu. Weitere Informationen findest du hier .
Bei der Erstellung einer Wunschschulliste ist es empfehlenswert, nicht alle Schulwünsche in den Bereich nur eines einzigen Zentrums für schulische Lehrerausbildung (ZfsL) zu legen. Wir empfehlen dir an einer der Informationsveranstaltungen des Zentrums für Lehrerbildung teilzunehmen. Termine werden auf der Homepage des ZLB und im LehramtsWiki bekannt gegeben.
Nein, die eigenständige Suche einer Schule außerhalb der zentralen Online-Plattform zur Platzvergabe im Praxissemester (PVP) ist nicht möglich.
Nein, es ist nicht möglich, für das Praxissemester eine Schule außerhalb der Ausbildungsregion zu wählen.
Allgemeines
Der Flyer Praxissemester gibt Informationen darüber.
Ja, auf der Seite des Zentrums für Lehrerbildung (ZLB) findest du den Leitfaden
Die Abkürzung bedeutet Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung. Hier absolvieren angehende Lehrkräfte ihren Vorbereitungsdienst und auch der schulpraktische Teil des Praxissemesters wird von den Zentren mitgestaltet.
Spätestens zwei Monate vor Beginn des schulpraktischen Teils ihres Praxissemesters erhältst du eine Zuweisung zu einer Schule und einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL). Ab diesem Zeitpunkt bist du verpflichtet, unverzüglich bei der zuständigen Meldebehörde, ein erweitertes Führungszeugnis gemäß §30a BZRG zur Übersendung an das dich betreuende ZfsL zu beantragen. Ein entsprechendes Formular wird dir über PVP zur Verfügung gestellt.
„Enthält das erweiterte Führungszeugnis eine Eintragung, die eine Beeinträchtigung der Rechte von Schülerinnen und Schülern befürchten lässt, kann der Einsatz an Schulen untersagt werden, soweit dies unter Berücksichtigung des Ausbildungsinteresses der oder des Studierenden, zum Schutz von Schülerinnen und Schülern notwendig ist“ (vgl. Praxissemesterordnung )
Hier findest du die Praxissemesterordnung
Nein. Liegt das erweiterte Führungszeugnis bis zu deinem ersten Praxistag an der Schule deinem zuständigen Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) nicht vor, darfst du nicht an Schule tätig werden. Jeder verstreichende Tag wird dir dann als Versäumnis angerechnet. Bei Versäumnissen von mehr als acht Praktikumstagen muss mit der zuständigen Ausbildungsbeauftragten der Schule geklärt werden, ob diese Tage, unter Berücksichtigung einer Gewährleistung der Ausbildungsziele des Praxissemester, nachgeholt werden können. Ist dies nicht der Fall, so gilt der schulpraktische Teil des Praxissemester als nicht bestanden.
Der schulpraktische Teil kann nur einmal und nur in Gänze wiederholt werden. Nach zweimaligem Nichtbestehen ist es nicht mehr möglich, dein Lehramtsstudium fortzusetzen.
Für die Studierenden besteht im schulpraktischen Teil des Praxissemesters gesetzlicher Unfallschutz nach Maßgabe des §2 des SGB VII. Für Schäden, die Studierende während des schulpraktischen Teils des Praxissemesters verursachen, haften diese selber. Es wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Hier findest du das Merkblatt zum schulpraktischen Teil des Praxissemesters Seite 2
Da das Praxissemester Teil des Studiums ist und kein Arbeits- oder dienstverhältnis zur Schule besteht, ist eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung nicht vorgesehen.
Grundsätzlich ist das zu beachtende Verfahren identisch mit dem bei einer Lehrerin oder Referendarin. Vor oder nach (etwaigem) Antritt des Praxissemesters (PS) ist eine Gefährdungsabklärung von der Schulleitung vorzunehmen. Der so genannte Immunstatus muss vom arbeitsmedizinischen Dienst (BAD) abgeklärt werden.[1]
Wenn der Immunstatus keine Gefährdung von Mutter und werdendem Kind anzeigt, dann steht der Beschäftigung im Schuldienst im Rahmen des PS bis zum gesetzlichen Mutterschutz grundsätzlich nichts entgegen. Zu beachten ist jedoch, dass mit Eintreten des Mutterschutzes eine vollständige Ableistung des Praktikums erfolgt ist. Eine Teilableistung ist nicht möglich.
Weitere Informationen findest du hier
Ja, alle Praxisphasen werden schriftlich im landesweiten Portfolio Praxiselemente festgehalten.
Informationen zur Portfolioarbeit im Praxissemester findest du hier .
Die Abkürzung steht für das Bilanz- und Perspektivgespräch.
Gegen Ende der Praxisphase findet das Bilanz- und Perspektivgespräch (BPG) statt. Dieses Gespräch, das unter Beteiligung einer Seminarausbilderin oder eines Seminarausbilders sowie einer schulischen Vertreterin oder eines schulischen Vertreters stattfindet, dient der individuellen Reflexion und der Klärung Ihrer Fragen zum Selbstkonzept als künftige Lehrkraft. Zur Vorbereitung dient dir dein Portfolio Praxiselemente.
Anprechpartner_innen
Im Leitfaden für das Praxissemester findest du Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen.
Du wirst an deiner Praktikumsschule dem/der zuständigen Ausbildungsbeauftragten zugewiesen. Darüber hinaus wirst du von Mentorinnen und Mentoren in deinen Fächern betreut und beraten.
Die Praxissemesterordnung findest du im Leitfaden auf der Seite des Zentrums für Lehrerbildung (ZLB).
Nicht-Antritt und andere Probleme
Gem. § 3. 4 der Praxissemesterordnung für die Master of Education-Studiengänge an der Universität Duisburg-Essen kann der Praktikumsplatz für das Praxissemester nach Zugang des Zuweisungsbescheides zu deiner Ausbildungsschule und deinem Ausbildungs-ZfsL nur bei Nachweis schwerwiegender Gründe, abgesagt werden. Diese sind unverzüglich und unter Beibringung entsprechender Belege nach Zugang des Bescheides gegenüber dem Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro des ZLB nachzuweisen – andernfalls gilt das Praxissemester als ohne Erfolg abgebrochen und es wird ein Fehlversuch dokumentiert.
Gem. § 3. 4 der Praxissemesterordnung für die Master of Education-Studiengänge an der Universität Duisburg-Essen kann der Praktikumsplatz für das Praxissemester nach Zugang des Zuweisungsbescheides zu deiner Ausbildungsschule und deinem Ausbildungs-ZfsL nur bei Nachweis schwerwiegender Gründe abgesagt werden. Diese sind unverzüglich und unter Beibringung entsprechender Belege nach Zugang des Bescheides gegenüber dem Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro des ZLB nachzuweisen – andernfalls gilt das Praxissemester als ohne Erfolg abgebrochen und es wird ein Fehlversuch dokumentiert.
Hier findest du die Praxissemesterordnung ( Seite 2, §3) .
Schwerwiegende Gründe können z.B. eine plötzlich aufgetretene schwere Erkrankung, ein Unfall oder ein Krankenhausaufenthalt sein. Die Erbringung von Studienleistungen außerhalb des Praxissemesters gilt nicht als schwerwiegender Grund.
Ein Härtefall ist ein atypischer Sachverhalt, der erheblich vom gesetzlich vorgesehenen Normalfall abweicht und deshalb Ausnahmeregelungen oder -entscheidungen gerechtfertigt erscheinen lässt. In besonders zu begründenden Ausnahmefällen (z.B. Betreuung minderjähriger Kinder, Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, Schwangerschaft, Schwerbehinderung/ Gleichstellung) kannst du, bezogen auf das Platzvergabeverfahren im Praxissemester, einen formlosen Antrag auf Zuweisung zur ersten Wunschschule im Zentrum für Lehrerbildung (ZLB), Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro stellen.
Hier findest du die Praxissemesterordnung Seite 2 .
Dies ist bei gleichem Lehramt und identischer Fächerkombination nach persönlicher Vorsprache beider Tauschpartner im Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro im Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) möglich, solange der schulische Teil des Praxissemesters noch nicht begonnen hat.
Während eines Urlaubssemesters hast du weiterhin den Studierendenstatus. Es können jedoch keine Prüfungs- und Studienleistungen erbracht werden. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt bei der Beurlaubung wegen Kindererziehung und Pflege eines Angehörigen.
Hier geht es zum Studierendensekretariat - Beurlaubung .
Anerkannt werden kann ein erfolgreich an einer anderen Universität abgeschlossenes Praxissemester, oder auch ein erfolgreich absolvierter Vorbereitungsdienst (Referendariat) zu einem Lehramt (vgl. GPO für alle Schulformen ab 16/17 §12 (2) der UDE). Die (Teil-)Anerkennung von z.B. Vertretungslehrtätigkeiten auf das Praxissemester ist nicht möglich.
Leistungen und Verbuchung
Einer deiner Betreuer des ZfsL tätigt die erforderliche Eintragung über das gesamte schulische Praxissemester in PVP. Das ZLB übermittelt die Eintragung aus PVP zur Verbuchung deiner Creditpoints (CP) bis Ende des Semesters an das Prüfungswesen der UDE. Es werden nicht die 13 CP dieser Ausbildungsphase einzeln ausgewiesen, sondern bei Abschluss des Moduls (also nach erfolgreichem Abschluss aller Modulteilprüfungen) die gesamten 25 CP.
Nein, eine Verkürzung des Praxissemesters ist laut nicht möglich (siehe Praxissemesterordnung §2 (5) und §4(3))
Das Modul Praxissemester umfasst 25 CP. Diese gliedern sich in 12 CP für den universitären Teil und 13 CP für den schulpraktischen Teil.
Der schulpraktische Teil des Praxissemesters bleibt unbenotet und schließt mit dem Bilanz und Perspektivgespräch (BPG) ab. Die Gesamtnote des Moduls Praxissemester errechnet sich als Durchschnitt aus den drei Teilnoten des universitären Teils und fließt mit einem Punktgewicht von 25 CP in die Masternote ein.
Das Praxissemester ist erfolgreich abgeschlossen, wenn du den Nachweis über die Durchführung des Bilanz- und Perspektivgespräches sowie den Nachweis über die abgeleistete Ausbildungszeit am Lernort Schule erhalten und die Modulteilprüfungen in deinen Fächern mit einer Gesamtnote bestanden haben.
Die Nachweise der Schule und des ZfsL erhält die Universität elektronisch über PVP.
Weitere Informationen findest du im Praxissemester Leitfaden
Das Bilanz- und Perspektivgespräch und das Bestehen des schulpraktischen Teils werden dir vom ZfsL in PVP bestätigt. Das Zentrum für Lehrerbildung leitet diese Daten an das Prüfungswesen weiter. Die Bestätigungsformulare über die Durchführung des BPG und der Praktikumseinrichtung dokumentierst du in deinem Portfolio Praxiselemente.
Während des Praktikums
Die Ausbildung im Modul Praxissemester findet an drei Lernorten statt. Diese sind:
- die Universität Duisburg-Essen,
- das zugewiesene Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL)
- die zugewiesene Praktikumsschule der Ausbildungsregion
Im Krankheitsfall oder Fällen der Abwesenheit aus schwerwiegenden Gründen hat die Studierende/der Studierende im Praxissemester die Schule und das ZfsL umgehend über die Dauer der Abwesenheit zu informieren. Nach dem dritten Fehltag in Folge ist der Schule unaufgefordert eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen (vgl. Praxissemesterordnung §4 ).
Ja, versäumte Zeiten müssen nachgeholt werden. Bei Versäumnissen von mehr als acht Praktikumsschultagen ist mit der oder dem Ausbildungsbeauftragten der Schule zu klären, ob und gegebenenfalls wie nicht absolvierte Praktikumstage nachgeholt werden können, so dass die Möglichkeit des Erreichens der Ausbildungsziele des Praxissemesters gewährleistet bleibt (vgl. Praxissemesterordnung §4 ).
Du kannst an Schulausflügen und/oder Wandertagen etc. teilnehmen, wenn seitens der Schule sichergestellt wird, dass du im Rahmen dieser Veranstaltung keine Aufsichtspflicht übernimmst. (vgl. Erlass Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen, Punkt 5 (8))
Weitere Informationen findest du hier
Eine temporäre Freistellung vom schulpraktischen Teil des Praxissemesters ist zur Ableistung einzelner Prüfungsleistungen mit Anwesenheitserfordernis möglich.
(vgl. Praxissemesterordnung §4(3))
Hier findest du die Praxissemesterordnung
Du kannst während deines Praxissemesters tageweise von der Anwesenheitspflicht am Lernort Schule durch die Schulleitung befreit werden, ohne dass dafür die Entscheidung der Hochschule eingeholt werden muss. Dies betrifft insbesondere folgende Anlässe:
- Niederkunft der Lebenspartnerin,
- Tod eines Angehörigen ersten Grades,
- schwere Erkrankung eines Angehörigen, soweit er/sie im selben Haushalt lebt,
- Kinderbetreuung bei Ausfall der Betreuungssituation und vergleichbare Situationen.
Lege der Schulleitung bitte geeignete Nachweise und Bescheinigungen vor.
Zeitliches
Zu Beginn des Praxissemesters bietet das für dich zuständige ZfsL an mehreren einführenden Studientagen überfachliche und fachliche Veranstaltungen an. Erst nach diesen verpflichtenden Auftaktveranstaltungen am ZfsL beginnt dein Einsatz an der Praktikumsschule.
Du wirst in einem Gesamtumfang von ca. 250 Zeitstunden an der Schule tätig sein. Darin enthalten sind 50 - 70 Unterrichtsstunden für Unterrichtsvorhaben und Hospitationen sowie die Erkundung des Berufsfelds Schule sowie u.a. den schulische Teil zur Durchführung der Studienprojekte aus den Vorbereitungs- und Begleitveranstaltungen der Universität.
Genauere Informationen findest du hier .
Um während des Praxissemesters eine möglichst kontinuierliche Anwesenheit an der Schule zu ermöglichen, finden diese Begleitveranstaltungen in einem UDE-spezifischen Blocktagemodell in Blended-Learning-Formaten statt.
Mehr Informationen gibt es hier
Einen Kalender, der Auskunft über den zeitlichen Ablauf des Praxissemesters bietet findest du im Leitfaden Praxissemester.
Weitere Informationen findest du hier hier
Unterrichtsvorhaben
Im Rahmen eines Unterrichtsvorhabens wirst du aktiv hospitieren, eigenständig einzelne Unterrichtselemente, Einzelstunden und/oder mehrere zusammenhängende Unterrichtsstunden planen und durchführen. Dabei werden eigenständige Unterrichtselemente unabhängig von ihrem Zeitumfang als Unterrichtsstunde gezählt. Die Unterrichtsvorhaben ermöglichen dir eine professionsorientierte Selbsterkundung in Bezug auf dein eigenes professionelles Selbstkonzept.
Du führst mindestens ein Unterrichtsvorhaben in jedem Unterrichtsfach im Umfang von jeweils 5-15 Unterrichtsstunden durch. Im Lehramt Grundschule bezieht sich der Gesamtumfang von 50-70 Unterrichtsstunden auf die drei Lernbereiche. Du kannst, wo möglich, deine Unterrichtsvorhaben mit deinen Studienprojekten der Universität verbinden.
Die Lehrkräfte unterstützen dich bei der Planung, Durchführung und Reflexion deiner Unterrichtsvorhaben. Darüber hinaus erhältst du in deinen Fächern mindestens zwei individuelle Praxisberatungen von Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern deines ZfsLs jeweils unter einem zuvor vereinbarten fachdidaktischen und einem überfachlichen Beobachtungsaspekt.
Der schulische Teil deiner Praxissemesterphase bleibt unbenotet.
Quellen/weitere Informationen
- Fragen zum Master (Bereich Master Lehramt)
- Das Praktikumsbüro
- Fragen zum Masterstudium der WIWI
- Leitfaden zum Praxissemester
- Praxissemesterordnung
Dieser Artikel ist gültig bis 2017-10-01