FAQ: Nach dem Studium Antworten: Unterschied zwischen den Versionen

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=====Frage 7: Woher kriegt man denn eine vorläufige Bescheinigung über abgelegte Prüfungen?=====
=====Frage 7: Woher bekomme ich denn eine vorläufige Bescheinigung über abgelegte Prüfungen?=====
*Das [[Landesprüfungsamt I NRW (LPA)|LPA]] stellt solche Bescheinigungen aus.
*Das [[Landesprüfungsamt I NRW (LPA)|LPA]] stellt solche Bescheinigungen aus.
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=====Frage 8: Was passiert, wenn ich mein Studium nicht rechtzeitig abschließen kann, nachdem ich mich für den Vorbereitungsdienst beworben habe?=====
=====Frage 8: Was passiert, wenn ich mein Studium nicht rechtzeitig abschließen kann, nachdem ich mich für den Vorbereitungsdienst beworben habe?=====

Version vom 6. März 2014, 15:31 Uhr



FAQs im LehramtsWiki




Vorbereitungsdienst

Frage 1: Wo muss ich mich für den Vorbereitungsdienst bewerben?
  • Eine Bewerbung kann online über das Portal SEVON des Schulministeriums NRW erfolgen.

SEVON Online 

Frage 2: Wann sind die Einstellungstermine?
  • Einstellungstermin ist jeweils der 1.Mai eines Jahres. Bei hohem Bedarf auch der 1.11.

Genaue Informationen findest du hier.

Frage 3: Welche Seminarstandorte gibt es?
  • Nicht alle Seminarstandorte sind für alle Fächerkombinationen, Einstellungstermine und Schulformen (GyGe, GHR, BK) geöffnet.

Da sich das Angebot für jede Schulform und Fächerkombination unterscheidet, gibt es für jeden Bewerbungstermin eine neue Zusammensetzung.


Frage 4: Kann ich einen Wunschort angeben?
  • Die Zuteilung erfolgt automatisch nach sozialen Kriterien und Fächerkombination. Grundsätzlich kann man seine Chancen erhöhen, in dem man 4 Präferenzen angibt. Ohne diese, wird man einem alternativen Seminarort zugeteilt.Eine Garantie kann nicht gegeben werden.


Frage 5: Welche sozialen Kriterien gibt es?
  • Für jedes einzelne soziale Kriterium gibt es eine bestimmte Anzahl von Punkten, die die Bewerbung auf einen bestimmten Seminarort eröhen. Hier ist eine Übersicht über die Kriterien und die Punktzahl.Wichtig: Für alle Kriterien gilt der schriftliche Nachweis!


Vergabe von Sozialpunkten

Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft 3 Punkte
Alleinige Verantwortung für einen anerkannten Pflegefall 12 Punkte
Mitbetreuung eines Pflegefalls 4 Punkte
Alleinstehende(r) mit minderjährigen Kind(ern)im eigenen Haushalt 9 Punkte
Ortsgebundenes Ausbildungsverhältnis oder Beschäftigungsverhältnis der Partnerin / des Partners (im Falle der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, gilt nicht für die eheähnliche Gemeinschaft) 2 Punkte
Minderjährige Kinder pro Kind 4 Punkte
Kinder mit nachgewiesenen gesundheitlichen oder erzieherischen Problemen 2 Punkte
Schwerbehinderung je nach GdB 5-10 Punkte
Schwerbehinderten gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber 5 Punkte
Sonstige soziale Gründe nach Anerkennung durch die Bezirksregierung 1 Punkt
Mitgliedschaft in einer gewählten Vertretung kommunaler Gebietskörperschaften (z.B. Ratsmandat bei einer Kommune) 9 Punkte

Frage 6: Mir wurde ein Seminarstandort weit weg zugeteilt - was kann ich machen?
  • Leider kann man da nicht viel machen. In außerordentlichen Härtefällen kann es zu einer neuen Entscheidung kommen. Dazu sollte die zustände Bezirksregierung kontaktiert werden. Alternativ kann man seinen Seminarstandort in einer der Tauschbörsen: Tauschbörse Bezreg. Münster  oder Referendar.de  anbieten.


Frage 7: Woher bekomme ich denn eine vorläufige Bescheinigung über abgelegte Prüfungen?
  • Das LPA stellt solche Bescheinigungen aus.


Frage 8: Was passiert, wenn ich mein Studium nicht rechtzeitig abschließen kann, nachdem ich mich für den Vorbereitungsdienst beworben habe?
  • In diesem Fall verfällt die Bewerbung. Im nächsten Turnus ist eine erneute Bewerbung möglich.


Frage 9: Wo kann ich meine unbeantworteten Fragen zum Vorbereitungsdienst stellen?


Frage 10: Kann ich mich nach meiner letzten Prüfung (EWAK) direkt für den Vorbereitungsdienst bewerben?
  • Ja, das Prüfungsamt wird dir rechtzeitig das Zeugnis ausstellen, damit du es bis zur Einreichfrist nachreichen kannst.
  • Nachreichfristen für das Zeugnis erfährst du auf der SEVON-Seite .
  • Bitte unbedingt die Abgabefrist für die Staatsexamensarbeit beachten (nicht zu spät)! Eine zu spät abgegebene Staatsexamensarbeit kann die rechtzeitige Ausstellung des Zeugnisses verhindern.



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