FAQ: Staatsexamen (LPO 2003)
Inhaltsverzeichnis
Prüfungsunterlagen Erstes Staatsexamen
Der schwarze Postkasten an der Außenstelle Essen hat ausgedient. Du kannst deine Prüfungsunterlagen persönlich während der Kernarbeitszeiten (Mo-Do von 9:00-15:00 Uhr und Fr von 9:00-14:00 Uhr) bei einer Mitarbeiterin des LPA abgeben. Die Unterlagen können sofort geprüft und Nachfragen geklärt werden.
ESL Grund- und Hauptstudium
Für Fragen zum Grund- oder/und Hauptstudium (Scheine, Teilnahme- und Leistungsnachweise, fachpraktische Tätigkeiten, ... ) wende dich bitte an Catharina Suttkus .
Informationen, die die auslaufenden Lehramtsstudiengänge nach LPO 2003 (Staatsexamen) betreffen, werden wir künftig mit zurückgestellter Priorität überarbeiten.
Beratung LPO 2003 Studierende
Im Hinblick auf die Auslaufregelung der Universität Duisburg-Essen vom 22. Oktober 2010 stehen dir bei Beratungsbedarf und bei Fragen zum Studium, z. B. bezüglich des Verfahrens zur Prüfungsanmeldung oder zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, sowie beim Wunsch nach einem Studiengangwechsel in die gestufte Lehrerbildung (Bachelor/Master) oder nach einer persönlichen Um- und Neuorientierung (Stichwort: Alternativen zum Lehramtsberuf), verschiedene Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und Angebote zur Verfügung.
Für Studierende der auslaufenden Lehramtsstudiengänge nach LPO 2003 gibt es spezielle Beratungsmöglichkeiten.
Weitere Beratungsstellen findest du hier:
- Zusammenstellung von Beratungsangeboten oder
-
Kategorie
Beratungsangebote im LehramtsWiki.
Alle UDE-Beratungsstellen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf einen Blick gibt es auch in einer Broschüre : Das Beratungsverzeichnis (ABZ).
Fachdidaktische Praktika
Sofern die Praktikumsschule nicht durch die begleitende Lehrveranstaltung vorgegeben ist, kümmerst du dich selbstständig um einen Praktikumsplatz an einer Schule. Mit Hilfe der Schuldatenbank des Schulministeriums NRW können Schulen in ganz Nordrhein-Westfalen nach zahlreichen Kriterien gesucht werden.
Das fachdidaktische Praktikum meldest du online über das Praktikumsbüro an. Bei der Online-Anmeldung benennst du das Fach, in dem du die begleitende Lehrveranstaltung belegst/belegt hast, und deine Praktikumsschule.
Der Abschluss erfolgt mit Leistungsnachweis, die Bedingungen werden vom Fach vorgegeben. Die erfolgreiche Teilnahme wird von den jeweils verantwortlichen Fakultäten bescheinigt. Weitere Informationen und Vorgaben sowie den Standardvordruck zum Nachweis der fachdidaktischen Praxisphasen findest du im Downloadbereich des Praktikumsbüros für Lehramtsstudiengänge (PfL).
Wechsel der Studienordnung
An der UDE wird in die auslaufenden Fächer mit Abschluss Erstes Staatsexamen (LPO 2003) nicht mehr eingeschrieben. Du kannst dich in die Bachelorstudiengänge umschreiben. Eine automatische Umschreibung in den LA Bachelor/Master erfolgt nicht, da im Falle eines Wechsels der Studienordnung eine Einstufungsbescheinigung und evtl. eine Bewerbung um einen Studienplatz erforderlich ist. Über das Verfahren kannst du dich hier informieren: Verfahren zur Anerkennung von Studienleistungen
und Bewerbung für das höhere Fachsemester
.
Die zulässigen Fächerkombinationen des Bachelorstudiengangs mit Lehramtsoption können ggf. von denen der LPO 2003 abweichen. Für die meisten Unterrichtsfächer – auch in höheren Fachsemestern – gelten außerdem Zulassungsbeschränkungen. Im LehramtsWiki findest du Informationen zu den Lehramtsstudiengängen, zur Studienstruktur, den möglichen Fächerkombinationen und zu bestehenden Zugangsvoraussetzungen.
Bei einem Wechsel von LPO 2003 in die gestufte Lehrerbildung (Bachelor/Master) erfolgt die Einstufung in ein höheres Fachsemester nach vorausgegangenem Antrag auf Anerkennung deiner bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen. Grundsätzlich ist dies sowohl zum Sommersemester als auch zum Wintersemester möglich.
ACHTUNG: Bitte beachte unbedingt die Ausschlussfristen zur Antragsstellung! Sie liegen zeitlich VOR den Bewerbungsfristen!
Deine Anträge auf Anerkennung stellst du pro Fach/Lernbereich. Sie müssen bis spätestens zu diesen Terminen im Bereich Prüfungswesen eingegangen sein:
- 15. Januar für das jeweilige Sommersemester
- 15. Juli für das jeweilige Wintersemester
Verbindliche Auskunft über Anrechnungshöhe/Fachsemester erhältst du nach Prüfung deiner Anträge. Mit deinem Einstufungsbescheid bewirbst du dich um einen Studienplatz im höheren Fachsemester
, abhängig davon, ob der gewünschte Studiengang in dem Fachsemester, für das die Einstufung erfolgt ist, zulassungsbeschränkt ist. Die Bewerbungsfrist für höhere Fachsemester endet jeweils am 15. September (WiSe) bzw. 15. März (SoSe).
Um alle Abläufe im Blick zu haben und keine Termine zu verpassen, stellt dir das Studierendensekretariat eine Checkliste zum Download zur Verfügung.
Bei Fragen zur Antragsstellung, Anrechnung und Anerkennung kannst du dich an das Einschreibungs- und Prüfungswesen und an die Studienfachberaterinnen und -berater deiner Fächer wenden.
- Die aktuelle Übersicht über die Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter im Bereich Prüfungswesen
(Zuständigkeit nach Fächern) ist hier
zu finden.
- Die aktuelle Übersicht über die Studienfachberaterinnen und -berater im BA/MA Studium ist hier
zu finden.
- Die aktuelle Übersicht über die Studienfachberaterinnen und -berater im LPO 2003 Studium ist hier
zu finden.
ACHTUNG: Wenn du dich derzeit bereits im Staatsprüfungsverfahren gemäß LPO 2003 befindest und diese Staatsprüfung im Rahmen der vorgegebenen Terminregelungen nicht abschließen kannst, bietet das LPA dir die Möglichkeit auf schriftlichen Antrag und nach persönlicher Beratung das Prüfungsrechtsverhältnis mit dem Landesprüfungsamt beenden zu können. Voraussetzung hierfür ist, dass die schon erbrachten Prüfungsleistungen mit mindestens „ausreichend (4,0)“ abgeschlossen sein müssen.
Nur nach genehmigter Beendigung des Prüfungsrechtsverhältnisses seitens des LPA hast du die Möglichkeit, dich bundesweit in einen Bachelor-/Master Lehramtsstudiengang nach Wahl einzuschreiben und diesen mit dem Master of Education abzuschließen.
Wende dich zur persönlichen Beratung an das Landesprüfungsamt.
Examen
Es werden aktuell keine Veranstaltungen mehr angeboten.
In der Übersicht des LPA kann die genaue Prüfungsanzahl für die jeweilige Schulform entnommen werden:
Prüfungsleistungen - Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen .
- Du kannst dich für das Examen anmelden, sobald das Zwischenprüfungszeugnis für alle Fächer (außer DGM / DGD) vorhanden ist. Für die schriftlichen Prüfungen und das Erziehungswissenschaftliche Abschlusskolloquium gibt es beim Prüfungsamt bestimmte Anmeldefristen
.
- Die mündlichen Prüfungen werden vom Bereich Prüfungswesen der UDE koordiniert und müssen mindestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin angemeldet werden. Eine Erstanmeldung beim Landesprüfungsamt geht dem voraus. Prüfungskorridore für das laufende Jahr
.
- !!NEU!!: Anmeldungen und Rückfragen zu mündlichen Prüfungen gemäß LPO 2003 erfolgen ab sofort beim Landesprüfungsamt (LPA)
.
- Das Meldeverfahren
wird auf den Seiten des Landesprüfungsamts beschrieben. Bitte beachte die Informationen und Hinweise
zum Verfahren und zu den Leistungen gemäß Lehramtsprüfungsordnung (LPO 2003) und die weiteren Informationen zu Meldeverfahren und Studienabschluss LPO 2003
sowie veröffentlichte Prüfungszeiten und -korridore
. Falls doch noch eine offene Frage besteht, kann die Telefonsprechstunde des Landesprüfungsamts genutzt werden: Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner (LPA Essen)
.
Zu Prüfungen des Ersten Staatsexamens berät dich das Landesprüfungsamt I NRW (LPA).
Weitere Informationen findest du in unserem Artikel Landesprüfungsamt und auf den Seiten des Landesprüfungsamts - Erste Staatsprüfung .
Das Meldeverfahren wird auf den Seiten des Landesprüfungsamts beschrieben. Bitte beachte die Informationen und Hinweise
zum Verfahren und zu den Leistungen gemäß Lehramtsprüfungsordnung (LPO 2003) und die weiteren Informationen zu Meldeverfahren und Studienabschluss LPO 2003
sowie veröffentlichte Prüfungszeiten und -korridore
. Falls doch noch eine offene Frage besteht, kann die Telefonsprechstunde des Landesprüfungsamts genutzt werden: Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner (LPA Essen)
.
ESL
Eine Absprache mit der gewünschten Prüferin oder dem Prüfer ist nicht mehr möglich. Zur Anmeldung wird ein Formular eingereicht auf dem 5 Prüferinnen und Prüfer vermerkt sein müssen, die erste Prüferin oder der erste Prüfer der Liste ist dabei mit Priorität 1 belegt usw. Die Zuteilung des Prüfers erfolgt in dem Rahmen, dass genügend Zeit bleibt, sich mit dem Prüfer abzusprechen und sich vorzubereiten.
Ab sofort findet man im ESL Web bzw. künftig auch im Anhang der Meldeunterlagen des Prüfungsamtes dieses Formular, indem die oder der Erstprüfer-Vorschlag für das Prüfungsfach Erziehungswissenschaft mitgeteilt wird. Das Formular muss in einfacher Ausfertigung unterschrieben bei R09 S03 B94 (am Briefkasten an der Säule) abgegeben werden. Sollte man sich zeitgleich für die beiden Prüfungen anmelden, so sind zwei Formblätter erforderlich.
Die Abgabefrist liegt jeweils parallel zu den Terminen für die Einreichung der Meldeunterlagen beim Prüfungsamt: 30. April bzw. 31. Oktober.
Alle anderen Fächer
- In allen anderen Fächern spricht man sich für die Prüfung direkt mit der Prüferin oder dem Prüfer ab.
- Für die mündliche Prüfung ist eine Anmeldung beim Zentralen Prüfungsamt 4 Wochen vorher (besser jedoch 6-8 Wochen) erforderlich.
- Nach Absprache mit der gewünschten Prüferin oder dem Prüfer für die schriftlichen Prüfungen, erfolgt die Anmeldung beim Landesprüfungsamt in den dafür vorgesehenen Anmeldefristen
.
- Themengebiete und Aufgaben in der schriftlichen Prüfung beziehen sich auf die Gegenstände und Inhalte des vom Studierenden angegebenen und mit Leistungsnachweis testierten Moduls. Absprachen von Themenstellungen und zu inhaltlichen Details der Klausuranforderungen sind nicht zulässig.
- Bei mündlichen Prüfungen empfiehlt es sich, mit der Prüferin oder dem Prüfer prüfungsrelevante Fragen im Vorfeld abzuklären. Nicht zulässig sind Absprachen über Prüfungsthemen und den Verlauf der mündlichen Prüfung, sowie „Thesenpapiere“ und/oder Materialunterlagen seitens des Prüflings in der Prüfung.
- Hinweise des Landesprüfungsamtes finden sich hier
Das Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium ist die letzte mündliche Prüfung zum Abschluss des ersten Staatsexamens mit einer Dauer von 45 Minuten. Mehr Informationen dazu auf unserer Seite Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium.
Das Meldeverfahren wird auf den Seiten des Landesprüfungsamts beschrieben. Bitte beachte die Informationen und Hinweise
zum Verfahren und zu den Leistungen gemäß Lehramtsprüfungsordnung (LPO 2003) und die weiteren Informationen zu Meldeverfahren und Studienabschluss LPO 2003
sowie veröffentlichte Prüfungszeiten und -korridore
. Falls doch noch eine offene Frage besteht, kann die Telefonsprechstunde des Landesprüfungsamts genutzt werden: Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner (LPA Essen)
.
Zu Prüfungen des Ersten Staatsexamens berät dich das Landesprüfungsamt I NRW (LPA). Weitere Informationen findest du in unserem Artikel Landesprüfungsamt und auf den Seiten des Landesprüfungsamts - Erste Staatsprüfung .
Nach nicht bestandener Erster Staatsprüfung wird dir auf Antrag durch das Landesprüfungsamt eine Fristverlängerung für Wiederholungsprüfungen gewährt. (§ 20 Abs. 4 LABG 2016 ).
- Das Prüfungsamt ist bemüht alle Termine frühstmöglich mitzuteilen. Du hast dich mit den Vorbereitungen auf deine individuellen Prüfungen für den gesamten vom LPA angezeigten Prüfungskorridor einzurichten.
- Meist geschieht dies 10 Tage vor dem ersten möglichen Examenstermin (schriftlich), in Kürze danach die anderen Prüfungen (mündlich). Sowohl Ende Februar, als auch Ende September.
- Beim mündlichen Examen werden die Prüfungstermine vom Zentralen Prüfungsamt vergeben. Mehr zu diesem Thema findest du hier: Mündliches Examen.
Melde dich in der (Telefon)-Sprechstunde beim LPA, der Grund kann dir dann am schnellsten genannt werden. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner (LPA Essen) .
Gemäß § 22 (3) LPO 2003 kannst du bis eine Woche vor dem festgesetzten Termin (e-)schriftlich und ohne Angabe von Gründen von einer Prüfung zurücktreten. Ein kurzfristigerer Rücktritt bedarf eines Genehmigungsantrages mit ausreichender Begründung - § 23 LPO 2003. Im Falle eines vom LPA genehmigten Rücktritts muss der entsprechende Prüfungsteil neu angemeldet werden.
Gemäß „alter“ Lehramtsprüfungsordnung § 22 resp. § 23 LPO 1994-2000 kannst du nur mit triftiger Begründung von der Prüfung zurücktreten. Bei Krankheit ist zusammen mit dem formlosen Rücktrittsantrag ein Attest mit Diagnose und voraussichtlicher Dauer der Krankheit einzureichen. Die entsprechende Prüfung findet nach Genehmigung des Rücktritts durch das LPA im darauf folgenden Prüfungszeitraum statt.
– Quelle: Webseite LPA
Das Ergebnis einer mündlichen Prüfung erfolgt unmittelbar im Anschluss der Prüfung. Bei einer schriftlichen Prüfung muss auf die Korrektur des Erst-, Zweit- und ggf. Drittprüfers gewartet werden. Je nach Beanspruchung und Auslastung der Prüferinnen und Prüfer kann dies 2-5 Monate dauern. Es ist aber in Ordnung, bei Fristengpässen die Prüfer und das Prüfungsamt auf deine Eile hinzuweisen. Die fristgerechte und frühzeitige Abgabe der Examensarbeit ist dafür die Voraussetzung.
- Fall 1 - § 22 (1) LPO 2003: Die Meldung zur Prüfung erfolgt in der Regelstudienzeit; d. h. diese Prüfungen jeder Form (Schriftliche Prüfungen, Mündliche Prüfungen, Schriftliche Hausarbeit, Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium) gelten im Fall des Nichtbestehens als nicht unternommen. Die Prüfung kann in der gleichen Form oder einer anderen Form wiederholt werden; die Schriftliche Hausarbeit kann in dem gleichen oder in einem anderen Fach unter anderer Themenstellung wiederholt werden.
- Fall 2 - § 22 (2) LPO 2003: Die Prüfung wird abgelegt in der Regelstudienzeit; d. h. eine einmalige Wiederholung zur Notenverbesserung ist möglich. Dies gilt für Mündliche und Schriftliche Prüfungen sowie das EWAK (und nicht für die Schriftliche Hausarbeit). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholung zur Notenverbesserung ist bis zum Beginn des darauf folgenden Semesters (d. h. 01. Oktober bzw. 01. April eines Jahres - spätester Eingang im Landesprüfungsamt) zu stellen. Die Prüfung muss in der gleichen Form wiederholt werden.
- Du darfst das Examen frühstens im Folgesemester wiederholen. Einreichfristen sind für solche Situationen erweitert worden (Weitere Hinweise
).
- Aktuell: Termine für Wiederholungsprüfungen Lehramt GHR (Gs und HRGe)
Zur Akteneinsicht musst du nur einen schriftlichen Antrag stellen. Du wirst dann über den Termin benachrichtigt, der ca. alle 3 Wochen stattfindet.
Staatsexamensarbeit
- Die Anmeldung zur Examensarbeit soll für GHR-Studierende spätestens während des sechsten, für GyGe- und Bk-Studierende spätestens während des achten Semesters erfolgen.
- Grundsätzlich ist die Anmeldung zur Examensarbeit zu jeder Zeit möglich. Bitte beachte unbedingt folgende Hinweise des Landesprüfungsamt (LPA) für die Examensarbeit: Hinweise zum Prüfungsverfahren
und Meldeverfahren für Prüfungsleistungen
sowie Meldung zur Schriftlichen Hausarbeit
und Fristensetzung Abgabe der Schriftlichen Hausarbeit
- Grundsätzlich muss die Arbeit wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und darf 60 Seiten Reintext nicht überschreiten. Das Landesprüfungsamt (LPA) hat Hinweise für die Examensarbeit veröffentlicht: Hinweise zum Prüfungsverfahren
.
- Auf die weiteren Vorgaben einigen sich Prüfer und Studierender.
- Unter Zitat findest du nützliche Hinweise.
- Der Abgabetermin der Examensarbeit ist nach 3 Monaten, der genaue Termin wird per Post verschickt.
- Für die Bewilligung einer Fristverlängerung von bis zu zwei Monaten infolge der Anfertigung von Versuchsreihen oder der empirischen Gewinnung von Materialien muss dem Prüfungsamt unverzüglich nach Bekanntgabe des Themas ein Antrag mit ausführlicher Begründung - vom Themensteller befürwortet - eingereicht werden.
- Die Arbeit kann an Werktagen bis 16:00 Uhr eingereicht werden, alternativ ist die Zustellung per Post.
- Fällt der Abgabetermin auf einen Sonn- oder Feiertag, so gilt der erste darauf folgende Werktag - i.e. Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag - als Abgabetermin.
- Zustellung per Post: (Spätestens) am Tag der Abgabe per Einschreiben verschicken und Quittung aufbewahren.
- Bitte beachte die Hinweise zum Prüfungsverfahren
und die Fristensetzung Abgabe der Schriftlichen Hausarbeit
- Die Examensarbeit muss in gebundener Form abgegeben werden (Hardcover, Softcover, Leim oder Heißleim), sodass keine Blätter mehr ausgetauscht werden können.
- Nicht erlaubt sind somit Coil, Ring-Wire, etc.
- Das Thema der schriftlichen Hausarbeit muss eine klar umrissene wissenschaftliche Fragestellung aus einem der Prüfungsgebiete gemäß Studienordnung zum Gegenstand haben. Das Thema muss den Prüfungsanforderungen entsprechen und in der Regel aus dem Studiengang oder einem Modul des Studiengangs erwachsen sein.
- Quelle: LPO 2003
- Meist entsteht das Thema in einem Gespräch mit der betreuenden Professorin oder Professor (Sprechstunde).
- Das Thema darf einem Thema in anderen Examen nicht gleichen.
- Die Staatsarbeit darf einmal wiederholt werden.
- Die Arbeitsgruppe Bildungsforschung (Leitung: Prof. Dr. I. van Ackeren) bietet eine Liste mit Themen für die schriftliche Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung auf ihrer Homepage
an.
- Es muss eine prüfungsberechtigte Professorin oder Professor sein, der im Einvernehmen mit dem Prüfling das Thema vorschlägt.
- Quelle: Lehramtsprüfungsordnung (LPO), §17
- Prüfungsberechtigte Professorinnen und Professoren
Erweiterungsfach
Nach bestandener Erster Staatsprüfung für ein Lehramt können Erweiterungsprüfungen abgelegt werden (vgl. LPO 2003 § 29 ), also nach dem Abschlusskolloquium.
Bitte beachte hierzu auch die Hinweise zur Auslaufregelung (siehe nächste Frage)!
Auslaufregelung
Nach Auskunft des zuständigen Landesprüfungsamtes sind bei Meldung und Ablegung der Prüfungen gemäß der im Web veröffentlichten Zeitschienen (vgl. Erste Staatsprüfung ) Wiederholungsprüfungen im Falle nicht bestandener Prüfungsleistungen noch bis zum Ende des Sommersemesters (30. September 2017 resp. 2018) möglich.
Da die Erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquia als zeitlich letzte Prüfungsleistung grundsätzlich im Juni/Juli des Jahres stattfinden, müssen alle Prüfungsleistungen, schriftliche und mündliche, vor Beginn des Prüfungskorridors für das Abschlusskolloquium I./2018 erbracht, d.h. abgelegt sein.
Die vorgenannten Zeitschienen gelten auch für Erweiterungsprüfungen gemäß § 29 LPO 2003 sowie den Erwerb eines weiteren Lehramtes gemäß § 41 LPO 2003.
Weitere Informationen findest du auf der Staatsexamen-Beratungs Seite.
Wenn du besondere Härtefalltatbestände erfüllst, sind nach § 20 Abs. 4 LABG 2016 auf Antrag Fristverlängerungen durch das Landesprüfungsamt möglich. Ebenso wird dir nach nicht bestandener Erster Staatsprüfung eine Fristverlängerung für Wiederholungsprüfungen gewährt.
Wende dich zur persönlichen Beratung an das Landesprüfungsamt.
Dieser Artikel ist gültig bis 2022-01-04