Fachbereichsrat

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Beschlussorgan jedes Fachbereichs ist der Fachbereichsrat, der sich aus ProfessorInnen, Studierenden, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen MitarbeiterInnen zusammensetzt.


Stimmberechtigte Mitglieder des Fachbereichsrates sind:

  • acht VertreterInnen oder Vertreter aus der Gruppe der HochschullehrerInnen
  • je zwei VertreterInnen oder aus der Gruppe der akademischen MitarbeiterInnen und der Gruppe der weiteren MitarbeiterInnen und Mitarbeiter
  • drei VertreterInnen aus der Gruppe der Studierenden.

Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die der VertreterInnen der anderen Gruppen zwei Jahre.


Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Fachbereichsrates sind

  • die Mitglieder des Dekanats


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