Fachgebundene Hochschulreife: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Fachgebundene Hochschulreife (fachgebundenes Abitur) ist in Deutschland ein höherer Schulabschluss, der zum Studium bestimmter Fachrichtungen, Fächer (bzw. Studiengänge) an Hochschulen (wie z. B. Universitäten, Technischen Hochschulen, Fachhochschulen etc.) berechtigt.
{{Teaser|Text=Die Fachgebundene Hochschulreife (fachgebundenes Abitur) ist in Deutschland ein höherer Schulabschluss, der zum Studium bestimmter Fachrichtungen, Fächer (bzw. Studiengänge) an Hochschulen (wie z. B. Universitäten, Technischen Hochschulen, Fachhochschulen etc.) berechtigt.}}Im Gegensatz zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) beinhaltet die fachgebundene Hochschulreife – das fachgebundene Abitur – nur eine Fremdsprache. Mit einer zusätzlichen Abschlussprüfung in einer zweiten Fremdsprache wird die allgemeine Hochschulreife – das sogenannte „Vollabitur” – erworben.


Im Gegensatz zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) beinhaltet die fachgebundene Hochschulreife – das fachgebundene Abitur – nur eine Fremdsprache. Mit einer zusätzlichen Abschlussprüfung in einer zweiten Fremdsprache wird die allgemeine Hochschulreife – das sogenannte „Vollabitur” – erworben.
<blank text="Weitere Informationen zum Studium an der UDE">https://www.uni-due.de/faq-studium/schulabschluss_antworten.php</blank>.


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==Siehe auch==
*<blank text="Fachhochschulreife">http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/informationen-zu-bildungsgaengen/fachoberschule/</blank>


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Version vom 20. Mai 2015, 14:27 Uhr

Die Fachgebundene Hochschulreife (fachgebundenes Abitur) ist in Deutschland ein höherer Schulabschluss, der zum Studium bestimmter Fachrichtungen, Fächer (bzw. Studiengänge) an Hochschulen (wie z. B. Universitäten, Technischen Hochschulen, Fachhochschulen etc.) berechtigt.

Im Gegensatz zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) beinhaltet die fachgebundene Hochschulreife – das fachgebundene Abitur – nur eine Fremdsprache. Mit einer zusätzlichen Abschlussprüfung in einer zweiten Fremdsprache wird die allgemeine Hochschulreife – das sogenannte „Vollabitur” – erworben.

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