Fachleiter*innen: Unterschied zwischen den Versionen

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*eigener Unterricht im Fach
*eigener Unterricht im Fach
*Beobachtung, Beratung unbekannter Referendar*innen im Fach
*Beobachtung einer Unterrichtsstunde und Beratung einer LAA
*Durchführung einer Fachsitzung in einem fremden Fachseminar
*Durchführung einer Fachsitzung in einem Fachseminar
*Mündliche Prüfung durch die dienstvorgesetzte Behörde (mit Studienseminaraufsicht und Schulaufsicht, ggf. auch Fachaufsicht)
*Kolloquium


==Siehe auch==
*[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=17404&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ovp#det0#det0  Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen]


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[[Kategorie: Bachelor-Master]]
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Version vom 21. Juli 2020, 16:17 Uhr

Wenn du in deinen Vorbereitungsdienst gehst, wirst du Fachleiter*innen der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZsfL) kennen lernen. Sie vermitteln dir in fachlich orientierten Ausbildungsveranstaltungen des Seminars pädagogische, didaktische und andere berufsbezogene Inhalte, die du für deinen Unterricht brauchst. Sie besuchen und beurteilen deinen Unterricht und unterstützen dich dabei, ihn zu verbessern und zu professionalisieren. Außerdem benoten sie deinen Unterricht, wenn du deine Staatsprüfung ablegst. Ihre Einschätzung hat maßgeblichen Anteil bei der Bewertung und Beurteilung deiner Leistung durch die Prüfungskommission.

Zusätzlich zu ihrer Aufgabe, Lehramtsanwärter*innen (LAAs) in ihren Fächer auszubilden, beraten sie die Fachkonferenzen der Ausbildungsschulen und auch die dienstvorgesetzte Behörde zu allen Fragen, die das Fach betreffen. Dies kann zum Beispiel die Entwicklung von Standards für die Kompetenzentwicklung der Schüler*innen in ihrem Fach sein. Sie unterstützen außerdem ihre Kolleg*innen in Fragen des Fachs und informieren zum Beispiel zu Neuerungen und Fortbildungen.

Um Fachleiter*in zu werden, musst du einige Voraussetzungen mitbringen. Dies sind fachliche, fachdidaktische und allgemeinpädagogische Kompetenzen sowie Kompetenzen im Umgang mit Menschen. Dies weist du durch umfangreiche Prüfungen gegenüber der Schulaufsicht nach:

  • eigener Unterricht im Fach
  • Beobachtung einer Unterrichtsstunde und Beratung einer LAA
  • Durchführung einer Fachsitzung in einem Fachseminar
  • Kolloquium


Dieser Artikel ist gültig bis 2020-10-15