Freiversuch: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Modulprüfung kann laut [[Gemeinsame Prüfungsordnungen|Gemeinsamer Prüfungsordnung]] insgesamt 3 x absolviert werden (1 Versuch + 2 Wiederholungen). Diese Regelung wird jedoch durch manche [[Fachprüfungsordnungen]] wie zum Beispiel in [[Bachelor-Master:Mathematik (Studiengang)|Mathematik]] oder [[Bachelor-Master:Türkisch|Turkistik]], sodass du unter einer bestimmten Voraussetzung vier Prüfungsversuche haben, und zwar dann, wenn der 1. Versuch einen sog. Freiversuch darstellt.
#REDIRECT [[Bachelor-Master:Freiversuch]]
 
Um einen Freiversuch handelt es sich dann, wenn du den ersten Prüfungsversuch termin­gerecht, dass heißt die Prüfung spätestens zu dem in der Prüfungsordnung vergegesehen Prüfungstermin, ablegst. Wenn diese Prüfung dann nicht bestanden wird, handelt es sich um einen Freiversuch.
 
Diese Regelung hat keine Gültigkeit, falls die Prüfung wegen eines Täuschungsversuchs oder anderen Ordnungsverstoßes als nicht bestanden gilt.
 
==LPO 2003==
Informationen zum Staatsexamen findest du auf der Seite [[Erstes Staatsexamen#Wiederholungsprüfungen und Freiversuch in der Regelstudienzeit|Erstes Staatsexammen]].
 
[[Kategorie:Bachelor-Master]]
[[Kategorie:Staatsexamen]]
[[Kategorie:Definitionen]]
[[Kategorie:Rechtliche Grundlagen]]

Aktuelle Version vom 10. August 2021, 10:06 Uhr

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