Freiversuch: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Modulprüfung kann laut [[Gemeinsame Prüfungsordnungen|Gemeinsamer Prüfungsordnung]] insgesamt drei mal absolviert werden (ein Versuch + zwei Wiederholungen). Diese Regelung wird jedoch durch manche [[Fachprüfungsordnungen]] wie zum Beispiel in [[Mathematik]] oder [[Turkistik]] aufgehoben, sodass du unter einer bestimmten Voraussetzung vier Prüfungsversuche hast, und zwar dann, wenn der erste Versuch einen sog. Freiversuch darstellt.
#REDIRECT [[Bachelor-Master:Freiversuch]]
 
Um einen Freiversuch handelt es sich dann, wenn du den ersten Prüfungsversuch termin­gerecht, dass heißt die [[Prüfung]] spätestens zu dem in der [[Prüfungsordnung]] vergegesehen Prüfungstermin, ablegst. Wenn diese [[Prüfung]] dann nicht bestanden wird, handelt es sich um einen Freiversuch.
 
Diese Regelung hat keine Gültigkeit, falls die [[Prüfung]] wegen eines Täuschungsversuchs oder anderen Ordnungsverstoßes als nicht bestanden gilt.
 
==LPO 2003==
Informationen zum Staatsexamen findest du auf der Seite [[Erstes Staatsexamen#Wiederholungsprüfungen und Freiversuch in der Regelstudienzeit|Erstes Staatsexammen]].
 
[[Kategorie:Bachelor-Master]]
[[Kategorie:Staatsexamen]]
[[Kategorie:Definitionen]]
[[Kategorie:Rechtliche Grundlagen]]

Aktuelle Version vom 10. August 2021, 09:06 Uhr

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