Gasthörer: Unterschied zwischen den Versionen

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Möchtest du als Gasthörerin oder Gasthörer einzelne Lehrveranstaltungen an der [[UDE]] besuchen,  
Möchtest du als Gasthörerin oder Gasthörer einzelne Lehrveranstaltungen an der [[UDE]] besuchen,  
stellst du einen [http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/online_formulare.shtml Antrag auf Zulassung zur Gasthörerschaft] im [[Einschreibungswesen]]. Eine Zulassung bekommst du jeweils für ein Semester. Eine Gasthöherschaft kostet 100€ pro Semester; auf den Seiten des Einschreibungswesens findest du die [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/gasthoerer.shtml Kontoverbindung].
stellst du einen [http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/online_formulare.shtml Antrag auf Zulassung zur Gasthörerschaft] im [[Einschreibungswesen]]. Eine Zulassung bekommst du jeweils für ein Semester. Die Höhe der Semestergebühr sowie die Kontoverbindung findest du auf den Seiten des [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/gasthoerer.shtml Einschreibungswesens].


Bist du Gasthörerin oder Gasthörer, kannst du nur bestimmte Veranstaltungen besuchen. Diese findest du im [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/gasthoerer.shtml Gasthörerverzeichnis]. Möchtest du an regulären Lehrveranstaltungen aus dem allgemeinen [[Vorlesungsverzeichnis]] teilnehmen, brauchst du zusätzlich die Einverständniserklärung der oder des Lehrenden (mit Unterschrift und Siegel) und musst diese vor Abgabe deines Antrags einholen.
Bist du Gasthörerin oder Gasthörer, kannst du nur bestimmte Veranstaltungen besuchen. Diese findest du im [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/gasthoerer.shtml Gasthörerverzeichnis]. Möchtest du an regulären Lehrveranstaltungen aus dem allgemeinen [[Vorlesungsverzeichnis]] teilnehmen, brauchst du zusätzlich die Einverständniserklärung der oder des Lehrenden (mit Unterschrift und Siegel) und musst diese vor Abgabe deines Antrags einholen.


Als Gasthörer/-in kannst du  keine Prüfungen ablegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können dir nur Bescheinigungen ausgestellt werden.
Als Gasthörer*in kannst du  keine Prüfungen ablegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können dir nur Bescheinigungen ausgestellt werden.


Zur Gasthörerschaft für Flüchtlinge informiert das [[Akademisches_Auslandsamt_(AAA)|Akademische Auslandsamt]] unter [mailto:restart@uni-due.de restart​@uni-due.de]   
Zur Gasthörerschaft für Flüchtlinge informiert das [[Akademisches_Auslandsamt_(AAA)|Akademische Auslandsamt]] unter [mailto:restart@uni-due.de restart​@uni-due.de]   

Version vom 4. August 2020, 14:02 Uhr

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Möchtest du als Gasthörerin oder Gasthörer einzelne Lehrveranstaltungen an der UDE besuchen, stellst du einen Antrag auf Zulassung zur Gasthörerschaft im Einschreibungswesen. Eine Zulassung bekommst du jeweils für ein Semester. Die Höhe der Semestergebühr sowie die Kontoverbindung findest du auf den Seiten des Einschreibungswesens.

Bist du Gasthörerin oder Gasthörer, kannst du nur bestimmte Veranstaltungen besuchen. Diese findest du im Gasthörerverzeichnis. Möchtest du an regulären Lehrveranstaltungen aus dem allgemeinen Vorlesungsverzeichnis teilnehmen, brauchst du zusätzlich die Einverständniserklärung der oder des Lehrenden (mit Unterschrift und Siegel) und musst diese vor Abgabe deines Antrags einholen.

Als Gasthörer*in kannst du keine Prüfungen ablegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können dir nur Bescheinigungen ausgestellt werden.

Zur Gasthörerschaft für Flüchtlinge informiert das Akademische Auslandsamt unter restart​@uni-due.de

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-12-05