Gasthörer: Unterschied zwischen den Versionen

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Bewerberinnen und Bewerber, die einzelne Lehrveranstaltungen an der Hochschule besuchen wollen, können auf <blank text="Antrag auf Zulassung zur Gasthörerschaft">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gasthoererantrag.pdf</blank> im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden. Der Nachweis einer Qualifikation ist nicht erforderlich. Die Zulassung erfolgt immer nur für ein [[Semester]]. Es besteht keine Berechtigung, Prüfungen abzulegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können lediglich Bescheinigungen ausgestellt werden. Für die Gasthörerschaft ist ein Beitrag in Höhe von 100 € pro Semester zu entrichten.
Ein Verzeichnis über alle Lehrveranstalungen, die du als Gasthörer besuchen kannst, findest du <blank text="hier">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gasthoererverzeichnis.pdf</blank>.
{{Zitat|Quelle=Quelle: <blank>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/gasthoerer.shtml</blank>}}
== Verwandte Seiten ==
*[[Einschreibungswesen]]
*[[Zweithörer]]
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Als Gasthörer/-in kannst du  keine Prüfungen ablegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können dir nur Bescheinigungen ausgestellt werden.
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Version vom 10. Dezember 2019, 15:32 Uhr

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Möchtest du als Gasthörerin oder Gasthörer einzelne Lehrveranstaltungen an der UDE besuchen, stellst du einen Antrag auf Zulassung zur Gasthörerschaft im Einschreibungswesen. Eine Zulassung bekommst du jeweils für ein Semester. Eine Gasthöherschaft kostet 100€ pro Semester; auf den Seiten des Einschreibungswesens findest du die Kontoverbindung.

Bist du Gasthörerin oder Gasthörer, kannst du nur bestimmte Veranstaltungen besuchen. Diese findest du im Gasthörerverzeichnis. Möchtest du an regulären Lehrveranstaltungen aus dem allgemeinen Vorlesungsverzeichnis teilnehmen, brauchst du zusätzlich die Einverständniserklärung der oder des Lehrenden (mit Unterschrift und Siegel) und musst diese vor Abgabe deines Antrags einholen.

Als Gasthörer/-in kannst du keine Prüfungen ablegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können dir nur Bescheinigungen ausgestellt werden.

Zur Gasthörerschaft für Flüchtlinge informiert das Akademische Auslandsamt unter restart​@uni-due.de

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-12-05