Gasthörer: Unterschied zwischen den Versionen

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Bewerberinnen und Bewerber, die einzelne Lehrveranstaltungen an der Hochschule besuchen wollen, können auf <blank text="Antrag auf Zulassung zur Gasthörerschaft">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gasthoererantrag.pdf</blank> im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden. Der Nachweis einer Qualifikation ist nicht erforderlich. Die Zulassung erfolgt immer nur für ein [[Semester]]. Es besteht keine Berechtigung, Prüfungen abzulegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können lediglich Bescheinigungen ausgestellt werden. Für die Gasthörerschaft ist ein Beitrag in Höhe von 100 € pro Semester zu entrichten.
Bewerberinnen und Bewerber, die einzelne Lehrveranstaltungen an der Hochschule besuchen wollen, können auf <blank text="Antrag auf Zulassung zur Gasthörerschaft">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gasthoererantrag.pdf</blank> im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden. Der Nachweis einer Qualifikation ist nicht erforderlich. Die Zulassung erfolgt immer nur für ein [[Semester]]. Es besteht keine Berechtigung, Prüfungen abzulegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können lediglich Bescheinigungen ausgestellt werden. Für die Gasthörerschaft ist ein Beitrag in Höhe von 100 € pro Semester zu entrichten.


Ein Verzeichnis über alle Lehrveranstalungen, die du als Gasthörer besuchen kannst, findest du <blank text="hier">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gasthoererverzeichnis.pdf</blank>.
Ein Verzeichnis über alle Lehrveranstalungen, die du als Gasthörer besuchen kannst, findest du <blank text="hier">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gasthoererverzeichnis.pdf</blank>.<ref> https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/gasthoerer.shtml</ref>


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== Verwandte Seiten ==
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Version vom 15. April 2019, 12:56 Uhr


Bewerberinnen und Bewerber, die einzelne Lehrveranstaltungen an der Hochschule besuchen wollen, können auf Antrag auf Zulassung zur Gasthörerschaft  im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden. Der Nachweis einer Qualifikation ist nicht erforderlich. Die Zulassung erfolgt immer nur für ein Semester. Es besteht keine Berechtigung, Prüfungen abzulegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können lediglich Bescheinigungen ausgestellt werden. Für die Gasthörerschaft ist ein Beitrag in Höhe von 100 € pro Semester zu entrichten.

Ein Verzeichnis über alle Lehrveranstalungen, die du als Gasthörer besuchen kannst, findest du hier .[1]

Quellen

Verwandte Seiten


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