Gasthörer: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Gasthörer*in kannst du  keine Prüfungen ablegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können dir nur Bescheinigungen ausgestellt werden.
Als Gasthörer*in kannst du  keine Prüfungen ablegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können dir nur Bescheinigungen ausgestellt werden.


Zur Gasthörerschaft für Geflüchtete informiert das [[Akademisches_Auslandsamt_(AAA)|Akademische Auslandsamt]] unter [mailto:restart@uni-due.de restart​@uni-due.de]   
Zur Gasthörerschaft für Geflüchtete informiert das [[International_Office|International Office]] unter [mailto:restart@uni-due.de restart​@uni-due.de]   


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Version vom 4. Februar 2021, 17:05 Uhr

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Möchtest du als Gasthörerin oder Gasthörer einzelne Lehrveranstaltungen an der Universität Duisburg-Essen (UDE) besuchen, stellst du einen Antrag auf Zulassung zur Gasthörerschaft im Einschreibungswesen. Eine Zulassung bekommst du jeweils für ein Semester. Die Höhe der Semestergebühr sowie die Kontoverbindung findest du auf den Seiten des Einschreibungswesens

Bist du Gasthörerin oder Gasthörer, kannst du nur bestimmte Veranstaltungen besuchen. Diese findest du im Gasthörerverzeichnis. Möchtest du an regulären Lehrveranstaltungen aus dem allgemeinen Vorlesungsverzeichnis teilnehmen, brauchst du zusätzlich die Einverständniserklärung der oder des Lehrenden (mit Unterschrift und Siegel) und musst diese vor Abgabe deines Antrags einholen.

Als Gasthörer*in kannst du keine Prüfungen ablegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können dir nur Bescheinigungen ausgestellt werden.

Zur Gasthörerschaft für Geflüchtete informiert das International Office unter restart​@uni-due.de

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-02-10