Gleichstellungskommission: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Die [https://www.uni-due.de/gremien/Gleichstellungskommission.shtml Gleichstellungskommission] ist ein Gremium der Universität Duisburg-Essen (UDE). Die Kommission besteht aus Beschäftigen aller Statusgruppen sowie Studierenden. Die Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden werden im jährlichen Turnus gewählt.
{{Teaser|Text=Die [https://www.uni-due.de/gremien/Gleichstellungskommission.shtml Gleichstellungskommission] ist ein Gremium der Universität Duisburg-Essen (UDE). Sie vertritt die Interessen der weiblichen Beschäftigten und Studierenden. Die Kommission besteht aus Beschäftigen aller Statusgruppen und Studierenden.  
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Die Kommission formuliert Grundsätze und Stellung­nahmen zu gleich­stellungs­relevanten Aspekten und Maßnahmen in Forschung und Lehre und bei der Personal­entwicklung. Sie berät die zuständigen Stellen bei Vorbereitung und Erstellung von Gleichstellungsplänen und den entsprechenden Beschlüssen.


Die Kommission verfasst Grundsätze, erstellt Modelle und Stellung­nahmen zu gleich­stellungs­relevanten Aspekten und Maßnahmen in Forschung und Lehre und bei der Personal­entwicklung. Sie berät die zuständigen Stellen bei Vorbereitung und Erstellung von Frauen­förder­plänen und den entsprechenden Beschlüssen.
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Die Wahlen der studentischen Mitglieder finden voraus­sichtlich Mitte Dezember im Winter­semester 2020/21 statt.
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{{Gültigkeit|Datum=2020-12-01|KOMMENTAR=Termin Wahlen}}
 


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Aktuelle Version vom 14. März 2024, 11:47 Uhr

Die Gleichstellungskommission ist ein Gremium der Universität Duisburg-Essen (UDE). Sie vertritt die Interessen der weiblichen Beschäftigten und Studierenden. Die Kommission besteht aus Beschäftigen aller Statusgruppen und Studierenden.

Die Kommission formuliert Grundsätze und Stellung­nahmen zu gleich­stellungs­relevanten Aspekten und Maßnahmen in Forschung und Lehre und bei der Personal­entwicklung. Sie berät die zuständigen Stellen bei Vorbereitung und Erstellung von Gleichstellungsplänen und den entsprechenden Beschlüssen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2024-10-15