Grundschule (Schulform)

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Die Grundschule ist für alle Kinder die gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Auf Grundlage des in der Landesverfassung und den Schulgesetzen vorgegebenen Bildungs- und Erziehungsauftrags hat sie die Aufgabe,

  • Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Voraussetzungen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, in den sozialen Verhaltensweisen sowie in ihren musischen und praktischen Fähigkeiten gleichermaßen umfassend zu fördern,
  • grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten in Inhalt und Form so zu vermitteln, dass sie den individuellen Lernmöglichkeiten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler angepasst sind,
  • durch fördernde und ermutigende Hilfe zu den systematischeren Formen des Lernens allmählich hinzuführen und damit die Grundlagen für die weitere Schullaufbahn zu schaffen,
  • die Lernerfolge der Schülerinnen und Schüler zu erhalten und weiter zu fördern.

Der Bildungsgang in der Grund­schule dauert in der Regel vier Jahre. Seit dem Schuljahr 2005/​2006 ist die Schuleingangsphase an den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen eingeführt, welche die Klassen 1 und 2 umfasst und die Schulkindergärten integriert. Ziel ist es, den Start der Kinder in der Grundschule durch eine Flexibilisierung und eine didaktische und organisatorische Neuausrichtung des ersten und zweiten Schuljahres erfolgreicher zu gestalten.

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Dieser Artikel ist gültig bis 2017-05-22