Grundschule (Schulform)

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Die Grundschule ist für alle Kinder die gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Auf Grund­lage des in der Landesverfassung und den Schulgesetzen vorgegebenen Bil­dungs- und Er­zie­hungs­auftrags hat sie die Aufgabe,

  • Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Voraussetzungen in ihrer Per­sön­lich­keits­entwicklung, in den sozialen Verhaltens­weisen sowie in ihren mu­sisch­en und prak­tisch­en Fähigkeiten gleicher­maßen umfassend zu fördern,
  • grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertig­keiten in Inhalt und Form so zu vermitteln, dass sie den individuellen Lernmöglichkeiten und Erfahrungen der Schü­ler angepasst sind,
  • durch fördernde und ermutigende Hilfe zu den systematischeren Formen des Lernens all­mäh­lich hinzuführen und damit die Grundlagen für die weitere Schul­lauf­bahn zu schaffen,
  • die Lernerfolge der Schüler zu erhalten und weiter zu fördern.

Der Bildungsgang in der Grund­schule dauert in der Regel vier Jahre. Seit dem Schul­jahr 2005/​2006 ist die Schuleingangsphase an den Grund­schulen in Nordrhein-West­falen eingeführt, wel­che die Klassen 1 und 2 umfasst und die Schul­kindergärten in­te­griert. Ziel ist es, den Start der Kinder in der Grund­schule durch eine Flexibili­sierung und eine didaktische und orga­nisa­torische Neu­aus­rich­tung des ersten und zweiten Schul­jahres erfolg­reicher zu gestalten.

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Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-18