Gymnasium (Schulform): Unterschied zwischen den Versionen

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Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium notwendig ist und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen.}}
Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium notwendig ist und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen.<ref>https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Abschluesse/index.html</ref>}}


Das achtjährige Gymnasium umfasst in einem durchgehenden Bildungsgang die Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 9) und die dreijährige gymnasiale Oberstufe mit Einführungsphase und zweijähriger Qualifikationsphase. Im Schuljahr 2009/10 gibt es letztmalig eine zehnte Klasse als Abschlussklasse der Sekundarstufe I. Dieser Jahrgang wird im Schuljahr 2012 als letzter Jahrgang das Abitur nach 13 Jahren gymnasialer Schulzeit ablegen.
Durch das 13. Schulrechtsänderungsgesetz wurde das neunjährige Gymnasium ab dem 1. August 2019 zum Regelfall. Gleichzeitig hat die Schule aber die einmalige Option, das achtjährige Gymnasium zu behalten. Zum Schuljahr 2019/2020 fand die Umstellung dann statt. Weitere Informationen zur Weiterentwicklung des Gymnasiums findest du auf der Seite <blank text="des Bildungsportals NRW">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulpolitik/G8-G9/index.html</blank>.


Mit der Versetzung am Ende der 9. Klasse (im Schuljahr 2009/10 letztmalig am Ende der 10. Klasse) wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erreicht.
Das Gymnasium umfasst in einem durchgehenden Bildungsgang die Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 9 bzw. 10) mit Erporbungsstufe und Mittelstufe und die dreijährige gymnasiale Oberstufe mit Einführungsphase und zweijähriger Qualifikationsphase. Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird am Ende der Qualifikationsphase erreicht (Jahrgangsstufe 12 im achtjährigen Gymnasium und Jahrgangsstufe 13 im neunjährigen Gymnasium).


Der mittlere Schulabschluss wird nach zehn aufsteigenden Schuljahren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erworben (im Schuljahr 2009/10 letztmalig am Ende der Sekundarstufe I, Klasse 10).
Mit der Versetzung am Ende der 9. Klasse wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erreicht.


Als weitere Abschlüsse der Sekundarstufe I können erworben werden: ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss am Ende der Klasse 9 ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss
Der mittlere Schulabschluss wird nach zehn aufsteigenden Schuljahren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erworben.


Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11) erworben.
Alle Berechtigungen und Abschlüsse findest du auf der Seite des <blank text="Schulministeriums">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Abschluesse/index.html</blank>  
 
Die auslaufenden Jahrgänge mit neunjähriger Gymnasialzeit erreichen den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 12. Für diese Jahrgänge besteht letztmalig die Möglichkeit, auch mit der Versetzung in die Qualifikationsphase den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 11 zu erwerben.
 
Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird am Ende der Qualifikationsphase erreicht (Jahrgangsstufe 12 im achtjährigen Gymnasium).
 
==Siehe auch==
*<BLANK Text="Schulministerium">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/index.html</BLANK>
*<BLANK Text="Wikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/Gymnasium</BLANK>


== Verwandte Seiten ==
== Verwandte Seiten ==
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*[[Schulformen]]
*[[Schulformen]]


==Quellen==
<references />
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[[Kategorie: Definitionen]]
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Version vom 17. März 2020, 10:49 Uhr

Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium notwendig ist und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen.[1]

Durch das 13. Schulrechtsänderungsgesetz wurde das neunjährige Gymnasium ab dem 1. August 2019 zum Regelfall. Gleichzeitig hat die Schule aber die einmalige Option, das achtjährige Gymnasium zu behalten. Zum Schuljahr 2019/2020 fand die Umstellung dann statt. Weitere Informationen zur Weiterentwicklung des Gymnasiums findest du auf der Seite des Bildungsportals NRW .

Das Gymnasium umfasst in einem durchgehenden Bildungsgang die Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 9 bzw. 10) mit Erporbungsstufe und Mittelstufe und die dreijährige gymnasiale Oberstufe mit Einführungsphase und zweijähriger Qualifikationsphase. Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird am Ende der Qualifikationsphase erreicht (Jahrgangsstufe 12 im achtjährigen Gymnasium und Jahrgangsstufe 13 im neunjährigen Gymnasium).

Mit der Versetzung am Ende der 9. Klasse wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erreicht.

Der mittlere Schulabschluss wird nach zehn aufsteigenden Schuljahren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erworben.

Alle Berechtigungen und Abschlüsse findest du auf der Seite des Schulministeriums 

Verwandte Seiten

Quellen

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-12-15