Gymnasium (Schulform): Unterschied zwischen den Versionen

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Durch das 13. Schulrechtsänderungsgesetz wurde das neunjährige Gymnasium ab dem 1. August 2019 zum Regelfall. Gleichzeitig hat die Schule aber die einmalige Option, das achtjährige Gymnasium zu behalten. Zum Schuljahr 2019/2020 fand die Umstellung dann statt. Weitere Informationen zur Weiterentwicklung des Gymnasiums findest du auf der Seite <blank text="des Bildungsportals NRW">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulpolitik/G8-G9/index.html</blank>.
Durch das 13. Schulrechtsänderungsgesetz wurde das neunjährige Gymnasium ab dem 1. August 2019 zum Regelfall. Gleichzeitig hat die Schule aber die einmalige Option, das achtjährige Gymnasium zu behalten. Zum Schuljahr 2019/2020 fand die Umstellung dann statt. Weitere Informationen zur Weiterentwicklung des Gymnasiums findest du auf der Seite <blank text="des Bildungsportals NRW">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulpolitik/G8-G9/index.html</blank>.


Das Gymnasium umfasst in einem durchgehenden Bildungsgang die Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 9 bzw. 10) mit Erporbungsstufe und Mittelstufe und die dreijährige gymnasiale Oberstufe mit Einführungsphase und zweijähriger Qualifikationsphase. Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird am Ende der Qualifikationsphase erreicht (Jahrgangsstufe 12 im achtjährigen Gymnasium und Jahrgangsstufe 13 im neunjährigen Gymnasium).
Das Gymnasium umfasst in einem durchgehenden Bildungsgang die Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 9 bzw. 10) mit Erprobungsstufe und Mittelstufe und die dreijährige gymnasiale Oberstufe mit Einführungsphase und zweijähriger Qualifikationsphase. Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird am Ende der Qualifikationsphase erreicht (Jahrgangsstufe 12 im achtjährigen Gymnasium und Jahrgangsstufe 13 im neunjährigen Gymnasium).


Mit der Versetzung am Ende der 9. Klasse wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erreicht.
Mit der Versetzung am Ende der 9. Klasse wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erreicht.

Version vom 7. August 2020, 13:58 Uhr

Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium notwendig ist und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen.[1]

Durch das 13. Schulrechtsänderungsgesetz wurde das neunjährige Gymnasium ab dem 1. August 2019 zum Regelfall. Gleichzeitig hat die Schule aber die einmalige Option, das achtjährige Gymnasium zu behalten. Zum Schuljahr 2019/2020 fand die Umstellung dann statt. Weitere Informationen zur Weiterentwicklung des Gymnasiums findest du auf der Seite des Bildungsportals NRW .

Das Gymnasium umfasst in einem durchgehenden Bildungsgang die Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 9 bzw. 10) mit Erprobungsstufe und Mittelstufe und die dreijährige gymnasiale Oberstufe mit Einführungsphase und zweijähriger Qualifikationsphase. Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird am Ende der Qualifikationsphase erreicht (Jahrgangsstufe 12 im achtjährigen Gymnasium und Jahrgangsstufe 13 im neunjährigen Gymnasium).

Mit der Versetzung am Ende der 9. Klasse wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erreicht.

Der mittlere Schulabschluss wird nach zehn aufsteigenden Schuljahren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erworben.

Alle Berechtigungen und Abschlüsse findest du auf der Seite des Schulministeriums 

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Quellen

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-12-15