Hauptschule (Schulform): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Hauptschule kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der [[Grundschule (Schulform)|Grundschule]] erfolgreich durchlaufen haben. Die Grundschule empfiehlt die [[Schulformen|Schulform]] Hauptschule, wenn sie für die weitere Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer [[Schule]] die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von [[Schule]], Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch auf andere Weise zu entsprechen.  
{{Teaser|Text=Mit ihrer grundlegend allgemeinen Bildung bereitet die [https://www.schulministerium.nrw/hauptschule Hauptschule] Schülerinnen und Schüler insbesondere auf eine Berufsorientierung vor. Die [[Schulformen|Schulform]] Hauptschule umfasst die Sekundarstufe I, also die Klassen fünf bis zehn, und bietet die Möglichkeit die verschiedenen Abschlüsse der Sekundarstufe I zu erwerben. Um an einer Realschule zu unterrichten, studierst du das Lehramt für Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule, abgekürzt {{AbkHRSGe}}.
}}


Die Hauptschule umfasst in Nordrhein-Westfalen die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I). Im Folgenden werden die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Hauptschule genannt:
Als einzige Fremdsprache wird [[Englisch]] ab der 5. Klasse fortgeführt. Ab der Klasse sieben wird das Fach Englisch sowie [[Mathematik]] als Grund- oder Erweiterungskurs erteilt. Im Wahlpflichtunterricht ab der 7. Klasse kann die Schule erweiterte Angebote in den Lernbereichen Naturwissenschaft und Arbeitslehre sowie den Fächern [[Kunst]] und [[Musik]] einrichten.
* [[Englisch]] wird ab Klasse 5 als Fremdsprache fortgeführt.
* [[Englisch]] und [[Mathematik]] wird in den Klassen 7 bis 9 auf zwei Anspruchsebenen (Grundkurs oder Erweiterungskurs) erteilt.
* Die Klasse 10 wird in zwei Formen geführt:
:Klasse 10 Typ A: Erwerb des Hauptschul­abschlusses nach Klasse 10
:Klasse 10 Typ B: Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) evtl. mit Qualifikation zur gymnasialen Oberstufe.
* Im [[Wahlpflichtveranstaltungen|Wahlpflichtunterricht]] ab Klasse 7 kann die [[Schule]] erweiterte Angebote in den Lernbereichen Naturwissenschaften und Arbeitslehre sowie in den [[Fächer]]n [[Kunst]] und [[Musik]] einrichten.
* Ergänzungsstunden werden vorrangig für die Förderung in den [[Fächer]]n [[Deutsch]], [[Englisch]] und [[Mathematik]] verwendet.
* Werden die Klassen 10 der Typen A und B an einer [[Schule]] geführt, soll der Unterricht im Lernbereich [[Kunst]], [[Musik]], Textilgestaltung und in den [[Fächer]]n [[Religionslehre]], Praktische [[Philosophie]] und [[Sport]] klassen- und typenübergreifend erteilt werden. Im Lernbereich Gesellschaftslehre kann der Unterricht klassen- und typenübergreifend erteilt werden.
* Klassenarbeiten werden in den Fächern [[Deutsch]], [[Mathematik]] und [[Englisch]] geschrieben.


==Siehe auch==
Klassenarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik geschrieben.
*<BLANK Text="Schulministerium">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Hauptschule/index.html</BLANK>
*<BLANK Text="Wikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptschule</BLANK>
*[[Media:APO-Sek-I.pdf‎ |Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I]]


== Verwandte Seiten ==
Nach Bestehen der Klasse neun haben die Schüler*innen den Hauptschulabschluss erreicht. Bei Weiterführung des Unterrichts in Klasse zehn werden die Schüler*innen in zwei unterschiedlichen Formen auf die Hauptschulabschlüsse nach der 10. Klasse vorbereitet. Die 10. Klasse Typ A bereitet Schüler*innen auf einen Hauptschulabschluss vor, welcher zum Besuch des Berufskollegs und zur Aufnahme einer Ausbildung berechtigt. Der erfolgreiche Abschluss der 10. Klasse Typ B entspricht der Fachoberschulreife (FOR) und berechtigt mit einer evtl. Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
*[[Lehramt an Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (LA HRGe)]]
 
*[[Schulformen]]
Weitere Informationen zur Schulform Hauptschule findest du auf der Webseite des Schulministeriums [https://www.schulministerium.nrw/hauptschule-von-a-bis-z Hauptschule von A bis Z].


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[[Kategorie: Definitionen]]
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Aktuelle Version vom 20. November 2023, 15:32 Uhr

Mit ihrer grundlegend allgemeinen Bildung bereitet die Hauptschule Schülerinnen und Schüler insbesondere auf eine Berufsorientierung vor. Die Schulform Hauptschule umfasst die Sekundarstufe I, also die Klassen fünf bis zehn, und bietet die Möglichkeit die verschiedenen Abschlüsse der Sekundarstufe I zu erwerben. Um an einer Realschule zu unterrichten, studierst du das Lehramt für Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule, abgekürzt HRSGe.

Als einzige Fremdsprache wird Englisch ab der 5. Klasse fortgeführt. Ab der Klasse sieben wird das Fach Englisch sowie Mathematik als Grund- oder Erweiterungskurs erteilt. Im Wahlpflichtunterricht ab der 7. Klasse kann die Schule erweiterte Angebote in den Lernbereichen Naturwissenschaft und Arbeitslehre sowie den Fächern Kunst und Musik einrichten.

Klassenarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik geschrieben.

Nach Bestehen der Klasse neun haben die Schüler*innen den Hauptschulabschluss erreicht. Bei Weiterführung des Unterrichts in Klasse zehn werden die Schüler*innen in zwei unterschiedlichen Formen auf die Hauptschulabschlüsse nach der 10. Klasse vorbereitet. Die 10. Klasse Typ A bereitet Schüler*innen auf einen Hauptschulabschluss vor, welcher zum Besuch des Berufskollegs und zur Aufnahme einer Ausbildung berechtigt. Der erfolgreiche Abschluss der 10. Klasse Typ B entspricht der Fachoberschulreife (FOR) und berechtigt mit einer evtl. Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Weitere Informationen zur Schulform Hauptschule findest du auf der Webseite des Schulministeriums Hauptschule von A bis Z. Dieser Artikel ist gültig bis 2024-11-18