Hauptschule (Schulform)

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Die Hauptschule kann von allen Kindern besucht werden, die die 4. Klasse der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben. Die Grundschule empfiehlt die Schulform Hauptschule, wenn sie für die weitere Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Die Hauptschule umfasst in Nordrhein-Westfalen die Sekundarstufe I, das sind die Klassen fünf bis zehn.

Im Folgenden werden die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Hauptschule genannt:

  • Englisch wird ab der 5. Klasse als Fremdsprache fortgeführt.
  • Englisch und Mathematik wird in den Klassen sieben bis neun als Grund- oder Erweiterungskurs erteilt.
  • Die Klasse zehn wird in zwei Formen geführt:
10. Klasse Typ A: Erwerb des Hauptschul­abschlusses nach der 10. Klasse
10. Klasse Typ B: Erwerb des mittleren Schulabschlusses, der Fachoberschulreife, evtl. mit Qualifikation zur gymnasialen Oberstufe.
  • Im Wahlpflichtunterricht ab der 7. Klasse kann die Schule erweiterte Angebote in den Lernbereichen Naturwissenschaften und Arbeitslehre sowie in den Fächern Kunst und Musik einrichten.
  • Ergänzungsstunden werden vorrangig für die Förderung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik verwendet.
  • Werden die 10. Klassen der Typen A und B an einer Schule geführt, soll der Unterricht im Lernbereich Kunst, Musik, Textilgestaltung und in den Fächern Religionslehre, Praktische Philosophie und Sport klassen- und typenübergreifend erteilt werden. Im Lernbereich Gesellschaftslehre kann der Unterricht klassen- und typenübergreifend erteilt werden.
  • Klassenarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch geschrieben.

Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch auf andere Weise zu entsprechen. Dieser Artikel ist gültig bis 2022-05-18