Hochschulrat: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Der <blank text="Hochschulrat">https://www.uni-due.de/de/organisation/hochschulrat.php</blank> ist neben dem [[Rektorat]] und dem [[Senat]] eines der zentralen Organe der Universität. Der Hochschulrat  ist  ein  Entscheidungs-  und  Beratungsgremium. Er besteht aus 10 Personen;  die Hälfte davon sind Externe.}}
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Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des [[Rektorat]]s sowie die Zustimmung zum Hochschul&shy;entwicklungs&shy;plan und zum Wirtschaftsplan. Weitere Funktionen des Hochschulrats sind außerdem:
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschul&shy;entwicklungs&shy;plan und zum Wirtschaftsplan. Weitere Funktionen des Hochschulrats sind außerdem:
*strategische Funktion für die künftige Entwicklung der Hochschule,
*strategische Funktion für die künftige Entwicklung der Hochschule,
*Aufsicht über das durch die Hochschulleitung erledigte Geschäftsfeld sowie
*Aufsicht über das durch die Hochschulleitung erledigte Geschäftsfeld sowie

Version vom 13. November 2019, 09:02 Uhr

Der Hochschulrat  ist neben dem Rektorat und dem Senat eines der zentralen Organe der Universität. Der Hochschulrat ist ein Entscheidungs- und Beratungsgremium. Er besteht aus 10 Personen; die Hälfte davon sind Externe.

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschul­entwicklungs­plan und zum Wirtschaftsplan. Weitere Funktionen des Hochschulrats sind außerdem:

  • strategische Funktion für die künftige Entwicklung der Hochschule,
  • Aufsicht über das durch die Hochschulleitung erledigte Geschäftsfeld sowie
  • Aufnahme von Impulsen aus Wirtschaft und Gesellschaft und Vermittlung von Beratungs­wissen für die Entscheidungen der Hochschul­leitung.


Dieser Artikel ist gültig bis 2020-03-16